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  1. #1
    Avatar von fritsche
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    Montageposition Abblendlicht/Fernlicht

    Hallo miteinander,
    es gibt ja genug Spezialisten unter euch die mir bestimmt Auskunft geben können ob es möglich ist, den Scheinwerfer/die Scheinwerfer auch an anderer Position zu montieren.
    Außermittig, z.B. auf den Sturzbügeln!? Sind auch zwei Scheinwerfer möglich, oder muss es Einer bei Einspurfahrzeugen sein?
    Ich meine in diesem Fall nicht Zusatzscheinwerfer.
    Bin gespannt auf Antworten.
    Grüße Peter

  2. #2
    Kuchenblechträger 1. Kl. Avatar von Andreas09
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    AW: Montageposition Abblendlicht/Fernlicht

    Hallo Peter,
    50-120cm in der Höhe
    bei 2 Leuchten max. 20cm auseinander
    immer symmetrisch zur Fahrzeugmitte, d.h. bei einer Leuchte muß diese in der Mitte sein.
    Das wars

    Andreas

    Tippfehler

  3. #3
    Avatar von kosi
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    AW: Montageposition Abblendlicht/Fernlicht

    Zitat Zitat von Andreas09;781348
    immer symmetrisch zur Fahrzeugmitte, d.h. bei einer Leuchte muß diese in der Mitte sein.
    Das wars

    Andreas

    [I
    Tippfehler[/I]
    Moin,

    bist du dir da sicher? Es gibt schließlich genug Serienmoppeds welche einen Abblend links und Fern rechts haben.

    Gruß Phil

  4. #4
    Avatar von enbemokel
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    AW: Montageposition Abblendlicht/Fernlicht

    Wahrscheinlich darf die "Mitte" auf 30cm verteilt werden....
    Genaueres weiss wahrscheinlich nur die StvO.
    Grüße
    Nico

    Edit vom Edit, das steht ja genau so von Andreas geschrieben....

    Geforscht und schnell C&P

    Abblendlicht:
    - Vorgeschrieben. - Anzahl: 1, nach EG auch 2. - In der Breite nach EG: bei 2 Scheinwerfer maximaler Abstand zueinander 200 mm, symmetrisch zur Fz-Längsmitte. - In der Breite nach StVZO: maximal 200 mm zum Fernscheinwerfer, symmetrisch zur Fz-Längsmitte. - In der Höhe: 500 - 1200 mm, nach StVZO vor EZ 1.1.88 bis 1000 mm.

    Tagfahrleuchten:
    - (TFL) dienen der besseren Erkennbarkeit von Kraftfahrzeugen bei Tageslicht mit möglichst geringem Energieverbrauch. - Der Anbau an Krafträdern (Zweiräder über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit oder über 50 cm3 Hubraum) ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben. - Aufgrund einer Änderung von § 17 StVO darf ab dem 1.4.2013 bei Motorrädern am Tag anstelle des Abblendlichtes auch mit eingeschalteten Tagfahrleuchten gefahren werden. - Unabhängig von der Ausrüstung eines Fahrzeugs mit TFL ist gemäß § 17 StVO das Abblendlicht einzuschalten bei: - erheblicher Sichtbehinderung am Tag durch Nebel, Schneefall oder Regen - Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern

    Fernlicht:
    - Vorgeschrieben. - Anzahl: 1 oder 2. - In der Breite bei 2 Scheinwerfer maximaler Abstand der leuchtenden Flächen zueinander 200 mm. - In der Höhe: keine besondere Vorschrift. - Blaue Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO auch Anzeige durch Schalterstellung zulässig
    Geändert von enbemokel (13.01.2016 um 12:41 Uhr)

  5. #5
    Avatar von fritsche
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    AW: Montageposition Abblendlicht/Fernlicht

    Aha, vielen Dank schon mal.
    Jetzt müsste noch eine Frage geklärt werden:
    Bei max. Abstand der leuchtenden Flächen von 200mm und einer Höhe von 600mm bin ich ungefähr auf Höhe der Gleitrohre.
    Die haben ein Außenmaß von 230mm, d.h. eine Überdeckung von 15mm innen bei jeder Lampe von vorne gesehen.
    Ob das bzgl. der Lichtausbeute sinnvoll ist, sei mal dahin gestellt.
    Aber was würde da ein TÜV-Prüfer sagen?
    Abblendlicht links: Wird vom entgegenkommenden Verkehr trotzdem gesehen.
    Fernlicht rechts: Blendwirkung geringer für entgegenkommende Fahrzeuge.
    Deshalb alles ok? Oder rechter Fahrbahnrand wird bei Abblendlicht nicht ausreichend ausgeleuchtet, deshalb niggese.
    Was meint ihr?
    Grüße

  6. #6
    Avatar von enbemokel
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    AW: Montageposition Abblendlicht/Fernlicht

    Ich glaube ich muss mir selbst widersprechen, die meinen symmetrisch auf die Fahrzeugmitte bei den 200mm.
    Kann man glaube, bei anderen Modellen von z.B. Yamaha ganz gut sehen.
    Grüße
    Nico

  7. #7
    Avatar von fritsche
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    AW: Montageposition Abblendlicht/Fernlicht

    Ich würde gerne zwei kleinere Scheiwerder auf die Sturzbügel montieren und am Lenker nur ne Nummerntafel.
    Wenn das TÜV-maßig nicht zu realisieren ist, muss ich den Akt mit Halterungen garnicht machen.

    Grüße

  8. #8
    Avatar von BMW-Guzzi
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    AW: Montageposition Abblendlicht/Fernlicht

    Geändert von BMW-Guzzi (13.01.2016 um 19:41 Uhr)
    Viel Spaß
    Christian

  9. #9
    Avatar von Vix_Noelopan
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    AW: Montageposition Abblendlicht/Fernlicht

    Zitat Zitat von fritsche Beitrag anzeigen
    Ich würde gerne zwei kleinere Scheiwerder auf die Sturzbügel montieren...
    Hallo,

    bedenke bei Deinem Vorhaben bitte, dass die Reichweite des Abblendlichts proportional zum Abstand des Scheinwerfers von der Fahrbahn ist, d.h. Du verschenkst bei solch tiefer Montage den nächtens einzusehenden Bereich!

    Beste Grüße, Uwe
    Mein Motorrad ist nicht kaputt. Es fährt bloß nicht.

  10. #10
    Kuchenblechträger 1. Kl. Avatar von Andreas09
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    AW: Montageposition Abblendlicht/Fernlicht

    Zitat Zitat von fritsche Beitrag anzeigen
    Ich würde gerne zwei kleinere Scheiwerder auf die Sturzbügel montieren
    Ich weiß nicht wie Du da die 20cm einhalten willst

    Anbei ein Schaubild der zulässigen Kombinationen:

    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	scheinwerfer.JPG 
Hits:	56 
Größe:	116,5 KB 
ID:	139924

    außerdem gibt es auch noch die "Winkel der geometrischen Sichtbarkeit" welche beachtet werden müssen.

    Ich sage mal das wird nichts!

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