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  1. #21
    Avatar von LutzK
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    Gemäß der StVO ist das Motorrad-Gespann ein einspuriges Kraftfahrzeug (Motorradführerschein) mit (evtl. demontierbarem) Beiwagen.
    Daher wird es im § 5 der StVO (Überholverbot) auch explizit genannt: "...dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge (Straßenbahnen und Pferdefuhrwerke sind also ausgenommen) UND MOTORRÄDER mit Beiwagen nicht überholt werden."

    Der Unterschied zwischen Trike (PKW offen, PKW-Führerschein, Gurtpflicht, Helmfreiheit, Verbandkasten usw.) und Motorrad mit Bw. definiert sich über die Hinterachse
    Ist diese symmetrisch (Trike, z. B. VW-Käferantrieb) handelt es sich gemäß StVZO um einen PKW offen (mehrspuriges Kfz).
    Ist die "Hinterachse" asymmetrisch (HA-Motorrad und Achse-Beiwagenrad) wird von einem (einspurigen) MOTORRAD mit (evtl. demontierbarem) Beiwagen ausgegangen (Motorradführerschein, Helmpflicht, kein Verbandkasten, Warndreieck) - und es darf im Überholverbot überholt werden, aber nicht selbst überholen.

    Anfang der 90-er kam es noch zu anderen Blüten: Da wurde an den Bw ein Scheinwerfer montiert, der in Bauart, Höhe und Abstand zur seitlichen Fzg-Begrenzung dem Motorradscheinwerfer entsprach, wodurch sich eine symmetrische Beleuchtungseinrichtung ergab.
    Solche Kfz wurden teilweise als PKW offen zugelassen (Klasse 3, kein Helm) und waren der Anlass, den Unterschied über die Hinterachse zu definieren.
    Wegen der damals nur etwa 10.000 zugelassenen MO-Gespanne in D haben es sich unsere Gesetzesgeber erspart, sich weitere Gedanken wegen dieser motorisierten Minderheit über überholte Gesetze zu machen.
    Z. B. galt damals noch, dass Führer von PKW und LKW bis 2,8 t zul. Gesamtgewicht innerhalb geschlossener Ortschaften den Fahrstreifen frei wählen konnten, wenn mehrere für eine Richtung vorhanden waren - das galt aber nicht für Motorräder. Inzwischen wurde das geändert: Moppedfahrer dürfen i. g. O. auch links fahren, auch wenn sie gerade mal nicht überholen.

    Die Bequemlichkeit der Parlamentarier in Bezug auf uns Einspurige (mit oder ohne Bw) kann uns im Falle der Besteuerung (Kat-Frage, Umweltplakette) aber auch nur Recht sein .
    Und das um diese Zeit.

    und guts Nächtle
    R 60/6 20.02.1976

  2. #22
    Avatar von Reinhard
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    Original von Hofe
    Original von hubi
    "Mehrspurige KFZ dürfen nicht überholt werden!"
    Das heißt, wenn ich mit dem Mopped auf einer Straße fahre, die mit besagtem Überholverbot belegt ist, dann darf ich ein Auto nicht überholen, aber das Auto mich???
    Das versuche ich seit 40 Jahren zu verstehen.
    Der eigene Hund macht keinen Lärm - er bellt nur. Kurt Tucholsky.
    .
    🇺🇦

  3. #23
    --- Kurvenzuparker --- Avatar von Tyler
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    Original von Bobath
    Bei einer Solomaschine waren wir uns da auch sicher. Aber beim Gespann gab es geteilte Meinungen.
    Noch mal ein Link zum Thema.

    Verbotzeichen
    http://www.zettrich.de/Sig2V3.gif** R 100R, R 100GS PD, Honda XL185, XL50, F650ST in Pflege **
    In Schemmern un Gehai litt der Mann bie der Frei un der Junge biem Mäjen, so esses allerwäjen.

  4. #24
    343 Avatar von Luggi
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    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  5. #25
    Avatar von LutzK
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    Natürlich kann man die Verkehrszeichen am Straßenrand als unverbindliche Verhaltensempfehlung ansehen.
    Verstöße gegen das VZ "Überholverbot" sind jedoch IMMER mit einer Punktevergabe verbunden (also Anzeige, Bußgeld über 40.- Euro plus Auslagen/Gebühren).
    Erwischen lassen ist also nicht billig.

    Aber es fahren ja zum Glück nicht alle mit roten Autos
    R 60/6 20.02.1976

  6. #26
    Avatar von hubi
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    Original von LutzK
    Natürlich kann man die Verkehrszeichen am Straßenrand als unverbindliche Verhaltensempfehlung ansehen.
    Verstöße gegen das VZ "Überholverbot" sind jedoch IMMER mit einer Punktevergabe verbunden (also Anzeige, Bußgeld über 40.- Euro plus Auslagen/Gebühren).
    Erwischen lassen ist also nicht billig.

    Aber es fahren ja zum Glück nicht alle mit roten Autos
    Und die Ausrede "war Notwehr" hilft auch nix, hab ich schon probiert. Das Gesicht hättet Ihr sehen sollen!
    Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
    Bert Brecht

  7. #27
    Isar Rider Avatar von Karl
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    ein Dorf, das ein paar kennen
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    Original von Kuhhirt
    Oha! Na klar Barbour! Die war sicher auch schon genäht! Hatte ich falsch im Kopf. Ich hatte immer Belstaff. Wenn ich die gewachst hab hatte meine Mutter immer Lüftungszwang.
    Geh doch mal in so einen feinen Klamottenladen wos Barbour heute als Edeljacken gibt, und frag mal, ob sie dir ne Dose Wachs überlassen. Auf Kulanz. Deine Jacke wäre schon undicht.
    Najaa, da wo ich heut wg. meiner JackEN hingehe, der macht auch sowas* Nur Motorradbekleidung von Barbour?
    Da gibtz jetze ne Neue, aber die is m. E. auch nur an das Label von Belstaff angelehnt* Look a like * wie ne Motorradjacke. Meine is dick wien Brett, und auch so elastisch wenn se kalt is
    Cromwell gibz ja auch nicht mehr, oder?
    Dafür : http://davida.co.uk/styles.php?id=7
    Real Gents dont need to speed.

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