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  1. #81
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Alufelgen pulvern verboten !!!

    Zitat Zitat von Elmar Beitrag anzeigen
    Das ist halt wie so oft:
    "Es kommt darauf an"
    Es kommt auf die jeweilige Situation und das Fahrzeug an. Ich würde im Leben nicht auf die Idee kommen, an einer "alten" BMW wie z.B. R27 die kompletten Räder pulvern zu lassen.

    Ich habe einen Satz Kreuzspeichenräder komplett pulvern lassen:
    Die Räder waren in schlechtem Zustand, Winterbetrieb usw.
    Ich habe noch bei keinem Kreuzspeichenrad jemals eine Speiche nachziehen müssen, geschweige denn wegen Bruch ersetzen.
    (Es geht hier nicht um Gespannbetrieb!)
    Die Alternative wäre gewesen, das Rad komplett zu zerlegen und neu aufzubauen. Das ist wirtschaftlich völliger Unsinn und alleine der Ausbau der Speichennippel (bei Rädern im Winterbetrieb!) ist schon eine große Herausforderung.
    Für mich war in diesem Fall für diese Räder die Komplettpulverung die beste Lösung.
    Und wenn in 25 oder 30 Jahren mal eine Speiche locker wird oder das Rad auseinanderfällt, dann hatte schon jemand nach mir noch lange Zeit Spass an den Rädern.


    Eigentlich wollte ich genau das auch schreiben. Aber ich glaube ich zu faul.
    Geändert von Luggi (02.12.2017 um 08:29 Uhr)
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  2. #82

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    AW: Alufelgen pulvern verboten !!!

    Wobei wir inzwischen dann doch ganz schön vom Thema abgekommen sind. Ob die Alufelgen nun gepulvert werden "dürfen" oder nicht haben wir letztendlich nicht klären können.
    Ich halte als "Oldtimerfahrer" eh mit H. Ford der mal sagte: "Mir ists gleich in welcher Farbe die Autos lackiert werden - Hauptsache es ist schwarz" obwohl ich gestehen muss, dass ich meine R27 in einem "poppigen" Grau lackiert hab.

    Grusz

    Bernd
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  3. #83
    Avatar von bayernlusche
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    AW: Alufelgen pulvern verboten !!!

    Eigentlich ist alles geklärt!
    Guckst du hier:
    #64
    gruß joachim

  4. #84
    ex Alsterboxer Avatar von trybear
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    AW: Alufelgen pulvern verboten !!!

    Zitat Zitat von bayernlusche Beitrag anzeigen
    Eigentlich ist alles geklärt!
    Guckst du hier:
    #64

    Eine Handlungsempfehlung oder Prüfrichtlinie liegt hierzu noch nicht vor. 2018 sind hierzu gemeinsame Gespräche geplant.
    Was bitte ist geklärt wenn noch nix vorliegt?

    zum Post #31 von mir steht auch immer noch ne Antwort aus.....
    Geändert von trybear (02.12.2017 um 18:30 Uhr)

  5. #85
    Avatar von bayernlusche
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    AW: Alufelgen pulvern verboten !!!

    Zitat Zitat von trybear Beitrag anzeigen
    Was bitte ist geklärt wenn noch nix vorliegt?

    zum Post #31 von mir steht auch immer noch ne Antwort aus.....

    Mach es doch nicht so kompliziert.
    Wo es nichts gibt, kann auch nichts vorliegen. Es gibt kein Verbot zum Pulvern von Alufelgen!
    gruß joachim

  6. #86

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    AW: Alufelgen pulvern verboten !!!

    Der Pulverbetrieb meines Vertrauens arbeitet mit Temperaturen um 200 Grad Celcius.

  7. #87
    № 121 Avatar von mk66
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    AW: Alufelgen pulvern verboten !!!

    Zitat Zitat von bayernlusche Beitrag anzeigen
    Wichtig:
    Dies gilt nicht für Alu-Felgen (es sei denn sie sind geschweißt ).
    Zitat Zitat von mk66 Beitrag anzeigen
    Also gilt das doch für alle Alu Felgenringe von Speichenrädern
    Zitat Zitat von bayernlusche Beitrag anzeigen
    ähh,
    spreche ich chinesisch?
    Nö.

    Glaubst Du etwa, dass die Felgenringe von Speichenrädern aus dem Vollen gedreht werden

    Grüße
    Marcus

  8. #88
    Avatar von bayernlusche
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    AW: Alufelgen pulvern verboten !!!

    OK.
    Kann man drüber nachdenken!
    gruß joachim

  9. #89
    Avatar von Gusmalingi
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    AW: Alufelgen pulvern verboten !!!

    Zitat Zitat von bayernlusche Beitrag anzeigen
    Mach es doch nicht so kompliziert.
    Wo es nichts gibt, kann auch nichts vorliegen. Es gibt kein Verbot zum Pulvern von Alufelgen!
    Guten Abend zusammen,

    das Thema scheint echt heiß zu sein, über 10.000 Hits, wow !!

    Ich habe Euch eine Antwort meines TÜV-Mannes versprochen, ein Mopedkumpel aus den 50 ccm Zeiten Mitte der 70er Jahre.
    Ich musste Euch lange warten lassen, sorry dafür.
    Hat ein bißchen gedauert, weil er eine Zeit lang nicht hier in der TÜV Niederlassung anzutreffen war.
    Heute Morgen habe ich ihn aufgesucht. Er ist wieder da.
    Ich liefere also nach.

    Also es ist natürlich nicht verboten, Alufelgen mit Pulver beschichten zu lassen (Zitat oben).
    Die unterschiedlichen Verfahren wurden hier ja hinreichend angeführt.

    Aber......

    Fährst Du mit solchen Felgen zur nächsten Hauptuntersuchung, wird Dir in aller Regel die Plakette verweigert.

    Begründung meines Kumpels:

    Alufelgen, welche von Krad- oder PKW-Herstellern gepulvert verkauft werden, haben eine strenge Prüfung hinter sich bezogen auf die Festigkeit des Bauteils. Es wird eine ABE erteilt und die Teile dürfen an Kraftfahrzeugen benutzt werden.

    Bei einer nachträglich gepulverten Alufelge, in der Regel aus (GK-Al-Si7-Mg T6), wird durch die beim Einbrennvorgang eingebrachte Wärme das Gefüge geändert. Hierzu hat der TÜV Süd Studien betrieben. Hinzu kommt das in den meisten Fällen vorgeschaltete Entfernen der alten Beschichtung, meist durch abrasive Verfahren.

    Wird eine Alufelge derart bearbeitet, wäre der Nachweis der Bauteilfestigkeit zum Beispiel durch ein Gutachten erforderlich, um beim TÜV die begehrte Plakette zu erhalten.

    Großserienhersteller schrotten in solchen Prüfverfahren etliche Felgen, da hier neben Schnelllauftests auch Formfestigkeitsprüfungen durchgeführt werden.

    Aber wer will seine aufgefrischten Felgen denn solch einem Verfahren unterziehen ?
    Die kann man danach gleich wegschmeißen.

    Also ohne Gutachten nach Pulverbeschichtung keine TÜV-Plakette.

    Meine Frage nach schriftlichen Unterlagen beantwortete er sinngemäß folgendermaßen:

    "Die Tests und Empfehlungen der DEKRA und des TÜV Süd sind auf den entsprechenden Seiten abrufbar. Weiterhin muss nicht er dem KFZ-Halter nachweisen, dass etwas nicht geht, sondern der KFZ-Halter ihm, dass etwas zulässig ist, etwa mittels Vorlage von Gutachten, Freigaben oder entsprechenden Quellenangaben im I-Net auf Seiten von Herstellern etc."

    Mehr kann ich Euch dazu jetzt auch nicht bieten. Zieht Eure Schlüsse daraus.


    Ich wünsche Euch eine schöne Weihnachtszeit

    Gruß
    Jürgen
    Bist Du einsam und allein, schmier Dich mit Kontaktspray ein.
    Soziales Netzwerk hieß früher "Draußen".

  10. #90
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Alufelgen pulvern verboten !!!

    Wie warm werden Alufelgen am Auto eigentlich bei einer Vollbremsung von 200 auf 0 oder auch bei einer Abfahrt vom Stilfser Joch? Insbesonder dann, wenn die Bremsscheiben sich rötlich färben?
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

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