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Thema: Nebler als TFL
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04.04.2015, 18:54 #1
Nebler als TFL
Moinsen,
Habe in der Bucht 2 schicke Nebler für meine GS geschnappt.
Ich würde diese gerne als TFL benutzen. Ob das nun erlaubt ist oder nicht ist mir erst mal egal sofern ich damit ggf. nicht nochmal übersehen werde.
In den Neblern stecken 2x 55W H3 Leuchtmittel, ist mir etwas viel Saft, deshalb meine frage ob schon mal jemand etwas ähnliches vorhatte und auf LED Einsätze zurückgegriffen hat.
Hätte gerne ein paar Erfahrungen und Meinungen.
Schöne Ostern aus dem sonnigen Flachland.
ride on
Arne
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04.04.2015, 20:05 #2
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AW: Nebler als TFL
Hallo Arne,
ich hatte das gleiche Ansinnen und habe mit einem Forenmitglied drüber gesprochen. Das Ende vom Lied war, dass ich mir auch die Nebler von BMW mit LED gekauft habe. Sie kosten rd. 100€/St. zzgl. Anschlusskabel. Zu haben sind die z.B.
http://www.webshop-ka.de/artikel.php?id=94977
Dort habe ich meine her - hat einwandfrei funktioniert. Ist zwar ne Stange Geld, aber allemal auch gegenüber der Rennleitung ein Nachweis, dass einem die StVO nicht ganz am A... vorbei geht.
Rein rechtlich haben wir mit den alten Kisten auch die Karte gezogen, da mehr als ein Zusatzscheinwerfer unzulässig ist, wenn das Moped über eine KBA-Zulassung verfügt, bzw. nach StVZO in Verkehr gebracht wurde, was bei unseren Kisten der Fall ist.
Schöner formuliert steht das hier:
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer.
Logischerweise findest Du auch hier im Forum alle Details zu dem Thema, ein Beitrag von HG_Filder habe ich dort gefunden:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf
Meine Google-Suche, um diese Antwort zu schreiben lautete:
Zubehör motorräder TÜV Hanse
Legal ist das alles (noch) nicht, aber den Staat freut's auch, wenn du mit 55 noch Steuern bezahlst, weil du mit 35 nicht über den Haufen gefahren wurdest, weil man dich mangels gescheitem Licht nicht gesehen hat.
Einige der Fachleute hier rechnen mit einer Lockerung der Regelung, da das mehr an Licht aktiv der Verkehrssicherheit dient, leider kannst Du Dich in einer Kontrolle mit ausgesprochenem Bußgeld nicht darauf berufen. Das Ganze ist mal wieder typisch deutsch: kompliziert, praxisfern und ungerecht oder wahlweise auch lobbyistisch. So gesehen sind wir der Motorradindustrie sowieso ein Dorn im Auge: Wie kann man bloß mit Eisen unterwegs sein, die 20 Jahre und oft noch mehr alt sind.
Ich nehme an, dass je mehr Verbreitung diese Lampen erlangen, desto eher steigt auch die Wahrnehmung dieses Problems und je eher könnte sich an der Gesetzeslage etwas ändern.
Richtig richtig machen, kannst Du es eh nicht, dann mach's wenigstens am wenigsten falsch.
Geändert von Martin aus Mannheim (05.04.2015 um 09:04 Uhr) Grund: Nutzername gestr. allg. formuliert
Gruß, Martin
nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird
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04.04.2015, 20:15 #3
AW: Nebler als TFL
Hallo,
aber warum nutzt man nicht TFL als TFL?
Ich habe diese Dinger hier schon länger an meiner GS. Und wer die übersieht, sieht mich auch nicht, wenn ich mit nem Rundumlicht auf dem Helm und gelber Augenkrebsweste um die Ecke komme.
Die BMW Leuchten sind ja echt schön und hipp, aber so viel Kohle mehr, ohne richigen Sicherheitsgewinn dafür ausgeben, würde ich mir sehr überlegen.
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04.04.2015, 21:27 #4
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AW: Nebler als TFL
Hallo Peter,
ich nehme an, Du nutzt das Schaltmodul, d.,h. LED´s gehen aus, sobald Abblendlicht eingeschaltet wird. Richtig?
Gruß
Wolfgang aus S
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04.04.2015, 21:32 #5
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04.04.2015, 23:23 #6
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AW: Nebler als TFL
Weil eben, Peter, die LED-Nebler nicht als Tagfahrlicht zugelassen sind.
nur eben, wie auch am PKW anstelle des Fahrlichtes auch tagsüber brennen dürfen. so meine TÜV-Quelle.
und daraus resultierend noch folgenden Vorteil haben: sie dürfen auch am brennen bleiben, wenn in der Dämmerung oder der Nach das Fahrlicht zugeschaltet wird. oder fährt mein EU-homologierter Skoda Oktavia tsechischer Fertigung illegal in der Gegend herum mit seinem Chauffeur?
was dem PKW-Heizer ebenso am A. vorbei ginge wie dem Lenker des moppeds.
hellas LEDs bleiben dran und brennen.
(was den griechen recht...kann mir nur billig sein)I. Fremd ist der Fremde nur in der Fremde. (Karl Valentin)
II. L.K:"Was ist ein Fremder?"
"Fleisch, Gemüse,Obst, Mehlspeisen"Karl Valentin
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04.04.2015, 23:36 #7
AW: Nebler als TFL
Gruß
Michael
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.
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04.04.2015, 23:52 #8
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AW: Nebler als TFL
sicher hast du recht. was das rechtliche angeht.
der bairische trachtenverein hat mich aber bis-
lang noch nicht angehalten. und die Nebler sind
halt einfach universeller einsetzbar als die sau-
depperten TFLs.
und wenn erst der LED-hauptscheinwerfer mon-
tiert ist ( der RUNDE !! ) läuft die diesbezügl. dis-
kussion eh nur noch auf akademischer ebene ab.
i mochs hoid so, wia 'r ih ma's denk, dos recht sei
kunnad (könnte= konjunktiv à la bavarese).I. Fremd ist der Fremde nur in der Fremde. (Karl Valentin)
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05.04.2015, 00:08 #9
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AW: Nebler als TFL
Hallo Ralf,
natürlich hat Michael Recht in der streng nach Vorschrift formulierten Aussage.
Ein Auto mit einem Motorrad zu vergleichen, dürfte schwierig werden in der Argumentation, zumal ich nicht weiß, ob die Skodas des Baujahres Deiner BMW überhaupt schon elektrifiziert waren.
Das einzige, was da glühte, war der Schädel des Fahrers vom Vodka des Vorabends.
Im Ernst:
Da TFL wohl unbestritten die Verkehrssicherheit erhöht, gehe ich momentan im Allgemeinen von Duldung aus, das Ganze unabhängig davon, ob die Dinger nachts als Nebler das Ab- oder Aufblendlicht unterstützen. Dies zumindest, so lange keine neue Gefährdung durch Blendung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht.
Ob ein Prüfer zwingend die HU verweigern muss (oder müsste), wenn die Dinger dran sind, kann ich natürlich nicht sagen. Dem Vernehmen nach ist hier einer, der dazu aus berufenem Munde Stellung beziehen kann.
Wenns sein muss, nenne ich die Dinger gern TFL, mein eigentliches Ansinnen ist aber, bei Nacht das Licht des Hauptscheinwerfers zu unterstützen.
Es ist natürlich irrelevant im Sinne der Vorschrift, aber sachlich dürfte es doch schon einen Unterschied machen, ob ich mir China-Funzeln dranbaue ohne Prüfzeichen oder ein zugelassenes Produkt, das eigentlich überall mitfahren darf, nur nicht an meinem Moped.
Die Halter dafür habe ich mir heute bestellt für €7,03, werde sie umstricken von Hydraulikschellen auf Lampenhalter (danke an williwedel an der Stelle!!) und dann mal sehen, wie das funktioniert.
Als Schaltung - da ja eh alles illegal ist - schwebt mir ein separater Schalter an geschaltetem Plus vor, dass ich die Dinger zu jedem Beleuchtungszustand zuschalten kann. Alles andere ist nur komplizierter und macht die Sache auch nicht legaler, zumal der von mir angestrebte Zustand mit Pjotl's Schaltung nicht erreicht wird.
N8 &Gruß, Martin
nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird
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05.04.2015, 00:38 #10
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AW: Nebler als TFL
Hallo Monopad,
ich kann Deiner Argumentation nicht folgen. Alles was Du mit Deinen Neblern am PKW darfst, darfst Du mit Deinem Nebler am Motorrad auch. Vielleicht auch interessant: Die Nutzung der Nebler am PKW als Tagfahrlicht-ERsatz ist verboten (ergibt sich aus der StVO zur Nutzung von Neblern)
Gruss
DetlefR100 Bj. 82
Bilderrätsel
27.04.2024, 21:08 in Diverses