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  1. #1

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    Scheunenfund: Brief aufbieten ohne Zulassung

    Hallo zusammen,

    für einen Motorrad-Scheunenfund ohne Papiere habe ich bei der lokalen Zulassungsstelle die Vergabe eines neuen KFZ-Briefes beantragt.
    Kaufvertrag, §21, §23 ist alles vorhanden.

    Nun erhalte ich die Mitteilung, dass ich den Brief 'im Zuge einer Zulassung' ausgehändigt bekommen darf.

    Bei der Beantragung wurde mir noch gesagt, dass man das KFZ nicht zulassen muss, um den Brief zu erhalten.

    Hat da jemand von Euch Erfahrung?

    Hintergrund: Das Motorrad will ich verschenken und dann soll es gleich auf den neuen Besitzer zugelassen werden.

    Grüße, Hans
    Geändert von huckes (02.07.2023 um 13:35 Uhr)

  2. #2
    Admin Avatar von hg_filder
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    AW: Scheunenfund: Brief aufbieten ohne Zulassung

    Du hast noch nie einen Brief (altes Format) ohne Zulassung erhalten, würde ja quasi ein Blanko-Brief sein.

    Wenn du das Teil verschenken willst, so beantrage bzw. soll der/die Nachfolger/in die neuen Zulassungspapiere beantragen. Kannst da ja unterstützen.

    Hans
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  3. #3
    Avatar von Hanseat
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    AW: Scheunenfund: Brief aufbieten ohne Zulassung

    Moin Hans,

    im Gegensatz zum alten „Fahrzeugbrief“ darf die 2005 eingeführte „Zulassungsbescheinigung Teil II“ tatsächlich nur gemeinsam mit der „Zulassungsbescheinigung Teil I“ (früher: „Fahrzeugschein“) ausgestellt werden.
    Ohne Zulassung geht hier also nichts.

    Gruss
    Carsten

  4. #4
    Postbeutel Avatar von Kimi
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    AW: Scheunenfund: Brief aufbieten ohne Zulassung

    Wir haben das mit nem Schlepper durch, mit dem Unterschied, das hier im Dorf ein Nachbar genau denselben Schlepper hat, nur anderes Baujahr, den haben wir bei der Vollabnahme als Referenz genommen, die Zulassungsstelle hat den neu aufgebotenen Brief dann allerdings 10 Wochen einkassiert, obwohl ich die Auskunft von Flensburg hatte, das das Fahrzeug nicht gestohlen war, hat die gar nicht interessiert, der Spaß hat mich ohne Wunschkennzeichen 147 € und ne Menge Nerven gekostet!

    Grüße kimi
    Grüße kimi

  5. #5
    Admin Avatar von hg_filder
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    AW: Scheunenfund: Brief aufbieten ohne Zulassung

    Zitat Zitat von Hanseat Beitrag anzeigen
    Moin Hans,

    im Gegensatz zum alten „Fahrzeugbrief“ darf die 2005 eingeführte „Zulassungsbescheinigung Teil II“ tatsächlich nur gemeinsam mit der „Zulassungsbescheinigung Teil I“ (früher: „Fahrzeugschein“) ausgestellt werden.
    Ohne Zulassung geht hier also nichts.

    Gruss
    Carsten

    Das ist richtig, aber bekam man eine alten Brief ohne Eintrag eines Eigentümers? Vermutlich nicht. Auch der musste eingetragen werden - was meines Wissens ohne Tageszulassung nicht ging (man brauchte auch damals ein gültiges Kennzeichen). Wir reden ja hier von einem Moped ohne Wissen, wem es vorher gehört hat.

    Hans
    R 100 GS '92 Nur eine, aber meine.

  6. #6
    Avatar von Hanseat
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    AW: Scheunenfund: Brief aufbieten ohne Zulassung

    Zitat Zitat von hg_filder Beitrag anzeigen
    Das ist richtig, aber bekam man eine alten Brief ohne Eintrag eines Eigentümers? Vermutlich nicht. Auch der musste eingetragen werden - was meines Wissens ohne Tageszulassung nicht ging (man brauchte auch damals ein gültiges Kennzeichen). Wir reden ja hier von einem Moped ohne Wissen, wem es vorher gehört hat.

    Hans
    Früher (vor 2005) bekam man beim Kauf eines neuen Motorrades, sofern man es selbst zulassen wollte, einen Brief ohne Haltereintragung und ohne Datum der Erstzulassung ausgehändigt, dieses wurde bei der Zulassung händisch eingestempelt, in alten Briefen gut zu erkennen.

    Bei Neuausstellung eines Briefes nach Verlust oder langer Außerbetriebsetzung wurde im hinteren Klappteil ein großer Stempel mit Angaben zum Antragsteller und zum Grund der Neuausstellung gesetzt.
    Geändert von Hanseat (03.07.2023 um 03:49 Uhr)

  7. #7

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    AW: Scheunenfund: Brief aufbieten ohne Zulassung

    Hallo,
    vielen Dank für die klärenden Antworten.
    Dann werde ich das Moped wohl zulassen und dann nach dem Aufkleben des Wapperls aufs Blech gleich wieder abmelden.
    Tageszulassungen ohne Blech gibt's nur bei PKWs, habe ich gelesen.
    Ja, Deutschland und dein Formalitäten-Wahn. Oder ist diesmal die EU schuld an dem Unsinn.
    Grüße, Hans

  8. #8
    Avatar von Q-treiber
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    AW: Scheunenfund: Brief aufbieten ohne Zulassung

    Moin Hans.
    warum so umständlich ?
    Du hast doch bereits alle Vorbereitungen getroffen, die notwendig sind.
    Der Beschenkte geht zur Zulassungsstelle und gibt alles ab, bekommt einen neuen Brief und alle sind glücklich.
    Oder fehlen mir hier Infos ?
    Q-Treiber-Grüße
    Stephan

  9. #9

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    AW: Scheunenfund: Brief aufbieten ohne Zulassung

    Der Beschenkte wohnt in einem anderen Bundesland und die dort zuständige Zulassungsstelle hatte sich geweigert, einen Brief aufzubieten wg. ungeklärter Besitzverhältnisse (einer der Vorbesitzer aus A hatte den Brief verlegt und ist inzwischen verstorben, ohne vorher den Verlust eidesstattlich zu versichern).
    Daher habe ich das Moped geschenkt bekommen, in Bayern bei meiner zuständigen Zulassungsbehörde war die Aufbietung kein Problem. Nun will ich's wieder zurückschenken.
    Ich frag die Tage Mal bei meiner Zulassung an, ob die eine Alternative sehen.

  10. #10

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    AW: Scheunenfund: Brief aufbieten ohne Zulassung

    Früher gab es Blanko Briefe ohne Haltereintrag, hatte ich 2 Stück (Kawas).
    Wenn der neue Besitzer das Fahrzeug zulassen soll, benötigt er ja wieder einen Herkunftsnachweis (Kaufvertrag) vom Themenersteller.
    Ich würde das Fahrzeug zulassen und wieder abmelden und dann verschenken.
    Grüße
    Amir

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