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  1. #91

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    AW: Alufelgen pulvern verboten !!!

    Moin,

    Gurgel hat dazu vorhin dieses Dokument ausgespuckt, man beachte Punkt 3.2 Absatz 11, man beachte auch das Datum.

    Das verlinkte Dokument steht auf der Webseite des "Verbands der Automobil-Tuner", die Webseite des TÜV Süd schweigt sich zu dem Thema aus. Es wäre schön, wenn besagter Prüfer Links zu seinen Äußerungen angeben würde, die allgemein und nicht nur für Geschäftskunden zugänglich sind.

    Grüße
    Hans
    Geändert von hansen_reloaded (18.12.2017 um 23:29 Uhr)

  2. #92
    № 121 Avatar von mk66
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    AW: Alufelgen pulvern verboten !!!

    Zitat Zitat von Gusmalingi Beitrag anzeigen
    Zieht Eure Schlüsse daraus.
    Das mach ich dann mal...

    Zitat Zitat von Gusmalingi Beitrag anzeigen
    Also ohne Gutachten nach Pulverbeschichtung keine TÜV-Plakette.
    Das wird in der Praxis sicher nicht so gehandhabt! Mein Strahler/Pulverbeschichter macht permanent irgendwelche Motorrad und insbesondere Autofelgen. Mir ist bisher kein einziger Fall bekannt geworden in dem das zu Problemen bei der Hu oder einem Verweigern der Plakette geführt hätte! Vielleicht hat sich das ja noch nicht bis ins südliche Bayern rumgesprochen. Zur Klarstellung: ich bin persönlich kein Freund von Pulverbeschichtungen und finde Lack meistens schöner und praktischer. Aber wenn das in der Praxis so gehandhabt werden würde, wie Du das schreibst, gäbe es jede Menge Schlachtungen aufgrund nicht mehr zulässiger beschichteter Räder.

    Grüße
    Marcus

  3. #93

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    AW: Alufelgen pulvern verboten !!!

    Auch im südlichen Bayern habe ich noch nie von so einem Fall gehört. Dafür kenne ich aber viele, die alle zwei Jahre mit gepulverten Felgen zum TÜV fahren.
    Gruß aus München
    Günter

  4. #94
    Avatar von Gusmalingi
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    AW: Alufelgen pulvern verboten !!!

    Zitat Zitat von mk66 Beitrag anzeigen

    Aber wenn das in der Praxis so gehandhabt werden würde, wie Du das schreibst, gäbe es jede Menge Schlachtungen aufgrund nicht mehr zulässiger beschichteter Räder.
    Ich gebe ja nur das Statement des TÜV-Mannes weiter. Er verweigert die Plakette, wenn er feststellt, dass nachträglich gepulvert wurde und kein neues Festigkeitsgutachten dazu vorgelegt wird.




    Edith möchte aus anderer Quelle noch eine weitere Information dazu abgegeben wissen, auch wenn es sicher einen anderen Bereich betrifft:

    Habe ein ähnliches Thema in der aktuellen Oldtimer Praxis gelesen.

    Es geht um die Restaurierung eines Oldtimers inklusive der vorhandenen Anhängerkupplung, Hersteller BOSAL-Oris.

    Die verrostete Kupplung wurde gestrahlt, um die dicken Rostschichten zu entfernen. Natürlich wurde dabei das Typenschild erheblich beschädigt und unleserlich.
    Der Eigner des Gefährts hat die Kupplung pulvern lassen, wohlgemerkt, die ist nicht aus Alu !!!

    Er fragte beim Hersteller nach, ob es möglich sei, ihm ein Ersatztypenschild zu übersenden.

    Er erhielt als Antwort, dass sich die gestrahlte und gepulverte Kupplung nicht mehr im Originalzustand befindet und deshalb die Übersendung eines Ersatztypenschildes nicht möglich ist.
    Eine Anfrage der Redaktion Oldtimer Praxis erbrachte das gleiche Ergebnis, nix Typenschild.

    Zitat des Herstellers aus der Zeitschrift:
    " Ein schonendes Entrosten ist OK, ein Lackieren sicher auch. Ein Strahlen ist bedingt, ein Pulvern eher nicht OK."

    Wo soll das noch hinführen ?


    Gruß
    Jürgen
    Geändert von Gusmalingi (19.12.2017 um 00:09 Uhr)
    Bist Du einsam und allein, schmier Dich mit Kontaktspray ein.
    Soziales Netzwerk hieß früher "Draußen".

  5. #95
    № 121 Avatar von mk66
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    AW: Alufelgen pulvern verboten !!!

    Ja, dann muss man halt zu einem anderen gehen...

    Zum Tüv Nord würde ich übrigens grundsätzlich nicht gehen. Das ist doch der Verein, der sich selbstherrlich über die geltende Rechtslage bei Reifenfreigaben der Reifenhersteller hinwegsetzt.

    Grüße
    Marcus
    Geändert von mk66 (19.12.2017 um 00:01 Uhr)

  6. #96
    Fournales&Dellorto Dealer Avatar von h2ovolli
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    AW: Alufelgen pulvern verboten !!!

    Ich glaube einfach, dass sich der ein oder andere so seine eigenen Richtlinien definiert, so das er auch mal was zu sagen hat. Und wir zerbrechen uns dann unsere Köpfe darüber und machen uns auch wieder unsere eigenen Gedanken darüber und schreiben das hier nieder, letztendlich wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird!
    Gruß Volker



    Eigene Fehler beurteilen wir wie Rechtsanwälte, fremde dagegen wie Staatsanwälte!

    www.q-stall-minden.de

  7. #97
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Alufelgen pulvern verboten !!!

    Wenn man nicht mehr als 90 Grad Wärme einbringen darf, muss man die Aluräder seines Autos nach jeder Vollbremsung ersetzen?
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  8. #98
    ex Alsterboxer Avatar von trybear
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    AW: Alufelgen pulvern verboten !!!

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Wenn man nicht mehr als 90 Grad Wärme einbringen darf, muss man die Aluräder seines Autos nach jeder Vollbremsung ersetzen?
    Da das Aufbringen des Pulvers auf Deine Felgen ja schon mit über 90 Greten stattfand, weil das Zeuchs sonst nicht verläuft, warst Du dann damit nach dem TÜV-Schreiben ja sowieso schon illegal auf der Staße unterwegens.

    Dann isses mit der Temperatur beim Bremsen auch scheißegal

  9. #99

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    AW: Alufelgen pulvern verboten !!!

    Dank an Jürgen für seinen Beitrag mit den Informationen vom TÜV bezw. dem Prüfer seiner Wahl und Hans für den Link.

    Ich denke, dass man sich mit dem Gedanken anfreunden muss, dass das nachträgliche Pulvern von Alufelgen halt nicht erlaubt ist. Wenn die Felge vom Hersteller gepulvert wurde hat dieser die entsprechenden Untersuchungen durchführen lassen und eine Freigabe für diese Felgen.
    Und wer seine Felgen halt pulvern lassen möchte muss mit dem Risiko leben eventuell beim TÜV die HU nicht zu bestehen.

    Bernd

  10. #100
    Avatar von vmaxz3
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    AW: Alufelgen pulvern verboten !!!

    wie soll der TÜV Prüfer denn wissen, ob die Beschichtung original ist oder nachträglich ??

    Grüße
    Stephan B.

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