Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    Avatar von BOT
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    5.480

    Blinker hinten

    In der DB bin ich leider nicht fündig geworden, deshalb hier:
    Gibt es ein gefordertes Anbaumass in der Längsachse für die hinteren Blinker.
    Also wie weit darf ein Blinker vom Fahrzeugende nach vorne verbaut sein?
    Gruss
    BOT

  2. #2
    Avatar von firecracker
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    27

    AW: Blinker hinten

    Moin.
    Laut StVZO: Grenze der leuchtenden Fläche maximal 400mm vom äußeren Rand des Fahrzeuges. Geometrische Sichtbarkeit 45° nach innen und 80° nach außen...

    Gruß
    Daniel

  3. #3
    Avatar von Hannelore1967
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    75

    AW: Blinker hinten

    Hallo Bot


    Hatte mehrmals Kontakt mit dem Tüv wegen der Blinker.

    Denen habe ich die von mir gefundenen Umbauvorschriften des Tüv Hanse gezeigt. Die haben mir gesagt : die gelten für gesamt Deutschland.

    Die geben nur an die Höhe von der Fahrbahn und den Abstand zur Lampe

    http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

    Einfach unter Blinker schauen.

    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	Blinkervorschrift.jpg 
Hits:	44 
Größe:	163,9 KB 
ID:	52081


    Ich hoffe ich konnte helfen.

    Mfg Michael


    Grüsse aus dem Ennepetal

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