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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tachos und der TÜV



TomtomGo
23.11.2011, 13:47
Da ich hier in letzter Zeit viel über Tachos lese und selber auf der Suche bin, habe ich mich auch mit dem Thema beschäftigt.

Vor allem im Fred ein paar Zeilen unter diesem ("Minimaltacho" by Luse) werden oft Fahrradtachos etc. vorgeschlagen.

Ich will jetzt die Euphorie nicht kaputt machen aber in Deutschland gelten meines Wissens nach Bestimmungen bei Tachos, welche leider einzuhalten sind und beim TÜV kontrolliert werden. :(

Hier das Zitat eines Prüfers (gefunden auf powerboxer.de)

Für den Tacho ("Geschwindigkeitsmesser") gibt es Bauvorschriften, die eingehalten werden müssen: Beleuchtete Skala, Endgeschwindigkeit muss angezeigt werden können, muss folgende Toleranz einhalten:
V effektiv muss kleiner oder gleich V angezeigt kleiner oder gleich V effektiv plus 10% plus 4 km/h sein.
Diese Toleranzforderung geht nur über Gutachten oder Einzelabnahme. >> teuer
Anderer Tacho: >> eintragen!!
An dieser Stelle können nur die Fragen nach den Bauvorschriften beantwortet werden. Dass da und dort ein Kollege etwas "übersieht", darf nicht einkalkuliert werden.

Ich hab bei meinem (toleranten) TÜV angerufen und der Prüfer konnte das Obenstehende nur bestätigen. Er meinte auch das Sachen wie Fahrradtachos o.Ä. nur durch Einzelabnahmen eingetragen werden und diese bestehen die meisten Geräte nicht.

Nun meine Fragen:
Wisst Ihr das und fahrt trotzdem mit dem Risiko erwischt zu werden?
Nehmt Ihr die Einzelabnahme in Kauf?
Oder war diese Info den meisten nicht bewusst (-> Überraschung beim TÜV)?

Da bin ich jetzt mal gespannt.:fuenfe:

Pjotl
23.11.2011, 13:56
Hallo Tom,

ist keine direkte Antwort auf deine Frage.

Aber ich bin bis vor kurzem, über Jahre hinweg, mit diesem Tacho gefahren.

Der ist nicht eingetragen und wurde bei keiner HU beanstandet.


41446

BOT
23.11.2011, 14:03
Fahrradtacho war/ ist bei Husqvarna seit Jahren Serie!
BOT

carbo
23.11.2011, 14:09
Tacho muss nur richtig gehen.Bei mir ist der Prüfer mit einer gewissen geschwindigkeit eine Strecke abgefahren die er gestoppt hat. Fertig.

Auserdem hat sich Mittlerweile auch beim Tüv rumgesprochen das diese Fahradtachos sogar sehr genau gehen, zumindest bei sigma.

Gruß
Roland

Lothar108
23.11.2011, 14:53
Ich habe bei einer R90/6 einen Acewelltacho (mit ABE) montiert und wollte ihn eintragen lassen. Der Prüfer (Dekra in BaWü) meinte daß das nicht notwendig wäre.

Caferacer
23.11.2011, 15:40
Ich habe bei einer R90/6 einen Acewelltacho (mit ABE) montiert und wollte ihn eintragen lassen. Der Prüfer (Dekra in BaWü) meinte daß das nicht notwendig wäre.

Dito in BY

Herr F.
23.11.2011, 15:53
Ich habe bei einer R90/6 einen Acewelltacho (mit ABE) montiert und wollte ihn eintragen lassen. Der Prüfer (Dekra in BaWü) meinte daß das nicht notwendig wäre.

Das ist es bei keinem Bauteil mit ABE. Man erspart sich durch die Eintragung lediglich das mitschleppen der Papiere....
Man kann aber alles auch eintragen lassen. Kostet halt....

TomtomGo
23.11.2011, 16:01
Danke für die Infos.

Ich selber bin in München und hier gab mir der TÜV Süd ein klares "nein" für Tachos ohne ABE. ;(

@Lothar: So ein Acewell oder Motogadged werde ich mir dann wohl zulegen müssen, aber die Preise schrecken ab.

Lothar108
23.11.2011, 16:15
Danke für die Infos.

Ich selber bin in München und hier gab mir der TÜV Süd ein klares "nein" für Tachos ohne ABE. ;(

@Lothar: So ein Acewell oder Motogadged werde ich mir dann wohl zulegen müssen, aber die Preise schrecken ab.

Die R90/6 gehört einem Kunden und er wollte unbedingt einen schicken Tacho. Ich persönlich habe den Originaltacho und einen kleinen Fahrradtacho (4,50 Euro). Das erfüllt seinen Zweck.
Beim Acewelltacho stört mich die schlechte Ablesbarkeit des Displays bei starkem Sonnenschein.

Caferacer
23.11.2011, 16:18
Danke für die Infos.

Ich selber bin in München und hier gab mir der TÜV Süd ein klares "nein" für Tachos ohne ABE. ;(

@Lothar: So ein Acewell oder Motogadged werde ich mir dann wohl zulegen müssen, aber die Preise schrecken ab.

Dann schau dir die Originalpreise der BMW-Tachos an, dann wirds nicht so schlimm ))):

Jogi
23.11.2011, 16:39
Moin Moin,

meinen ersten Fahrradtacho habe ich 1998 eintragen lassen. Hatte mir damals ein Schreiben von Sigma besorgt in der die Genauigkeit, Störungsverhalten etc. beschrieben sind. Damals wurde dann noch auf einem Rollenprüfstand die Tachoabweichung ermittelt bzw. die Tachogenauigkeit überprüft ( Null Abweichung zwischen angezeigtem Wert und Sollwert).

Tachobeleuchtung ist erst ab 1.1.1991 Pflicht bei Motorrädern, ging also ohne. Für Nachts hab ich ne kleine Anschnalllampe dran.

Es kamen noch kurz Bedenken hinsichtlich der Manipulierbarkeit und der Batteriespeisung des Tachos auf. Damals waren meine Argumente, dass der ermittelte Reifenumfang ja in die Papiere eingetragen wird und eine Manipulation der Gesamtfahrstrecke ja völlig wurscht sei da ein Gesamtstreckenzähler gemäß StVZO gar keine Pflicht sei. Auch die Batteriespeisung wurde einfach abgefrühstückt, im Gegensatz zu einem Tachowellenbruch kündigt sich eine leere Tachobatterie durch eine schleichende Verdunkelung der angezeigten Zahlen an. Also eigentlich besser als bei einem mechanischen Tacho.

Vor 3 Jahren hab ich nen Fahrradtacho auf der BMW eintragen lassen, ging ganz einfach. Der Prüfer weiß das die Sigmas genau sind, hat den eingegebenen Umfang nachgerechnet und kurz bei einer Probefahrt mit dem Navi gegengescheckt, fertig.

Gruß

Jogi

Luse
23.11.2011, 17:25
Tachobeleuchtung ist erst ab 1.1.1991 Pflicht bei Motorrädern, ...


Moin Jogi,
wo steht denn das so, dass ich es ausdrucken und mitnehmen kann. :D
Ich kann zwar was zusammengooglen, aber da ist immer noch erheblich Interpretationsspielraum drin.

STVZO § 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

§ 57 Abs. 2 Satz 2 (Geschwindigkeitsmeßgerät nach der Richtlinie 75/443/EWG) ist spätestens ab 1. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge anzuwenden. Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist § 57 in der vor dem 1. August 1990 geltenden Fassung anzuwenden.


In der 75/443/EWG steht nun drin:
"Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muß sich im direkten Sichtfeld des Fahrers befinden , und der Anzeigewert muß sowohl bei Tag als auch bei Nacht eindeutig erkennbar sein . "


Jetzt steht aber im § 57 in der vor dem 1. August 1990 geltenden Fassung nicht drin, dass der Tacho unbeleuchtet sein darf, sondern da steht einfach drin:

"Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein"

Wie kann ich denn daraus ableiten, dass ich kein Licht brauche. :nixw:



Oder gibt es da einen Richtlinie oder Durchführungsanweisung die ich nicht kenne?


Ich brauche kein Tacholicht, Nachts schläft man.

Ich habe z.B. beim Luder-Zusammenbau die Tachobeleuchtungslampe vergessen, das ist mir erst 2 Jahre später in einem unbeleuchteten Tunnel aufgefallen. Das nur, damit der Fred nicht in die falsche Richtung abdriftet
(Ich brauche auch keinen Tacho, ich weiss, ob ich 70 km/h oder 50km/h fahre. Wenn ich dass nicht mehr merke, lass ich mich fahren. Und ob ich 50 oder 60 fahre ist mir egal) :aetsch:

MM
23.11.2011, 17:31
Dann schau dir die Originalpreise der BMW-Tachos an, dann wirds nicht so schlimm ))):

Wenn man dann checkt, was noch lieferbar ist, wird die Entscheidung noch einfacher. :D

Strassenkehrer
23.11.2011, 17:46
Jetzt steht aber im § 57 in der vor dem 1. August 1990 geltenden Fassung nicht drin, dass der Tacho unbeleuchtet sein darf, sondern da steht einfach drin:

"Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein"

Wie kann ich denn daraus ableiten, dass ich kein Licht brauche. :nixw:


Tach Thomas,
da würde ich mit einer Gegenfrage antworten:
Wo steht im § 57 das der Tacho beleuchtet sein muß? Das Wort Beleuchtung wird überhaupt nicht erwähnt.
Geht der Prüfer davon aus dass ein Tacho grundsätzlich beleuchtet ist? Wo fängt hier die Auslegung an? Ist ein technischer Sachverständiger für die Auslegung von Gesetzestexten zuständig/befähigt?

Alles Fragen die man vor Ort dann diskutieren kann.

Luse
23.11.2011, 17:50
Hallo Ingo,

du hast recht, genau das meinte ich mit Interpretationsspielraum.
Vielleicht gibt es ja doch irgendwo eine Richtlinie wodas drin steht.

JoergMK
23.11.2011, 18:03
Tach auch ...
Naja .... TÜV mmmm
Ich fahre ja auch schon länger mit Acewell Geschwindigkeitsanzeigern und bis letztes mal wurde da überhaupt NIE gefragt.
Prompt will letztes mal der Bürokratische Sachverständige , technische gibt es bei uns nicht in der Stadt nicht , was schriftliches. Kein Thema , ich habe ja immer den grossen Ordner da bei. :D
Die Bestätigung von ACEWELL reichte ihm aber nicht um selbstständig entscheiden zu können ob das ok ist.
Musste der erst seinen Vorgesetzten fragen gehen und verschwand wie ich sie nenne in der Pforte zur AHNUNGSLOSIGKEIT So mein Name für das Büro für "technische Fragen" :schadel: nach zwei nicht sonderlich erfolgreichen Anfragen zwecks Umbauplänen. Ich sah mich im Geiste schon einen Termin der Nachbarstädtischen Prüfstelle machen X(. Aber oh Wunder die Mama hat es ihm erlaubt das er den Aufkleber ohne weiteres Freischwimmerzeugniss und Strahlenschutzgutachten drauf machen kann.
Mein anderes Anliegen in Sachen Reifen hatte ich dann mit dem Herrn auch nicht weiter erörtert und ihm erklärt das mir seine Meinung herzlich egal ist und ich jetzt mit frischen Tüvstempel die nächsten 2 Jahre fahren werde was ich will. Das Gesicht unbezahlbar. Ist aber ein anderes Thema. :rolleyes:

Deshalb gilt auch für Tachos wie bei anderen Dingen , man muss nur das Glück haben an einen TÜV Prüfer zu geraten der selbstständig entscheiden kann ob er zum Klo geht und dem nicht seine Frau morgens die Anziehsachen rauslegen muss Schliesslich kann einen so viel Verantwortung noch umbringen.

Luse
23.11.2011, 18:25
Hallo Jörg,
natürlich ist das so.
Nicht jeder weiss Alles. (Ausser Lehrer und ich.) :D
Nicht jeder kennt jedes Fahrzeug, die Kunst ist einen Prüfer zu finden der sich noch mit so altem Schrott auskennt und der auch die Kenntnisse und Erfahrung hat etwas einzutragen.

Mit ABE und mit Freigabe von BMW kann jeder eintragen, da braucht man keine Ahnung zu haben. Der Sachverständige fängt ja da erst an und nicht jeder Sachverständige hat Sachverstand von allen Fahrzeugen.

Nur anstatt zu sagen "Das geht nicht ohne Freigabe ohne ABE ohne..." könnte einer ja dann auch sagen "da habe ich keine Ahnung von, melden sie sich lieber bei XYZ an". Nur macht das wahrscheinlich keiner gerne und eine "richtige" Sachverständigenabnahme ist natürlich auch aufwendiger und teurer als zu kucken ob die Papiere da sind.

Die Kunst ist da natürlich den Richtigen zu finden.
Den findet man, indem man vor dem Umbauen beim TÜV anruft und fragt, und dann zur Abnahme mit dem Prüfer mit dem man gesprochen hat auch den Termin abmacht. :oberl:

Jogi
23.11.2011, 21:24
Moin Moin,

@Luse: was jetzt alles in der EWG etc steht ist mir herzlich wurscht. Für mich und meine Moppeds gilt nur die StVZO, außer bei Radabdeckungen, da nehme ich gerne die neue Fassung. :D

Bzgl. Tachobeleuchtung: Eine gute Quelle ist das TÜV-Buch Motorrad von Frank-Albert Illig aus dem Verlag TÜV Rheinland. Dort steht das oben gesagt auf Seite 66. Ansonsten ist es auch aus der SstVZO §57 entnehmbar. Dort ist die EWG Richtlinie erst ab dem 1.1.1991 anzuwenden. Davor gilt die alte Fassung des §57 StVZO und dort ist keine Beleuchtung gefordert. Demnach darf für die Zulassung bei EZ vor 1991 keine Beleuchtung gefordert werden. Allerdings dürfte es schwierig werden falls du nachts wegen überhöhter Geschwindigkeit angehalten wirst, das ist dann Pech den es betrifft die StVO und nicht mehr die StVZO.

Achso, mein damaliger Prüfer hat die zweite Auflage des TÜV-Buchs geschrieben und ist heute noch beim TÜV in der Fahrzeughomologation beschäftigt, also alles mit Hand und Fuß.


Gruß

Jogi

PS: Viele der neuen Prüfer kennen nur noch die EG-Richtlinien, die tuen sich dann schwer mit den alten Vorschriften.

Roadhog
24.11.2011, 07:11
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