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27.03.2021, 20:41 #1
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Einzelsitz (Behörde) /5 vs. /6 vs. /7
Hallo,
ich habe eine Verständnisfrage zum Einzelsitz.
Es gibt ja anscheinend 3 verschiedene Versionen.
Einmal der /5 Behördensitz. Der ist länger, da der Tank mit den Kniepads ja auch kürzer ist, als der von der /7 z.Bsp. Soweit, so klar.
Frage: macht es bei der /5 einen Unterschied, ob die eine Kurz-, oder Langschwinge ist?
Der Behördensitz der /6. Tank von der Länge identisch zur /5. Wieso gibt es hier eine Extraversion? Oder passt der von der /5 Langschwinge? Oder sind u.U. die Aufnahme(n) am Rahmen anders?
Und der Behördensitz von der /7 (bzw. darauf folgende....) Der ist dann für den längeren Tank, der von der Optik bis in die Monoleverzeit gebaut wurde.
Hintergrund ist, dass ich eine /5 Langschwinge habe, die einen /7 Tank montiert hat, und ich einen Behördensitz montieren will. Ist da der Einzelsitz der /7 dann der Richtige?
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27.03.2021, 20:44 #2
AW: Einzelsitz (Behörde) /5 vs. /6 vs. /7
Laut Teilekatalog gibt es nur einen Solositz für /5 und /6.
Wenn du den längeren /7-Tank montiert hast, müsste das m. E. mit dem Solositz für /7 passen.Gruß
Michael
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.
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27.03.2021, 21:43 #3
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AW: Einzelsitz (Behörde) /5 vs. /6 vs. /7
Ich hab auf meiner Kurzschwinge /5 einen Einzelsitz. Ich kann mich nicht erinnern, das Kurz- oder Langschwinge ein Thema beim Kauf, war. Gepasst hat soweit alles.
Das der Sitz am Tank vorbeischrabbt, ist ja bei allen Kombinationen der Fall. Meine hab ich deswegen im Bereich zum Tank, gekürzt.
StephanImmer unterwegs, aber nie am Ziel. . .
Bilderrätsel
27.04.2024, 10:45 in Diverses