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  1. #1
    Avatar von qinshi
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    TÜV ignoriert Reifenfreigabe

    Hallo zusammen,

    ich war heute mit meiner R100R beim TÜV. Von Continental giebt es eine Reifenfreigabe für die Größe 130/80-17 (Hinterrad), original ist 140/80-17. Der aaS mit seinem amtlich anerkannten Sachverstand ist der Meinung diese Freigabe ist wertlos, da nur der Hersteller vom Motorrad das machen dürfe.

    Hat jemand schon mal solche Erfahrungen gemacht?

    Viele Grüße

    qinshi
    2 Zylinder reichen zum Glück.

  2. #2
    Admin Avatar von Detlev
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    AW: TÜV ignoriert Reifenfreigabe

    Wechsel die Prüfstelle.
    Grüße,
    Detlev

    „Verzweifle nicht, wenn Du kein Profi bist. Ein Amateur hat die Arche gebaut, Profis die Titanic.“

  3. #3
    Avatar von kosi
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    AW: TÜV ignoriert Reifenfreigabe

    Das ist mir völlig neu. Man geht beim Reifenhersteller auf den Reifen welchen man möchte und guckt ob es eine Freigabe für sein Mopped gibt. Aus meiner Sicht ist das alle richtig so. Der Reifenhersteller muss Prüfungen durchführen für seine Freigaben soweit ich weiß..............

    Gruß Phil

  4. #4
    Vorsicht garstige OranGSe Avatar von mfro
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    AW: TÜV ignoriert Reifenfreigabe

    Warst Du bei einer "normalen HU" oder §21/§19-Prüfung?

    Wenn ersteres, dann hat der Prüfer nach m.A. recht.

    Bei einer normalen HU muß der Reifen der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Größe entsprechen. Wenn die Größe, die montiert ist, nicht in den Papieren steht, gibt's keine Plakette, da kann ein Reifenhersteller schreiben was er will.

    Bei einer §21-Prüfung kann der Sachverständige die Freigabe des Reifenherstellers wohlwollend berücksichtigen und ein entsprechendes Gutachten ausstellen (die Reifengröße steht dann in den Papieren und dann klappt's auch mit der HU), muß er aber nicht. Er ist weiterhin allein dafür verantwortlich, daß das Fahrzeug wie abgenommen verkehrssicher ist. U.U. prüft er das auch per Fahrversuch nach.
    Gruß,
    Markus

    --- jetzt wollte ich mir gerade einen frisch gepressten Orangensaft zubereiten und hab' mir doch tatsächlich versehentlich ein Bier aufgemacht. Ich Schussel.

  5. #5
    Avatar von mechanix
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    AW: TÜV ignoriert Reifenfreigabe

    Hallo Quinshi,
    ich kenne diese Thema, ich hatte mal eine R100R Mystik.
    Von BMW gibt es eine Unbedenklichkeitsbestätigung vom 140er auf den 130er-Reifen hinten. Gleichzeitig muss am hinteren Federbein der Federweg mit einen geschlitzten Plastikscheibe etwas reduziert werden. Diese Scheibe gab es damals bei BMW für ein paar Pfennige. Mit der Unbedenklichkeitsbestätigung habe ich mir das damals in meinen KFZ-Brief eintragen lassen und hatte keine Probleme mehr. Schreib doch mal BMW an (Ich habe das Papier damals meinem Nachkäufer mitgegeben).

    Viel Glück

    Gruß

    Holger

  6. #6
    Avatar von GS_man
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    AW: TÜV ignoriert Reifenfreigabe

    Ich zitiere mal aus einem anderen Forum:

    Zitat Zitat von honda-forum
    Der Bund-Länder-Fachausschuss Technisches Kraftfahrwesen hat im Herbst 2008 festgelegt, dass die Eignung eines Reifens für ein bestimmtes Motorrad mit Fabrikatsbindung hinreichend nachgewiesen ist, wenn eine Bescheinigung vom Motorrad- oder Reifenhersteller vorliegt, in der der betreffende Reifen hinsichtlich Typ, Größe, Tragfähigkeit, etc., der Kraftradtyp unter Bezugnahme auf die Serienfelgen für unbedenklich gehalten wird. Seitdem reicht eben das Mitführen einer Reifenfreigabe (seit ein paar Jahren sogar bei abweichender Größe) und es ist keine Änderungsabnahme, Betriebserlaubnisbegutachtung oder Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich.
    Als beste Quelle dazu dient vielleicht auch folgendes PDF:

    https://www.adac.de/_mmm/pdf/Freigab...2015_29840.pdf

    Damit sollte der Prüfer zu überzeugen sein, falls nicht auch mal den Vorgesetzten hinzuziehen und den nach seiner Kentniss der gültigen Rechtslage befragen.
    Hoffe geholfen zu haben.

    mfg GS_man
    Backup not found:
    A>bort R>etry P>anic?

    PS: Ich nehme mich selbst nicht ernst, Du bist selbst schuld, wenn Du es tust!

  7. #7
    Avatar von Reinhard
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    AW: TÜV ignoriert Reifenfreigabe

    Ja ist schon lustig, vor allem der Hersteller (das "unbedeutende" Unternehmen Continental) haftet für seine Produkt der "Sachverständige" natürlich nicht wenn man keinen Vorsatz nachweisen kann.
    Der eigene Hund macht keinen Lärm - er bellt nur. Kurt Tucholsky.
    .
    🇺🇦

  8. #8
    Eintopfveteran Avatar von Zechstein
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    AW: TÜV ignoriert Reifenfreigabe

    Hallo Reinhardt,
    wenn deine R100 zwischen 1990 und 2000 gebaut wurde, benötigst du keine Eintragung in die Papiere, sondern es genügt die Freigabe des Herstellers des REIFENS! mit sich zu führen.
    Viel Spass mit dem Conti
    Klaus

  9. #9
    Vorsicht garstige OranGSe Avatar von mfro
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    AW: TÜV ignoriert Reifenfreigabe

    Daß der Reifenhersteller nicht nur eine Freigabe für den Reifentyp, sondern auch für seine Größe erteilen kann, war mir bislang nicht bewußt.

    Aber Ihr habt mich überzeugt. Danke.
    Gruß,
    Markus

    --- jetzt wollte ich mir gerade einen frisch gepressten Orangensaft zubereiten und hab' mir doch tatsächlich versehentlich ein Bier aufgemacht. Ich Schussel.

  10. #10
    gesperrt
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    AW: TÜV ignoriert Reifenfreigabe

    Der hatte wohl nur keine Lust , letztes Jahr beim GTÜ gewesen , Prüfer schaut selber in den Rechner und überreicht mir eine ausgedruckte Freigabe mit dem Tipp die zukünftig bei den Papieren zu halten und dem Hinweiss das ich auch 130 hinten fahren darf wenn ich möchte.

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