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Thema: Gespannbremse

  1. #51
    Avatar von Lothar108
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    Zitat Zitat von gespannpit Beitrag anzeigen
    Hallo Lothar,
    ja, die gute alte Zeit.

    Gruß
    Pit
    Wieso gute alte Zeit?
    Ich setzt mich bei Dir auch jetzt in den Seitenwagen - nur schlafen werde ich nicht. Wetten ?
    Es gibt Mein-ungen, Dein-ungen und als drittes die reine Tatsache.
    Meist haben diese drei Dinge wenig gemeinsam.

    Grüße Lothar

  2. #52

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    Hallo Lothar,
    besten Dank für das Vertrauen.
    Genau das meinte ich mit "guter alter Zeit".
    Da konnte man noch im Seitenwagen schlafen.
    Gruß
    Pit

  3. #53
    Avatar von Lothar108
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    Zitat Zitat von gespannpit Beitrag anzeigen
    Da konnte man noch im Seitenwagen schlafen.

    Tja da war ich viel kleiner und paßte besser ins Boot.
    Heute wird man ja durch die blöde Bremserei ständig geweckt.
    Es gibt Mein-ungen, Dein-ungen und als drittes die reine Tatsache.
    Meist haben diese drei Dinge wenig gemeinsam.

    Grüße Lothar

  4. #54

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    Hallo Lothar,
    ja, vor allem, wenn die Vorderradbremse mit der Beiwagenbremse gekoppelt ist...

    Gruß
    Pit

  5. #55
    Avatar von hensmen
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    Hallo ins Forum, endlich weiss ich warum ich so gut schlafe.
    Da ich jetzt die Beiwagenbremse an meinem Römer-Gespann, wieder gängig
    gemacht habe, schlafe ich sogar noch besser.
    Wenn ich dann noch genügend Abstand zu silberne 2-Ventil Solos halte, schlafen andere auch besser.
    Dem Michael Römer verdanke ich, trotz dieser umstrittenen Kombination, viele wundervolle Stunden, auf einem wunderbar bremsenden Gespann.

    Aus RT, der Hans.

  6. #56
    Avatar von Lothar108
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    Nicht das noch das Gerücht aufkommt wir wären Schläfer und mit Beiwagen wären wir besonders schlimm..
    Es gibt Mein-ungen, Dein-ungen und als drittes die reine Tatsache.
    Meist haben diese drei Dinge wenig gemeinsam.

    Grüße Lothar

  7. #57
    Fournales&Dellorto Dealer Avatar von h2ovolli
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    Einen Monat isser nu schon alt, der Racker... äh näh, ...der Fred, (für die Hauptschule sehe ich aber schwarz)

    Das dritte Ratt is nu mitter Fußbremse liiert!
    Hoffentlich is das nich zu gefährlich!

    Danke an die Schreibers
    Gruß Volker



    Eigene Fehler beurteilen wir wie Rechtsanwälte, fremde dagegen wie Staatsanwälte!

    www.q-stall-minden.de

  8. #58
    Avatar von UGrund
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    Beiwagenbremse

    RICHTLINIE 93/14/EWG DES RATES
    vom 5. April 1993
    über Bremsanlagen für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge
    (ABl. L 121 vom 15.5.1993, S. 1)


    1.8. Kombinierte Bremsanlage
    1.8.1. bezeichnet im Fall von Kleinkrafträdern und Krafträdern ohne Beiwagen
    ein System, bei dem mindestens zwei Bremsen, die auf zwei verschiedene
    Räder einwirken, gleichzeitig betätigt werden können;
    1.8.2. im Fall von dreirädrigen Kleinkrafträdern und Dreiradfahrzeugen eine
    Bremsanlage, die auf alle Räder einwirkt;
    1.8.3. im Fall der Krafträder mit Beiwagen eine Bremsanlage, die zumindest
    auf das Vorderrad und auf das Hinterrad einwirkt. Eine Anlage, die
    gleichzeitig auf das Hinterrad und auf das Rad des Beiwagens einwirkt,
    wird als Hinterradbremse angesehen.


    Nicht was man nicht versteht oder nicht verboten ist, ist nicht unverständlich oder erlaubt.

  9. #59
    Avatar von Mister B
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    Nach den Zulassungsregeln ist es egal, wie Du die Beiwagenbremse
    anschließt, vorne oder hinten.
    Da sagt Dein Zitat nichts anderes.
    Korrekt wäre aber die Wiedergabe so:
    2.2. Eigenschaften der Bremsanlagen
    2.2.1. Jedes zweirädrige Kleinkraftrad oder Kraftrad ohne Beiwagen muß mit zwei Betriebsbremsanlagen mit unabhängigen Betätigungs- und Übertragungseinrichtungen ausgerüstet sein, wobei mindestens eine auf das Vorderrad und die andere auf das Hinterrad einwirkt.
    2.2.1.1. Die beiden Betriebsbremsanlagen können zusammenwirken, soweit eine Störung bei einer Anlage sich nicht auf die Leistungsfähigkeit der anderen auswirkt. Einige Bauteile, wie die eigentliche Bremse, die Bremszylinder und deren Kolben (mit Ausnahme der Dichtungen), die Bremsgestänge und die Bremswellen werden nicht als störanfällig angesehen, wenn diese Teile ausreichend bemessen, für die Wartung leicht zugänglich sind und hinlängliche Sicherheitsmerkmale aufweisen.
    2.2.1.2. Eine Feststellbremse ist nicht zwingend vorgeschrieben.
    2.2.2. Jedes Kraftrad mit Beiwagen muß mit den Bremsanlagen ausgerüstet sein, die auch ohne Beiwagen erforderlich wären; wird durch diese Anlagen bei den Prüfversuchen mit Beiwagen die erforderliche Wirksamkeit erreicht, ist eine auf das Rad des Beiwagens einwirkende Bremse nicht erforderlich; eine Feststellbremse ist nicht zwingend vorgeschrieben.
    2.2.3. Jedes dreirädrige Kleinkraftrad ist folgendermassen auszurüsten:
    2.2.3.1. entweder mit zwei unabhängigen Betriebsbremsanlagen, durch die Bremsen auf allen Rädern gleichzeitig betätigt werden;
    2.2.3.2. oder mit einer Betriebsbremsanlage, durch die Bremsen auf allen Rädern betätigt werden, und einer Hilfsbremsanlage, bei der es sich um die Feststellbremse handeln kann.
    2.2.3.3. Ferner muß jedes dreirädrige Kleinkraftrad mit einer Feststellbremsanlage ausgerüstet sein, die auf das Rad (die Räder) mindestens einer Achse einwirkt. Die Feststellbremsanlage, die eine der beiden in Punkt 2.2.3.1 vorgesehenen Anlagen sein kann, muß von der Anlage, die auf die andere(n) Achse(n) einwirkt, unabhängig sein.
    2.2.4. Jedes Dreiradfahrzeug ist folgendermassen auszurüsten:
    2.2.4.1. mit einer fußbetätigten Betriebsbremsanlage, die auf alle Räder einwirkt, und einer Hilfsbremsanlage, bei der es sich um die Feststellbremse handeln kann, und
    2.2.4.2. mit einer Feststellbremsanlage, die auf die Räder mindestens einer Achse einwirkt. Die Betätigungseinrichtung der Feststellbremsanlage muß von der Betätigungseinrichtung der Betriebsbremsanlage unabhängig sein.
    2.2.5. Die Bremsanlagen müssen auf Bremsflächen einwirken, die fest oder über nicht störanfällige Bauteile ständig mit den Rädern verbunden sind.
    2.2.6. Die Teile aller in die Fahrzeuge eingebauten Bremsanlagen sind so zu befestigen, daß die Bremsanlagen bei normalen Betriebsbedingungen nicht versagen.
    2.2.7. Die Bremsanlagen müssen, wenn sie richtig geschmiert und eingestellt sind, einwandfrei funktionieren.
    2.2.7.1. Die Abnutzung der Bremsen muß durch eine handbetätigte oder durch eine selbsttätige Nachstelleinrichtung leicht ausgeglichen werden können. Eine Nachstellung der Bremsen muß, ohne daß die Bremswirkung beeinträchtigt wird, solange möglich sein, bis die Bremsbeläge ersetzt werden müssen.
    2.2.7.2. Die Betätigungseinrichtung und Teile der Übertragungseinrichtung und der Bremsen müssen eine solche Wegreserve besitzen, daß im Fall einer Überhitzung der Bremsen und einer maximalen Abnutzung der Beläge eine wirksame Bremsung ohne sofortiges Nachstellen möglich ist.
    2.2.7.3. Die Teile der Bremsanlage dürfen, wenn sie richtig eingestellt sind, bei der Betätigung nicht mit anderen als den vorgesehenen Teilen in Berührung kommen.
    2.2.8. Im Fall von Bremsanlagen mit hydraulischer Übertragung muß der Behälter für die Bremsfluessigkeit so ausgelegt und beschaffen sein, daß der Bremsfluessigkeitsstand leicht geprüft werden kann.
    Ich persönlich halte mich da eher an den Rat von Peikert und Co,
    die Beiwagenbremse mit der Vorderradbremse zu kombinieren.
    Wenn ich aber jetzt ein Geländerennbeiwagenmopet aufbauen
    würde, dann würde ich eher auf eine komplette Trennung der
    Bremsen achten.

    Grüße
    MB

  10. #60

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    Hallo,
    Edmund Peikert ist ein alter Hase auf dem Gebiet. Ich würde auf jeden Fall dessen Ratschläge befolgen.
    Ich hab zwar auch die Hinterradbremse mit der Beiwagenbremse gekoppelt, aber das ist für meinen Fahrstil die beste Lösung.
    Gruß
    Pit

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