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  1. #31
    Fear sucks™ Avatar von ratzfatz
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    Eicon16 AW: Ersatz für Ignitech S01 Sensor

    Das liest sich wieder besser. Super Angebot für den Preis Jetzt müsste er nur noch den seitlichen Abgang haben, statt direkt nach unten, dann wäre er ideal

  2. #32
    Admin Avatar von Detlev
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    AW: Ersatz für Ignitech S01 Sensor

    Zitat Zitat von ratzfatz Beitrag anzeigen
    Das liest sich wieder besser. Super Angebot für den Preis Jetzt müsste er nur noch den seitlichen Abgang haben, statt direkt nach unten, dann wäre er ideal
    Nö, wieso? Nach unten ist doch jede Menge Platz. Und mit dem langen Kabel reichts bis direkt vor die Zündbox.
    Grüße,
    Detlev

    „Verzweifle nicht, wenn Du kein Profi bist. Ein Amateur hat die Arche gebaut, Profis die Titanic.“

  3. #33
    Avatar von MartinA-GS
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    AW: Ersatz für Ignitech S01 Sensor

    Hi Ratzfaz,
    also wenn ich mir Detlev´s Bild anschaue, finde ich den Abgang nach unten aber besser, da ist Platz ohne Ende, zur Seite stößt er vielleicht wieder an den Limadeckel an!?!? Aber genau weis ich es erst, wenn ich umgebaut habe.....
    Grüße MartinA-GS

    edit sacht: detlev war schneller.....

  4. #34
    Fear sucks™ Avatar von ratzfatz
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    AW: Ersatz für Ignitech S01 Sensor

    Mir gefällt's seitlich besser, auch wenn es nach unten Platz genug gibt, weil die LiMa so wieder an ihre originale Position gedreht werden kann (in Detlev's Bild ist sie 120° für S01+Stirndeckel gedreht) – sofern der Abstand zum Stirndeckel noch ausreichend ist. Wer weiß, ob es zwischen Kabelabgang nach unten und Statorgehäuse nicht etwas knapp ist?

  5. #35
    Admin Avatar von Detlev
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    AW: Ersatz für Ignitech S01 Sensor

    Zitat Zitat von ratzfatz Beitrag anzeigen
    Wer weiß, ob es zwischen Kabelabgang nach unten und Statorgehäuse nicht etwas knapp ist?
    Nö, da ist alles frei! Schau Dir mal mein erstes Foto oben an. Dieser Geber scheint optimal zu sein.
    Grüße,
    Detlev

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  6. #36
    Fear sucks™ Avatar von ratzfatz
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    AW: Ersatz für Ignitech S01 Sensor

    Zitat Zitat von ratzfatz Beitrag anzeigen
    Mir gefällt's seitlich besser, auch wenn es nach unten Platz genug gibt […]
    Sag' ich ja Hast du die Vergleichsnr. vom ersten Bild parat?

  7. #37

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    AW: Ersatz für Ignitech S01 Sensor

    Zitat Zitat von GdG Beitrag anzeigen
    Moin,



    spätestens jetzt hab ich nur noch ein nachsichtiges Lächeln übrig.

    Da es ja offenbar vor geraumer Zeit per PN nicht angekommen ist diesmal öffentlich:
    Es wäre ernsthaft zu empfehlen sich zumindest mit den elementaren Grundlagen des dt. Gewährleistungsrechts zu beschäftigen. Für die im zitierten Beitrag getätigten Aussagen könnte man dich ohne weiteres abmahnen.
    Merke: nicht du sondern der Hersteller definiert, welche Sensoren an der Box betrieben werden dürfen. Und selbst wenn ich noch ganz was anderes da als Sensor anklemmen würde, wäre das mein Bier und im Falle eines Defekts der Box primär erst einmal belanglos. Zumindest in den ersten sechs Monaten dürftest du mir nachweisen, daß der Sensor ursächlich für den Ausfall der Box ist. Alternativ die Programmierung aus einer virtuellen Maschine heraus, etc. pp.
    Und spätestens dann würde ich mich nachdrücklich nach der CE Prüfung und dem EMV Verträglichkeitsnachweis sowie einigen weiterreichenden den automotiven Einsatz betreffenden Dingen erkundigen.

    Jörg.

    ich finde, so geht´s nicht,


    lieber GdG;

    kmueller_gs12 stellt ein freiwilliges sehr lukratives Garantiversprechen nebst freiwilliger ergänzender Gewährleistungsverlängerung in Aussicht. Dafür erntet er von Dir einen Beitrag mit unangemessener subjektiver Diktion, um das einmal zurückhaltend zu formulieren.
    Wer soll das verstehen?

    Da muss man schon tief Luft holen :

    kmueller_gs12 hat sich durchaus mit dem Sachmängelrecht (früher Gewährleistungsrecht) des BGB beschäftigt, wie sein rechtlich ins Schwarze getroffen habendes Kontern nahelegt. An der Darstellung des Garantieversprechens, der Sachmängelhaftung bzw. des Inhalts des Kaufvertrags (Freigaben) findet deshalb voraussichtlich kein Abmahnanwalt etwas.

    Auch sonst findet sich in dem Beitrag ein irreführender Einheitsbrei von Grundsätzen des Garantieversprechens (§§ 443,444BGB, 477 BBG im Verbrauchsgüterkaufrecht) und des Sachmängelrechts.

    Das Garantieversprechen von kmueller_gs12 ist genauso klar und eindeutig wie großzügig. Richtig ist zwar schon, dass AGB-mäßige Einschränkungen auch eines freiwilligen Garantieversprechens wirkungslos sein können, wie wir zwischenzeitlich aus der BGH-Rechtsprechung zu der Fachwerkstattsbindung in Kfz-100.000 km-Garantien (oder so) der Kfz-Industrie wissen. kmueller_gs12 will nach seiner Einlassung aber nicht die Garantie durch die Freigabeneinengung heimlich wieder einschränken, sondern die Freigaben/Einsatzbestimmungen würden schon als Kaufvertragsinhalt/Angebotsinhalt formuliert.

    Daneben besteht das gesetzliche Sachmängelrecht fort, das dagegen aber in der Praxis keineswegs so zielführend ist, wie dargestellt.

    Richtig ist, dass bei Neuwaren der Verkäufer die gesetzlichen Mängelrechte nicht einschränken darf. Die eingeschränkte Freigabe bzw. Zeckbestimmung, ist aber keine solche (unwirksame) Einschränkung sondern nach kmueller_gs12s Einlassung Vertragsgegenstand (erscheint also nicht erst im Beipackzettel).

    Und: Es hat der Käufer zu beweisen, dass im Zeitpunkt der Übergabe die Kaufsache mängelbehaftet war bzw. der Mangel bereits angelegt war.
    Richtig ist aber schon: Wenn das Kaufgeschäft ein Verbrauchsgüterkaufgeschäft war (Def.: § 474 BGB), gilt in den ersten sechs Monaten die Beweislastumkehr nach § 476 BGB dahingehend, dass vermutet wird, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war. Der Verbrauchsgüterverkäufer kann dann einwenden, dass diese Vermutung mit der Art des Mangels unvereinbar ist. Das läuft in der Praxis so. Dann wird´s kniffelig. Sachverständiger? Wer soll das durchsetzen? Der Anwalt hat außergerichtlich bei einem Streitwert bis 300 € und einer 1,3 Gebühr genau 46,41 € Umsatz; im folgenden Gerichtsverfahren eine 0,65 plus 1,2 Gebühr gleich ca. 100 €: Er verdient am besten, wenn er so ein Mandat nicht annimmt.

    Also:

    Das von kmueller_gs12 in Aussicht gestellte Garantieversprechen ist en praxi ein sehr sehr ernsthaftes Kaufargument und verdient den Spott nicht.

    In einem Punkt sind aber die Bedenken GdG´s richtig:
    Wenn kmueller_gs12 sein Garantieversprechen hinter einer juristischen Person abgibt, steht und fällt die Garantie mit dem Bestand der juristischen Person. Und: Auch das Garantieversprechen ist der Verjährung nach § 195 BGB unterworfen. Dazu kommt vielleicht noch eine Äußerung von kmueller_gs12?

    ffritzle + R90S

  8. #38
    Admin Avatar von Pjotl
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    AW: Ersatz für Ignitech S01 Sensor

    Laßt es jetzt bitte mit diesem Posting enden, und setzt die juristische Auseinandersetzung bitte per Telefon oder PN fort.

    Das wäre sonst schade, um diesen technisch sehr interessanten Fred.

    Gruß Peter
    Trier

    Don't drink water, fish are fucking in it! (Jango Edwards)



  9. #39
    Fear sucks™ Avatar von ratzfatz
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    AW: Ersatz für Ignitech S01 Sensor

    Zitat Zitat von ffritzle Beitrag anzeigen
    Da muss man schon tief Luft holen
    Leute, macht bitte privat miteinander aus, was in erster Linie nur euch betrifft. Warum müssen Stränge, in denen es um Forschung & Entwicklung geht, durch Rivalitäten und määndernden Witzischkeiten in der Lesbarkeit eingeschränkt werden?

    Haltung, bitte.

    Zitat Zitat von ratzfatz Beitrag anzeigen
    Hast du die Vergleichsnr. vom ersten Bild parat?
    Geändert von ratzfatz (11.01.2013 um 13:51 Uhr)

  10. #40
    Admin Avatar von Detlev
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    AW: Ersatz für Ignitech S01 Sensor

    Zitat Zitat von ffritzle Beitrag anzeigen

    Dazu kommt vielleicht noch eine Äußerung von kmueller_gs12?

    ffritzle + R90S
    Vielleicht nicht unbedingt in diesem Thread, denn hier geht es um:


    Ersatz für Ignitech S01 Sensor

    Danke.
    Grüße,
    Detlev

    „Verzweifle nicht, wenn Du kein Profi bist. Ein Amateur hat die Arche gebaut, Profis die Titanic.“

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