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  1. #41
    Verschleißästhet Avatar von Luse
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    AW: Lampenschutzgitter GS

    Ja, das ist seltsam.
    Vorserie oder selbst umgebaut?
    Mahlzeit
    Thomas

    Das Leben ist zu wichtig, um es ernst zu nehmen.
    Nichts ist so wichtig, daß man es ernstnehmen muß.

  2. #42
    Avatar von Ritschie
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    AW: Lampenschutzgitter GS

    Ist schon etwas merkwürdig was da bei mir alles im Brief steht.
    Die federnd befestigten Blinker und Reflektoren sind da Original im Brief vom 6.4.89
    Bereits am 12.4.89, also nicht mal ne Woche später, wurde in München der komplette PD Satz nachgetragen. Incl. Scheibe, Gitter, Scheinwerfer, Cockpitverkleidung, Tank, Kotflügelverbreiterung und Motorschutz.
    Und das mit einem Leergewicht von 215 Kg ??? Merkwürdig 🤔

    Die Erstzulassung erfolgte dann aber erst am 20.4.89 bei einem Händler in Franken!
    Laut Rahmennummer ist es die PD mit der Nummer 60. Also durchaus eine der ersten Modelle?
    Auf Seite drei steht etwas von einer BMW 247 E Ausf. B.
    Was ist denn eine Ausführung B? Steht das bei euch auch so?
    Gruß aus Franken,

    Ritschie

  3. #43
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Lampenschutzgitter GS

    Zitat Zitat von Ritschie Beitrag anzeigen
    Ist schon etwas merkwürdig was da bei mir alles im Brief steht.
    Die federnd befestigten Blinker und Reflektoren sind da Original im Brief vom 6.4.89
    Bereits am 12.4.89, also nicht mal ne Woche später, wurde in München der komplette PD Satz nachgetragen. Incl. Scheibe, Gitter, Scheinwerfer, Cockpitverkleidung, Tank, Kotflügelverbreiterung und Motorschutz.
    Und das mit einem Leergewicht von 215 Kg ??? Merkwürdig 樂

    Die Erstzulassung erfolgte dann aber erst am 20.4.89 bei einem Händler in Franken!
    Laut Rahmennummer ist es die PD mit der Nummer 60. Also durchaus eine der ersten Modelle?
    Auf Seite drei steht etwas von einer BMW 247 E Ausf. B.
    Was ist denn eine Ausführung B? Steht das bei euch auch so?
    Nur die federnden Blinker und die Reflektoren.

    Ich vermute das Dein Motorrad komplett und vollständig illegal ist.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  4. #44
    Kuhlege Avatar von williwedel
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    AW: Lampenschutzgitter GS

    es gab den Umbausatz zur Wasserrohr GS schon vorher...
    Die Modelle welche dieses noch nicht hatten, konnten nachgerüstet werden. Hat mich beim Tüv auch schon einiges an Nerven gekostet. Auch die Vorlage der Betriebsanleitung, auf welcher die GS beim Sprung über den Sandhügel, auch ein Schutzgitter verbaut hat, hat mir damals nigs gebracht.
    Erst als die Firma Fallert meinem TÜV Papiere gefaxt hat, in denen das ersichtlich war, wurde mir ohne Murren der Stempel erteilt.

    Grüße Guido
    [SIZE=1]Kluge Leute glauben zu machen, man sei, was man nicht ist, ist in den meisten Fällen schwerer, als wirklich zu werden, was man scheinen will.
    niemand auf der Ignorliste, denn im richtigen Leben gibts auch Deppen!

  5. #45
    Avatar von Ritschie
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    AW: Lampenschutzgitter GS

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Nur die federnden Blinker und die Reflektoren.

    Ich vermute das Dein Motorrad komplett und vollständig illegal ist.
    Reimport aus Polen? 😜
    Gruß aus Franken,

    Ritschie

  6. #46
    Avatar von Ritschie
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    AW: Lampenschutzgitter GS

    Zitat Zitat von williwedel Beitrag anzeigen
    es gab den Umbausatz zur Wasserrohr GS schon vorher...
    Die Modelle welche dieses noch nicht hatten, konnten nachgerüstet werden. Hat mich beim Tüv auch schon einiges an Nerven gekostet. Auch die Vorlage der Betriebsanleitung, auf welcher die GS beim Sprung über den Sandhügel, auch ein Schutzgitter verbaut hat, hat mir damals nigs gebracht.
    Erst als die Firma Fallert meinem TÜV Papiere gefaxt hat, in denen das ersichtlich war, wurde mir ohne Murren der Stempel erteilt.

    Grüße Guido

    Nur wenn es eine R100 GS mit einem PD-Kit wäre, dürfte doch die Rahmennummer nicht bei den PD Modellen in der DB auftauchen, oder?
    Gruß aus Franken,

    Ritschie

  7. #47
    Hallgebender Avatar von northpower
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    AW: Lampenschutzgitter GS

    Da muss ich doch glatt ma nachgucken was bei mir so drin steht.
    Ich hab´ja ne 88er PD. Da gab´s die ja noch gar nicht
    nordische Grüße, Achim

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  8. #48
    ɹ75/6 ---- ɹ80ƃ/s Avatar von MKM900
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    AW: Lampenschutzgitter GS

    Zitat Zitat von Balta Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ist kein Gerücht!
    Ganz klare Ansage vom TÜV: "Lampengitter muss ab, ist laut StVO nicht erlaubt!" Ist auch dann nicht erlaubt wenn schon x- mal HU bestanden.
    Das die Maschine ab so Werk so unterwegs ist änderte in seinen Augen auch nichts.
    Ich habe keine rechtliche Grundlage gefunden die das Gitter im öffentlichem Raum, legalisiert.


    Strafe für den geringen Verstoss liegt glaube ich bei 15-25€, Gitter kommt wieder dran.
    Zu HU halt nen Imbus dabei.....

    Prüfer hatte bei mir die 21 gemacht, völlig entspannter Typ

    TÜV Stelle und Prüfer nenne ich gerne per PN.


    Schöne Grüße
    Mark
    Hat dieser Prüfer keinen Chef ?
    Gruß RaineR

  9. #49
    Avatar von Floyd
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    AW: Lampenschutzgitter GS

    Zitat Zitat von MKM900 Beitrag anzeigen
    Hat dieser Prüfer keinen Chef ?
    Wahrscheinlich schon !
    Aber wie Mark schon schrieb:
    Für eine Beschwerde müsste man ja auch eine rechtliche Grundlage als Argumentationshilfe haben.

    Und so war eigentlich auch die Ausgangsfrage gemeint:
    Wenn die GSen mit Lampenschutzgitter ausgeliefert und zugelassen wurden (ohne besondere Eintragung), hätte man dadurch dann automatisch den Bestandsschutz für die Gitter für alle Zeiten erwirkt ?

    So ganz durchschaue ich das System noch nicht. Warum hat man damals die Wackelblinker und die Seitenreflektoren explizit erwähnt. Man hätte ja auch hier sagen können: Zulassung für BMW GS, so wie sie vorgeführt wurde, ohne Erwähnung der Besonderheiten.
    Gruß aus dem Münsterland !

    Jürgen
    mit R 100 GS --- 1992

  10. #50
    ɹ75/6 ---- ɹ80ƃ/s Avatar von MKM900
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    AW: Lampenschutzgitter GS

    Zitat Zitat von Floyd Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich schon !
    Aber wie Mark schon schrieb:
    Für eine Beschwerde müsste man ja auch eine rechtliche Grundlage als Argumentationshilfe haben...

    Das Fahrzeug ist zertifiziert beim KBA, sprich hat ABE. Der Prüfer behauptet, es ist so nicht zulässig, also muss er argumentieren. Ich hätte die Prüfhalle nicht verlassen, bis er es geklärt hätte...
    Gruß RaineR

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