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  1. #1

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    R80 Monolever Umbau auf Doppelscheibenbremse

    Hallo,

    ich möchte meine R80 BJ1985 Monolever auf Zweischeibenbremsanlage umrüsten. Muss ich die Änderung beim TÜV eintragen lassen?
    Die R80 wurde ab Werk sowohl mit Einscheiben Bremsanlage als auch mit Zweischeiben Bremsanlage ausgeliefert. Vielleicht kann mir jemand, der eine R80 mit Zweischeiben-Anlage ab Werk hat, mitteilen, ob diese in den Papieren eingetragen ist.

    Gruß
    Adolf

  2. #2

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    AW: R80 Monolever Umbau auf Doppelscheibenbremse

    Servus,

    nix eingetragen! 1 x Brembo P 2 F 09 gegen 2 x Brembo P 2 F 08 tauschen, Leitung unter dem Kotflügel legen. Bei 14er Handbremszylinder völlig problemlos, 13er geht, 12er geht nicht.

    Ausserdem bereits geprüft:
    ohne, CS, RS, RT Cockpit
    Ein- und Zweimannbetrieb
    mitohne Koffer

    Gruß

    Herbert

    PS: Stahlflex, HBZ überholen, Sättel überholen. Das Gelumpe ist ja doch schon 27 Jahre alt

    Edit: ob's was bringt? Vielleicht solltest du einfach mal die bestehene Anlage ordentlich machen (s.o.)...
    Geändert von dreiradbertl (27.04.2012 um 19:31 Uhr)

  3. #3

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    AW: R80 Monolever Umbau auf Doppelscheibenbremse

    Danke,
    das ging ja superfix. In der Datenbank hab ich schon gestöbert und alte Beiträge hatte ich auch durchgesehen. Laut Umrüstkatalog BMW aus der Datenbank ist eine Eintragung notwendig. Aber wozu? wenn es doch als "Ab Werk" nicht eingetragen ist.

    Adolf

  4. #4

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    AW: R80 Monolever Umbau auf Doppelscheibenbremse

    Servus Adolf,

    da ist nichts eingetragen; was soll er auch schreiben? Fahrzeug hat vorne 'ne Bremse, aber anders, also so wie viele andere ansonsten baugleiche BMW's, aber funktioniert

    Hier hast ja schon gesehen, und wohl auch durchgeackert; da sollte fast alles, was erlaubt, ist drinstehen. Der Wisch beinhaltet alle Ergänzungen die BMW in der ein- oder anderen Art und Weise für die diversen Typen (quer) geprüft hat, und die dadurch 'Bestandteil' der von BMW gehaltenen ABE sind (Anwälte, steinigt mich ). Man könnte das also so wie mein TÜV Prüfer sehen: eingetragen wird nur, was da nicht drin steht...

    Oder wie man in meiner oberpfälzer Heimat, der Oberpfalz sagt: wer lang frogt, geht lang irr, ww. scheiss da nix, feit da nix

    Pfiat eich

    Herbert
    Geändert von dreiradbertl (27.04.2012 um 20:07 Uhr)

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