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Thema: Hauptständer am Gespann?
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24.02.2011, 14:57 #1
Hauptständer am Gespann?
Hallo Dreiradler,
daß mindestens ein Ständer an zweirädrigen Fahrzeugen vorgeschrieben ist,
weiss ich.
Aber wie ist das eigendlich beim Gespann?
Bei 15" Zoll-Rädern dürfte ein Hauptständer doch wohl sinnlos sein, oder?
Gruß Ralf
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24.02.2011, 15:07 #2Bei 15" Zoll-Rädern dürfte ein Hauptständer doch wohl sinnlos sein, oder?
Das macht 1. keinen Sinn und 2. hat der TÜV da noch nix gemeckert.
Punkt, Schluß.
Gruß
TomDie Kritik an anderen hat noch keinem die eigene Leistung erspart.
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24.02.2011, 15:15 #3
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Was denn noch ????
Wenn mir irgendein Prüfer vorschreiben will, dass ich am Gespann einen Ständer anbauen soll, geb ich´s auf. Und einen Hauptständer gleich dreimal nicht....
Edith:..noch nichtmal wenn ich ringsrum 21 Zoll Räder hab !!Geändert von Herr F. (24.02.2011 um 15:17 Uhr)
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24.02.2011, 15:18 #4
Am R26 Gespann hatte ich den Hauptständer dran gelassen. War sehr praktisch, wenn mal ein Rad zu wechseln war.
Mit freundlichen Grüßen aus Kützberg, Peter
www.frankenboxer.de
Wer 2-Ventiler nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Joghurtbecher fahren nicht unter zwei Jahren bestraft
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24.02.2011, 15:25 #5
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Das ist zwar sehr schön zu lesen, was die TÜV-ler so durchgehen lassen.
Interessanter wäre die Rechtslage !
Beim Krad ist ein Ständer (egal, ob Haupt- oder Seitenständer)vorge-
schrieben, beim Krad mit Beiwagen kenne ich die Rechtslage nicht...
Wer weiss genaueres (Paragraph bitte mit nennen).
Danke.
Gruss
Thorsten (auf dem dasselbe Problem zukommt)
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24.02.2011, 15:28 #6
Hier http://forum.dreiradler.org/viewtopi...7344&highlight=
wurde auch schonmal drüber diskutiert.
Gruß
TomDie Kritik an anderen hat noch keinem die eigene Leistung erspart.
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24.02.2011, 15:40 #7
Hab nochmal nachgesehen.
In der STVZO § 61 steht:
Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
Und ein Gespann ist eindeutig dreirädrig.
Gruß
TomDie Kritik an anderen hat noch keinem die eigene Leistung erspart.
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24.02.2011, 15:47 #8
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24.02.2011, 16:38 #9
Gespann
das Problem beginnt dort, wo Beiwagen "wahlweise" eingetragen ist wie bei mir, kommt zwar praktisch nie vor dass ich ohne fahre, aber haben müsst ma dann einen ?
ja ohne Ständer ist doch doofGrüße aus den Bergen
Klaus
meine Motorräder: geile Oldies
neu: meine HP http://www.wix.com/Schraubi/Crisu66
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24.02.2011, 17:52 #10
Stellt euch nicht so an stellt das Ding auf den Seitenständer.
Der eigene Hund macht keinen Lärm - er bellt nur. Kurt Tucholsky.
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🇺🇦
Gabeldaempfung auf “Weich”...
28.04.2024, 09:31 in Mechanik