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  1. #21
    Avatar von Floyd
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    AW: Lampenschutzgitter GS

    Hallo Matthias !

    In der STVO (nicht STVZO) steht:

    § 17 Beleuchtung






    (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
    Gruß aus dem Münsterland !

    Jürgen
    mit R 100 GS --- 1992

  2. #22
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    AW: Lampenschutzgitter GS

    Na ja, verdeckt in dem Sinne sind sie ja nicht...

    Wenn man es aber als "verdeckt" ansehen würde wenn die Lampenschutzgitter montiert sind, dürften viele Mannschaftswagen der Berliner Polizei auch nicht der STVO entsprechen.

    Auch davon ausgehend, dass ich noch keine Wasserrohr GS ohne Lampengitter gesehen habe, dürfte die Durchfallquote bei der HU diesbezüglich gen 0 tendieren.
    Geändert von BlueThunder (01.10.2017 um 21:12 Uhr)
    Viele Grüße
    Bernd

    R 100 RT (Bj. 1982)
    R 100 GS Paris-Dakar _________________________________________
    Die Maschine ist die souveräne Beherrscherin unseres gegenwärtigen Lebens.
    Arthur Schopenhauer (1788 - 1860), deutscher Philosoph

  3. #23
    Avatar von Floyd
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    AW: Lampenschutzgitter GS

    Zitat Zitat von BlueThunder Beitrag anzeigen
    Na ja, verdeckt in dem Sinne sind sie ja nicht...

    Wenn man es aber als "verdeckt" ansehen würde wenn die Lampenschutzgitter montiert sind, dürften viele Mannschaftswagen der Berliner Polizei auch nicht der STVO entsprechen.
    Hallo Bernd !

    Für Einsatzfahrzeuge gibt es ja sicher Sonderregelungen.
    Die haben ja auch Blaulicht....

    Aber ich darf mir ja wahrscheinlich nicht einfach so Fliegendraht über meine Auto-Scheinwerfer tackern.
    Es geht ja auch um die Reinigungsmöglichkeit.
    Die ist bei der GS mit Gitter tatsächlich nicht ganz so toll.
    Es ist doch sicher auch nicht nur eine modische Entwicklung, dass es später keine GSen (oder sonstige Moppeds ?) mit Gitter gab.
    Gruß aus dem Münsterland !

    Jürgen
    mit R 100 GS --- 1992

  4. #24
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Lampenschutzgitter GS

    Zitat Zitat von Floyd Beitrag anzeigen
    Hallo Matthias !

    In der STVO (nicht STVZO) steht:

    § 17 Beleuchtung






    (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
    Sie werden durch das Gitter nicht verdeckt. Das so etwas rechtmäßig beanstandet worden sein soll, halte ich für ein Gerücht.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  5. #25
    Avatar von Balta
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    AW: Lampenschutzgitter GS

    Hallo,

    ist kein Gerücht!
    Ganz klare Ansage vom TÜV: "Lampengitter muss ab, ist laut StVO nicht erlaubt!" Ist auch dann nicht erlaubt wenn schon x- mal HU bestanden.
    Das die Maschine ab so Werk so unterwegs ist änderte in seinen Augen auch nichts.
    Ich habe keine rechtliche Grundlage gefunden die das Gitter im öffentlichem Raum, legalisiert.


    Strafe für den geringen Verstoss liegt glaube ich bei 15-25€, Gitter kommt wieder dran.
    Zu HU halt nen Imbus dabei.....

    Prüfer hatte bei mir die 21 gemacht, völlig entspannter Typ

    TÜV Stelle und Prüfer nenne ich gerne per PN.


    Schöne Grüße
    Mark

  6. #26
    Profipfuscher Avatar von Spineframe
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    AW: Lampenschutzgitter GS

    Beim Land Rover sind die Gitter sogar ab Werk als Originalzubehör erhältlich. Solange die Scheinwerfer ohne Zuhilfenahme von Werkzeug zu reinigen sind gibt es keine Beanstandungen. Entweder das Gitter läßt sich ohne Werkzeug demontieren, z.B. mit Rändelschrauben, oder es ist soviel Platz zur Streuscheibe, daß man mit Hand und Schwamm dazwischenkommt. Das ist die Aussage mehrerer Prüfer in NRW und so auch schon mehrfach unbeanstandet durchgewunken worden.
    Gruß H. C.


    ----------------------------------------------------------------

    Ich fahre immer nur so schnell wie es geht - nie schneller

  7. #27
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Lampenschutzgitter GS

    http://forum.2-ventiler.de/vbboard/a...8&d=1281889634


    Das Gitter ist Teil der Betriebserlaubnis. Soll sich der Herr vom TÜV kundig machen.
    Geändert von Luggi (02.10.2017 um 07:59 Uhr)
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  8. #28
    Avatar von Balta
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    AW: Lampenschutzgitter GS

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    http://forum.2-ventiler.de/vbboard/a...8&d=1281889634


    Das Gitter ist Teil der Betriebserlaubnis. Soll sich der Herr vom TÜV kundig machen.
    Hallo,

    Teil der Betriebserlaubnis finde ich nicht, das ist genau das Problem.
    Die seitlichen Reflektoren sind Teil der Betriebserlaubnis, die sind eingetragen!

    Die aktuellen GS haben als Serienausstattung auch Gitter, mit dem Unterschied das ganz klar vermerkt ist, dass sie bei Auslieferung zu demontieren sind.


    Schöne Grüße
    Mark

  9. #29
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Lampenschutzgitter GS

    Zitat Zitat von Balta Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Teil der Betriebserlaubnis finde ich nicht, das ist genau das Problem.
    Die seitlichen Reflektoren sind Teil der Betriebserlaubnis, die sind eingetragen!

    Die aktuellen GS haben als Serienausstattung auch Gitter, mit dem Unterschied das ganz klar vermerkt ist, dass sie bei Auslieferung zu demontieren sind.


    Schöne Grüße
    Mark
    Wer soll demontieren? BMW, der Händler oder der Kunde? Wer wird darauf wie hingewiesen? Und wo sind die Hinweise und Rechtsfolgen benannt, wenn das durch wen auch immer nicht erfolgt?

    Hier bleibt m.E. nur die Möglichkeit BMW anzuschreiben mit der Bitte um Auskunft zur Betriebserlaubnis und Procedere zur seinerzeitigen Auslieferung.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  10. #30
    Avatar von Floyd
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    AW: Lampenschutzgitter GS

    Tag zusammen !

    Vor uns haben sich schon auch andere damit beschäftigt:
    http://www.gs-forum.eu/2-ventiler-97...illegal-84088/

    https://www.powerboxer.de/tuev-frage...oder-abdeckung

    Ich habe tatsächlich den Eindruck, dass so ein Gitter heute keine Zulassung mehr bekommt (siehe Hinweis von Mark zur aktuellen GS).
    Aber die damalige GS hat offensichtlich die Zulassung seinerzeit mit Gitter erhalten (auch wenn dieses nicht erwähnt wurde).

    Ob man wirklich dazu bei BMW einen Ansprechpartner findet ?
    Gruß aus dem Münsterland !

    Jürgen
    mit R 100 GS --- 1992

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