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  1. #1
    Avatar von Ralf45
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    Hauptständer am Gespann?

    Hallo Dreiradler,
    daß mindestens ein Ständer an zweirädrigen Fahrzeugen vorgeschrieben ist,
    weiss ich.
    Aber wie ist das eigendlich beim Gespann?
    Bei 15" Zoll-Rädern dürfte ein Hauptständer doch wohl sinnlos sein, oder?

    Gruß Ralf

  2. #2
    Heimarbeiter Avatar von born53
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    Bei 15" Zoll-Rädern dürfte ein Hauptständer doch wohl sinnlos sein, oder?
    Isch abe garkeine Ständer - zumindest nicht am Gespann.
    Das macht 1. keinen Sinn und 2. hat der TÜV da noch nix gemeckert.
    Punkt, Schluß.


    Gruß
    Tom
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  3. #3
    Was denn noch ????

    Wenn mir irgendein Prüfer vorschreiben will, dass ich am Gespann einen Ständer anbauen soll, geb ich´s auf. Und einen Hauptständer gleich dreimal nicht....

    Edith:..noch nichtmal wenn ich ringsrum 21 Zoll Räder hab !!
    Geändert von Herr F. (24.02.2011 um 15:17 Uhr)

  4. #4
    Gewerbetreibender Avatar von frankenboxer
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    Am R26 Gespann hatte ich den Hauptständer dran gelassen. War sehr praktisch, wenn mal ein Rad zu wechseln war.
    Mit freundlichen Grüßen aus Kützberg, Peter

    www.frankenboxer.de



    Wer 2-Ventiler nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Joghurtbecher fahren nicht unter zwei Jahren bestraft

  5. #5

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    248
    Das ist zwar sehr schön zu lesen, was die TÜV-ler so durchgehen lassen.

    Interessanter wäre die Rechtslage !

    Beim Krad ist ein Ständer (egal, ob Haupt- oder Seitenständer)vorge-
    schrieben, beim Krad mit Beiwagen kenne ich die Rechtslage nicht...

    Wer weiss genaueres (Paragraph bitte mit nennen).

    Danke.

    Gruss

    Thorsten (auf dem dasselbe Problem zukommt)

  6. #6
    Heimarbeiter Avatar von born53
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    Hier http://forum.dreiradler.org/viewtopi...7344&highlight=
    wurde auch schonmal drüber diskutiert.

    Gruß
    Tom
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  7. #7
    Heimarbeiter Avatar von born53
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    Hab nochmal nachgesehen.
    In der STVZO § 61 steht:
    Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

    Und ein Gespann ist eindeutig dreirädrig.


    Gruß
    Tom
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  8. #8
    Fahrer Avatar von Hofe
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    Zitat Zitat von born53 Beitrag anzeigen
    Und ein Gespann ist eindeutig dreirädrig.
    Darüber könnte man mit manchem Graukittel sicher trefflich streiten
    Es gibt für jede gute Lösung ein Problem.

  9. #9
    Avatar von crisu66
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    Gespann

    das Problem beginnt dort, wo Beiwagen "wahlweise" eingetragen ist wie bei mir, kommt zwar praktisch nie vor dass ich ohne fahre, aber haben müsst ma dann einen ?

    ja ohne Ständer ist doch doof
    Grüße aus den Bergen
    Klaus

    meine Motorräder: geile Oldies

    neu: meine HP http://www.wix.com/Schraubi/Crisu66

  10. #10
    Avatar von Reinhard
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    8.780
    Stellt euch nicht so an stellt das Ding auf den Seitenständer.
    Der eigene Hund macht keinen Lärm - er bellt nur. Kurt Tucholsky.
    .
    🇺🇦

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