Ergebnis 91 bis 100 von 128
-
18.12.2017, 23:28 #91
- Registriert seit
- 24.01.2017
- Ort
- Mönkeberg
- Beiträge
- 1.749
AW: Alufelgen pulvern verboten !!!
Moin,
Gurgel hat dazu vorhin dieses Dokument ausgespuckt, man beachte Punkt 3.2 Absatz 11, man beachte auch das Datum.
Das verlinkte Dokument steht auf der Webseite des "Verbands der Automobil-Tuner", die Webseite des TÜV Süd schweigt sich zu dem Thema aus. Es wäre schön, wenn besagter Prüfer Links zu seinen Äußerungen angeben würde, die allgemein und nicht nur für Geschäftskunden zugänglich sind.
Grüße
HansGeändert von hansen_reloaded (18.12.2017 um 23:29 Uhr)
-
18.12.2017, 23:42 #92
AW: Alufelgen pulvern verboten !!!
Das mach ich dann mal...
Das wird in der Praxis sicher nicht so gehandhabt! Mein Strahler/Pulverbeschichter macht permanent irgendwelche Motorrad und insbesondere Autofelgen. Mir ist bisher kein einziger Fall bekannt geworden in dem das zu Problemen bei der Hu oder einem Verweigern der Plakette geführt hätte! Vielleicht hat sich das ja noch nicht bis ins südliche Bayern rumgesprochen. Zur Klarstellung: ich bin persönlich kein Freund von Pulverbeschichtungen und finde Lack meistens schöner und praktischer. Aber wenn das in der Praxis so gehandhabt werden würde, wie Du das schreibst, gäbe es jede Menge Schlachtungen aufgrund nicht mehr zulässiger beschichteter Räder.
Grüße
Marcus
-
18.12.2017, 23:49 #93
- Registriert seit
- 21.03.2009
- Ort
- München
- Beiträge
- 4.492
AW: Alufelgen pulvern verboten !!!
Auch im südlichen Bayern habe ich noch nie von so einem Fall gehört. Dafür kenne ich aber viele, die alle zwei Jahre mit gepulverten Felgen zum TÜV fahren.
Gruß aus München
Günter
-
18.12.2017, 23:52 #94
AW: Alufelgen pulvern verboten !!!
Ich gebe ja nur das Statement des TÜV-Mannes weiter. Er verweigert die Plakette, wenn er feststellt, dass nachträglich gepulvert wurde und kein neues Festigkeitsgutachten dazu vorgelegt wird.
Edith möchte aus anderer Quelle noch eine weitere Information dazu abgegeben wissen, auch wenn es sicher einen anderen Bereich betrifft:
Habe ein ähnliches Thema in der aktuellen Oldtimer Praxis gelesen.
Es geht um die Restaurierung eines Oldtimers inklusive der vorhandenen Anhängerkupplung, Hersteller BOSAL-Oris.
Die verrostete Kupplung wurde gestrahlt, um die dicken Rostschichten zu entfernen. Natürlich wurde dabei das Typenschild erheblich beschädigt und unleserlich.
Der Eigner des Gefährts hat die Kupplung pulvern lassen, wohlgemerkt, die ist nicht aus Alu !!!
Er fragte beim Hersteller nach, ob es möglich sei, ihm ein Ersatztypenschild zu übersenden.
Er erhielt als Antwort, dass sich die gestrahlte und gepulverte Kupplung nicht mehr im Originalzustand befindet und deshalb die Übersendung eines Ersatztypenschildes nicht möglich ist.
Eine Anfrage der Redaktion Oldtimer Praxis erbrachte das gleiche Ergebnis, nix Typenschild.
Zitat des Herstellers aus der Zeitschrift:
" Ein schonendes Entrosten ist OK, ein Lackieren sicher auch. Ein Strahlen ist bedingt, ein Pulvern eher nicht OK."
Wo soll das noch hinführen ?
Gruß
JürgenGeändert von Gusmalingi (19.12.2017 um 00:09 Uhr)
Bist Du einsam und allein, schmier Dich mit Kontaktspray ein.
Soziales Netzwerk hieß früher "Draußen".
-
18.12.2017, 23:57 #95
AW: Alufelgen pulvern verboten !!!
Ja, dann muss man halt zu einem anderen gehen...
Zum Tüv Nord würde ich übrigens grundsätzlich nicht gehen. Das ist doch der Verein, der sich selbstherrlich über die geltende Rechtslage bei Reifenfreigaben der Reifenhersteller hinwegsetzt.
Grüße
MarcusGeändert von mk66 (19.12.2017 um 00:01 Uhr)
-
19.12.2017, 00:58 #96
AW: Alufelgen pulvern verboten !!!
Ich glaube einfach, dass sich der ein oder andere so seine eigenen Richtlinien definiert, so das er auch mal was zu sagen hat. Und wir zerbrechen uns dann unsere Köpfe darüber und machen uns auch wieder unsere eigenen Gedanken darüber und schreiben das hier nieder, letztendlich wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird!
Gruß Volker
Eigene Fehler beurteilen wir wie Rechtsanwälte, fremde dagegen wie Staatsanwälte!
www.q-stall-minden.de
-
19.12.2017, 08:25 #97
AW: Alufelgen pulvern verboten !!!
Wenn man nicht mehr als 90 Grad Wärme einbringen darf, muss man die Aluräder seines Autos nach jeder Vollbremsung ersetzen?
Es grüßt aus Stormarn
Matthias
-
19.12.2017, 09:26 #98
AW: Alufelgen pulvern verboten !!!
-
19.12.2017, 10:52 #99
- Registriert seit
- 08.03.2016
- Ort
- Dortmund
- Beiträge
- 1.695
AW: Alufelgen pulvern verboten !!!
Dank an Jürgen für seinen Beitrag mit den Informationen vom TÜV bezw. dem Prüfer seiner Wahl und Hans für den Link.
Ich denke, dass man sich mit dem Gedanken anfreunden muss, dass das nachträgliche Pulvern von Alufelgen halt nicht erlaubt ist. Wenn die Felge vom Hersteller gepulvert wurde hat dieser die entsprechenden Untersuchungen durchführen lassen und eine Freigabe für diese Felgen.
Und wer seine Felgen halt pulvern lassen möchte muss mit dem Risiko leben eventuell beim TÜV die HU nicht zu bestehen.
Bernd
-
19.12.2017, 11:48 #100
AW: Alufelgen pulvern verboten !!!
wie soll der TÜV Prüfer denn wissen, ob die Beschichtung original ist oder nachträglich ??
Grüße
Stephan B.
Kreuzgelenk / Schwingenlager...
27.04.2024, 16:41 in Mechanik