Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    Avatar von Hubertus
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    Behördensitzbank bei Hauptuntersuchung

    Moin,

    auf meine R 80 RT passt die BMW-Behördensitzbank.
    Wenn ich die nun verbaue, wird aus der 2-sitzigen Maschine baulich ja eine mit Solositz.
    Frage:
    Gibt es deshalb Beanstandungen bei der nächsten HU, sodass ich
    vor dem Termin wieder auf die lange 2er Sitzbank zurückbauen muss,
    oder kann die 1er für den TÜV ohne Eintragung so bleiben?
    Könnte es sein, dass der amtliche Sachverständige/Prüfer
    Anstoß an den zusätzlichen Soziusfußrasten nimmt?
    oder
    Ist es vielleicht sogar ohne weiteres erlaubt, sein Motorrad wahlweise mit
    einer der beiden original Sitzbänke zu fahren?

    Gruß!
    Hubertus

  2. #2
    Avatar von r210
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    AW: Behördensitzbank bei Hauptuntersuchung

    Hi,

    im Ermessen des Herrn Inschenörs aber ich denke, es besteht keine Wahlfreiheit.
    Meine letzte Erfahrung: 2-Mannsitzbank, Beifahrerrasten abgebaut (wg. anstehender Entrostung); nicht akzeptiert worden; Begründung: Im Schein steht zugelassen für 2 Personen, dann müssen auch alle Teile für 2-Personenbetrieb montiert sein; oder er müsste eben den Schein ändern, sprich nur noch zulassen für 1-Personbetrieb. Da das natürlich extra kostet, hab' ich die "Rostnägel" für die Plakette erst mal wieder drangeschraubt (und Gepäckträger auch, weil die Sitzbank keinen Halteriemen mehr aufweist)...

    mfg
    mattes

  3. #3
    Admin Avatar von MM
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    AW: Behördensitzbank bei Hauptuntersuchung

    Bei der RS ist ab Werk wahlweise 2- oder 1-Mann-Bank genehmigt mit der Auflage, dass bei Montage der 1-Mann-Bank die Soziusrasten ab müssen.
    Eine Eintragung dieser Art sollte machbar sein.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  4. #4
    Admin Avatar von Pjotl
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    AW: Behördensitzbank bei Hauptuntersuchung

    Bei meiner Mystik wurde damals eingetragen:

    "Zweipersonenbetrieb nur mit angeschraubten Soziusrasten" (o.ä.)

    Mit dieser salomonischen Aussage hat man alle Optionen.
    Gruß Peter
    Trier

    Don't drink water, fish are fucking in it! (Jango Edwards)



  5. #5
    Slalomfahrer Avatar von kurt49
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    AW: Behördensitzbank bei Hauptuntersuchung

    Zitat Zitat von Pjotl Beitrag anzeigen
    Bei meiner Mystik wurde damals eingetragen:

    "Zweipersonenbetrieb nur mit angeschraubten Soziusrasten" (o.ä.)

    Mit dieser salomonischen Aussage hat man alle Optionen.
    "Mitnahme eines Beifahrers nur zul. wenn vorgesehene Fußrasten angebracht sind" steht bei mir im Schein.
    Beim letzten TÜV war die Doppelsitzbank drauf aber keine Fußrsten dran, war kein Problem

  6. #6
    Avatar von r210
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    AW: Behördensitzbank bei Hauptuntersuchung

    Beim letzten TÜV war die Doppelsitzbank drauf aber keine Fußrsten dran, war kein Problem
    Wie erwähnt (#2) bei mir schon, wobei ich nachsehen muss, wie genau die Formulierung in meinem Fahrzeugschein lautet. Textauslegung ist aber auch Prüfersache...
    Nochmal zur Eingangsfrage: Nichts ist unmöglich, aber Diskussionen wahrscheinlich; entweder drauf ankommen lassen oder wie schon in anderen threads bereits angeraten, vorher beim TÜV anfragen.

    mfg
    mattes

  7. #7
    Avatar von axels
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    AW: Behördensitzbank bei Hauptuntersuchung

    Moin,

    bei meiner R100T ist ebenfalls ab Werk wahlweise 1- oder 2-Personenbetrieb eingetragen, ersteres dann mit der Auflage, die Soziusrasten zu entfernen.


    Gruß

    Axel
    Geändert von axels (14.04.2015 um 17:55 Uhr)

  8. #8
    Avatar von Hubertus
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    AW: Behördensitzbank bei Hauptuntersuchung

    Moin,

    heute mit der Dekra Rücksprache gehalten, Ergebnis entweder - oder,
    auf meinen Einwand, original Sitzbänke zu verwenden und den Heckrahmen
    unverändert zu lassen und dass die Maschinen in beiden Varianten
    bei Behörden unterwegs waren kam das Argument, können wir nicht
    entscheiden, rufen Sie am besten beim TÜV an.
    .

    Gesagt - getan.
    Beim TÜV verwies man mich an einen ganz bestimmten Sachverständigen,
    der sofort verstand und mir seinen Namen und seine Dienstzeiten
    an einem bestimmten Stützpunkt in der Umgebung mitteilte
    und sagte, ja da lässt sich auf jeden Fall etwas sinnvolles konstruieren.
    Vorher zur Terminabsprache anrufen, Einzelsitzbank auch mitbringen,
    dann geht schon was.

    Abschließend stelle ich allerdings fest, dass eigentlich derjenige im Vorteil
    ist, der lesen...bzw. durchlesen kann.
    An meinem Fahrzeugschein ist ein etwas längerer Anhang,
    auf dem weiß der Geier was alles nachgetragen wurde,
    ein großer Anteil dessen besteht aus irgendwelchem Kauderwelsch
    von Prüfkennziffern...und mittendrin der Eintrag:

    "bei Inbetriebnahme mit Einzel- oder Höckersitzbank ohne Fußrasten hinten".


    In diesem Sinne vielen Dank für Eure sachdienlichen Hinweise und Tipps
    und
    Asche auf mein Haupt!

    Gruß!
    Hubertus

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