Ergebnis 81 bis 90 von 128
-
02.12.2017, 08:23 #81
-
02.12.2017, 14:13 #82
- Registriert seit
- 08.03.2016
- Ort
- Dortmund
- Beiträge
- 1.695
AW: Alufelgen pulvern verboten !!!
Wobei wir inzwischen dann doch ganz schön vom Thema abgekommen sind. Ob die Alufelgen nun gepulvert werden "dürfen" oder nicht haben wir letztendlich nicht klären können.
Ich halte als "Oldtimerfahrer" eh mit H. Ford der mal sagte: "Mir ists gleich in welcher Farbe die Autos lackiert werden - Hauptsache es ist schwarz" obwohl ich gestehen muss, dass ich meine R27 in einem "poppigen" Grau lackiert hab.
Grusz
Bernd
-
02.12.2017, 18:23 #83
AW: Alufelgen pulvern verboten !!!
Eigentlich ist alles geklärt!
Guckst du hier:
#64gruß joachim
-
02.12.2017, 18:25 #84
AW: Alufelgen pulvern verboten !!!
Geändert von trybear (02.12.2017 um 18:30 Uhr)
-
02.12.2017, 18:39 #85
-
05.12.2017, 16:02 #86
- Registriert seit
- 19.07.2010
- Ort
- Hamburg
- Beiträge
- 87
AW: Alufelgen pulvern verboten !!!
Der Pulverbetrieb meines Vertrauens arbeitet mit Temperaturen um 200 Grad Celcius.
-
05.12.2017, 20:32 #87
-
05.12.2017, 21:51 #88
AW: Alufelgen pulvern verboten !!!
OK.
Kann man drüber nachdenken!gruß joachim
-
18.12.2017, 22:43 #89
AW: Alufelgen pulvern verboten !!!
Guten Abend zusammen,
das Thema scheint echt heiß zu sein, über 10.000 Hits, wow !!
Ich habe Euch eine Antwort meines TÜV-Mannes versprochen, ein Mopedkumpel aus den 50 ccm Zeiten Mitte der 70er Jahre.
Ich musste Euch lange warten lassen, sorry dafür.
Hat ein bißchen gedauert, weil er eine Zeit lang nicht hier in der TÜV Niederlassung anzutreffen war.
Heute Morgen habe ich ihn aufgesucht. Er ist wieder da.
Ich liefere also nach.
Also es ist natürlich nicht verboten, Alufelgen mit Pulver beschichten zu lassen (Zitat oben).
Die unterschiedlichen Verfahren wurden hier ja hinreichend angeführt.
Aber......
Fährst Du mit solchen Felgen zur nächsten Hauptuntersuchung, wird Dir in aller Regel die Plakette verweigert.
Begründung meines Kumpels:
Alufelgen, welche von Krad- oder PKW-Herstellern gepulvert verkauft werden, haben eine strenge Prüfung hinter sich bezogen auf die Festigkeit des Bauteils. Es wird eine ABE erteilt und die Teile dürfen an Kraftfahrzeugen benutzt werden.
Bei einer nachträglich gepulverten Alufelge, in der Regel aus (GK-Al-Si7-Mg T6), wird durch die beim Einbrennvorgang eingebrachte Wärme das Gefüge geändert. Hierzu hat der TÜV Süd Studien betrieben. Hinzu kommt das in den meisten Fällen vorgeschaltete Entfernen der alten Beschichtung, meist durch abrasive Verfahren.
Wird eine Alufelge derart bearbeitet, wäre der Nachweis der Bauteilfestigkeit zum Beispiel durch ein Gutachten erforderlich, um beim TÜV die begehrte Plakette zu erhalten.
Großserienhersteller schrotten in solchen Prüfverfahren etliche Felgen, da hier neben Schnelllauftests auch Formfestigkeitsprüfungen durchgeführt werden.
Aber wer will seine aufgefrischten Felgen denn solch einem Verfahren unterziehen ?
Die kann man danach gleich wegschmeißen.
Also ohne Gutachten nach Pulverbeschichtung keine TÜV-Plakette.
Meine Frage nach schriftlichen Unterlagen beantwortete er sinngemäß folgendermaßen:
"Die Tests und Empfehlungen der DEKRA und des TÜV Süd sind auf den entsprechenden Seiten abrufbar. Weiterhin muss nicht er dem KFZ-Halter nachweisen, dass etwas nicht geht, sondern der KFZ-Halter ihm, dass etwas zulässig ist, etwa mittels Vorlage von Gutachten, Freigaben oder entsprechenden Quellenangaben im I-Net auf Seiten von Herstellern etc."
Mehr kann ich Euch dazu jetzt auch nicht bieten. Zieht Eure Schlüsse daraus.
Ich wünsche Euch eine schöne Weihnachtszeit
Gruß
JürgenBist Du einsam und allein, schmier Dich mit Kontaktspray ein.
Soziales Netzwerk hieß früher "Draußen".
-
18.12.2017, 23:17 #90
AW: Alufelgen pulvern verboten !!!
Wie warm werden Alufelgen am Auto eigentlich bei einer Vollbremsung von 200 auf 0 oder auch bei einer Abfahrt vom Stilfser Joch? Insbesonder dann, wenn die Bremsscheiben sich rötlich färben?
Es grüßt aus Stormarn
Matthias
Felgenwahl 1. Serie /5
25.04.2024, 21:40 in Mechanik