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Thema: Blinker hinten
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06.06.2012, 16:52 #1
Blinker hinten
In der DB bin ich leider nicht fündig geworden, deshalb hier:
Gibt es ein gefordertes Anbaumass in der Längsachse für die hinteren Blinker.
Also wie weit darf ein Blinker vom Fahrzeugende nach vorne verbaut sein?
Gruss
BOT
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06.06.2012, 18:12 #2
AW: Blinker hinten
Moin.
Laut StVZO: Grenze der leuchtenden Fläche maximal 400mm vom äußeren Rand des Fahrzeuges. Geometrische Sichtbarkeit 45° nach innen und 80° nach außen...
Gruß
Daniel
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06.06.2012, 20:22 #3
AW: Blinker hinten
Hallo Bot
Hatte mehrmals Kontakt mit dem Tüv wegen der Blinker.
Denen habe ich die von mir gefundenen Umbauvorschriften des Tüv Hanse gezeigt. Die haben mir gesagt : die gelten für gesamt Deutschland.
Die geben nur an die Höhe von der Fahrbahn und den Abstand zur Lampe
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
Einfach unter Blinker schauen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Mfg Michael
Grüsse aus dem Ennepetal
R80 G/S (50PS) mit Führerschein A2...
11.05.2024, 22:58 in Restaurierung