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Hybrid-Darstellung
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25.03.2024, 10:30 #1
Q's mit Bridgestone Reifen - neues Gesetz schreibt wieder Eintrag der Reifen vor
Hallo,
habe heute eine böse Überraschung beim ganz normalen TÜV erlebt. Der Prüfer hat mir eine Plakette verweigert, da meine Bridgestone nicht eingetragen sind. Bisher war das Bridgestone Gutachten offensichtlich ausreichend, kein Eintrag im Schein notwendig, und neuerdings müssen die eingetragen werden.
Damit ergibt sich noch ein zusätzliches Problem. Ich hatte mir vor 2,5 Jahren eine R100R Vordergabel für meine R100S eintragen lassen, der Vorderreifen wurde aber außen vor gelassen, da man den ja nicht eintragen musste. Bridgestone wiederum erstellt seine ABEs nur für dezidierte Paarungen, d.h. die klassische Q-Paarung ist enthalten die Paarung für meinen Umbau ist jedoch nicht zu finden.
Da der Umbau ja nicht selten vorgenommen wird, hat jemand von Euch eine Ahnung, ob es hierfür eine Reifenfreigabe gibt? Wie geht Ihr damit um, oder werdet Ihr damit umgehen wenn's demnächst zum TÜV geht?
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25.03.2024, 10:38 #2
AW: Q's mit Bridgestone Reifen - neues Gesetz schreibt wieder Eintrag der Reifen vor
Meine /6 muss nächsten Monat hin und mit den Contis, stilecht RB2 und K112, gibt es nur freundliche Kommentare.
Gruß
Willy
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25.03.2024, 10:49 #3
AW: Q's mit Bridgestone Reifen - neues Gesetz schreibt wieder Eintrag der Reifen vor
Wenn die Reifendaten mit denen in den Papieren übereinstimmen muß nicht zwingend eingetragen werden (oder so ähnlich).
Du hast in der 100S die Gabel der R100R, mit dem 18" Vorderrad?
Dann müssen die Reifen definitiv eingetragen werden!Mit freundlichen Grüßen aus Kützberg, Peter
www.frankenboxer.de
Wer 2-Ventiler nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Joghurtbecher fahren nicht unter zwei Jahren bestraft
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25.03.2024, 11:35 #4
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25.03.2024, 12:31 #5
AW: Q's mit Bridgestone Reifen - neues Gesetz schreibt wieder Eintrag der Reifen vor
Da hat der DEKRA Mann einen Fehler gemacht!
Andere Reifengröße muß definitiv eingtragen werden!
Einen kontrollierenden Polizeibeamten wird die eingetragene Gabel weit weniger interessieren als die Reifengröße, die nicht mit den Papieren übereinstimmt.
Genau genommen bewegst Du Dich illegal im öffentlichen Verkehr!
Ich würde mit dem TÜVler reden, ob er Dir alles, wie 's ist, per Einzelabnahme einträgt.Mit freundlichen Grüßen aus Kützberg, Peter
www.frankenboxer.de
Wer 2-Ventiler nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Joghurtbecher fahren nicht unter zwei Jahren bestraft
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25.03.2024, 12:56 #6
AW: Q's mit Bridgestone Reifen - neues Gesetz schreibt wieder Eintrag der Reifen vor
Moin Tony,
Ich fahre eine 41,4 mm K 100 Gabel in meinem R 100/7 Cafe Racer in Verbindung mit einer XS Performens 2,5x18 " Speichen Felge und 100/90-18 Bereifung im Vorderrad.
Ich habe meinem TÜV Mann damals eine Liste vorgelegt was ich eingetragen haben möchte.
Die Eintragungen wurde bei mir nach einem Fahrversuch aufgrund der geänderten Fahrwerks Geometrie ohne Probleme gemacht, und alles legalisiert. Ohne Reifenbindung.
Ich fahre z.Z. den Conti Attack
Gruß aus dem Harz
FrankEgal wie viel Motorräder Mann hat !!!! --- Es ist immer ein´s zu wenig !!!
BMW R 100/7 RS Bj.82 - BMW R 100/7 Cafe Racer Bj.81 - Ducati 900 SS Königswelle Bj.79 - Ducati 750 SS Carenata Bj.96 - Honda GB 500 Clubman Bj. 88
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25.03.2024, 13:18 #7
AW: Q's mit Bridgestone Reifen - neues Gesetz schreibt wieder Eintrag der Reifen vor
Jetzt wurde schon jede Menge geschrieben, aber wichtige Infos fehlen noch.
Fzg. ist offensichtlich eine R100S; die hat ab Werk
3.25-19 und 4.00-18.
Durch den Gabelumbau ist jetzt vorne nötig 110/80-V18; V-Reifen gibts nicht mehr, also 110/80-R18.
Welche Reifen sollen oder sind jetzt drauf?Gruß
Michael
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.
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21.04.2024, 11:19 #8
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- 36
Bereifung seit neuester Gesetzesänderung
Hallo liebe Gemeinde.
Ich habe in der aktuellen Motorrad Classic einen Beitrag zwecks Reifenbindung gelesen und auch hier den dazugehörigen Artikel im Archiv zum Thema verfolgt. Ich fahre eine R100GS PD und seit neuestem reicht es eben ja bei Reifenbindung nicht mehr aus, nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers mitzuführen, nein, man muss auch die Reifen vom TÜV abnehmen und eintragen lassen.
Dazu muss in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 der Zusatz "Reifenbindung gemäß Herstellerfreigabe beachten" stehen.
Jetzt mein Problem:
Diesen Zusatz habe ich nicht stehen, aber ich kenne aus dem anderen Artikel die Berichte, bei manchen wäre er vorhanden?
Stattdessen ist bei mir zu den Reifendimensionen der Verweis im Zusatzfeld auf "Michelin T66" gegeben. Ich vermute, der Vorbesitzer hat diesen Typ an der Stelle eintragen lassen.
Jetzt meine Frage, vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen und ich muss nicht erst zum nächsten TÜV rammeln, die wahrscheinlich selbst nicht durchsehen.:
Muss ich meine Reifen jetzt eintragen lassen oder einfach ignorieren, weil die Reifenbindung so nicht drin steht? (die Reifen haben die gleichen Dimensionen und UBB)
Hat vielleicht einer von euch dieses Jahr mit der GS PD TÜV gehabt?
MfG
Schorsch
P.S. schönen Sonntag und ich hoffe, meine Nachricht ist verständlich
Link zur Problematik
https://www.reifen24.de/info-cockpit/alles-ueber-reifen/alles-ueber-motorradreifen/neuregelung-reifenbindung/
### Thema zusammengeführt, Hans ###
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21.04.2024, 12:07 #9
AW: Bereifung seit neuester Gesetzesänderung
Hi,
grad erst durch gekaut.
https://forum.2-ventiler.de/vbboard/...torrad+Classic
Gruß
Willy
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21.04.2024, 12:29 #10
AW: Bereifung seit neuester Gesetzesänderung
Vergiss was Du irgendwo gehört oder gelesen hast.
Solange Du die Dimensionen beibehälst, ist das Thema für Deine PD (wie auch für alle anderen 2V-GSen) nicht relevant. Die hat original keine Hersteller- oder Reifenfabrikatsbindung.
VG
GuidoGeändert von Qtreiber66 (21.04.2024 um 13:17 Uhr)
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