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  1. #11
    Häretiker Avatar von Zimmi
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    AW: Reifenbindung austragen?

    Zitat Zitat von remsper Beitrag anzeigen
    Was nun?
    Ist doch ganz einfach. Antiquarisch passende Reifen aus dem Herstellungsjahr Deines Motorrads erwerben und diese aufziehen.


    Ernsthaft: Wie die Behörden solchen Kwatsch bei Motorrädern im Alter unserer Geräte machen kann, erschließt sich mir nicht. Und generell, wozu eine Fabrikatsbindung? Wenn Load Index und Größe passen, warum muss dann das Fabrikat auch noch passen? Wer hat da wen geschmiert?

  2. #12
    Serpentinenperfektionist Avatar von G-B
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    AW: Reifenbindung austragen?

    Wieso die Diskussion,

    die alten Dinger haben doch gar keine Reifenbindung.
    Die alten Eintragungen waren nur dnn, wenn ein Reifen nicht dem Reifeneintrag entsprach.
    Meist Radial statt Diagonal.

    Hat nie jemanden gejuckt. Ich hab schon vorne Lasertec und hinten K60 gefahren.
    Viele Grüße
    Gerhard
    Eine Kurve ist erst dann eine Kurve, wenn man sie nicht so schnell fahren kann wie man darf!

  3. #13
    Avatar von remsper
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    AW: Reifenbindung austragen?

    Zitat Zitat von remsper Beitrag anzeigen
    Doch heute bei der Zulassung meines Neuerwerbs, bei dem der Vorbesitzer schon vor 15 Jahren die Fabrikatsbindung hat austragen lassen, stand nun auf einmal wieder dieser verhaßte Satz mit der Reifenfabrikatsbindung drin . All mein Toben hat nichts genutzt, angeblich besteht Anweisung von oben (Bundesland Baden Württemberg), das dieser Satz bei Motorrädern, die ursprünglich Reifenfabrikatsbindung in der BE hatten, nicht gestrichen werden darf .

    Gilt der Bestandsschutz nicht mehr?
    Ok, da meine Anfrage (siehe oben) untergegangen ist, hier noch mal.

    Ist es tatsächlich neuerdings möglich, das eine vom Tüv ausgetragene Reifenfabrikatsbindung einfach von der Zulassungsstelle kassiert werden kann ?
    Geändert von remsper (20.10.2017 um 18:57 Uhr)
    Honda NX250/NX650 Dominator Forum http://forum.nx250.de/index.php

  4. #14
    № 121 Avatar von mk66
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    AW: Reifenbindung austragen?

    Hallo,

    ich würde diesen Fall, falls noch nicht geschehen, mit dem Leiter der Zulassungsbehörde diskutieren und wenn das nicht nutzt mit der vorgesetzten Landesbehörde. Das hat mir in anderen Fällen bei Problemen mit der Zulassungsstelle schon mehrfach geholfen. In einem Fall wurde eine Handlungsanweisung für die Zulassungsstellen geändert. Bei den Sachbearbeitern selbst ist nach meiner Erfahrung jede Diskussion Zeitverschwendung.

    Generell wird bei uns auch der leidige Satz zur Fabrikatsbindung eingetragen. Ich hatte das erst letztlich bei der R100GS PD, aus 1992, die in den Originalpapieren noch keine Fabrikatsbindung drinstehen hat (spätere GS haben das). Da bin ich aber gelassen. Wenn einer was meint, muss er halt in die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges schauen, da steht dann nichts drin.

    Der obige Fall ist natürlich besonders und meines Erachtens nicht ok, weil offenbar eine vorhandene Eintragung (bzw. Austragung nicht übernommen wurde. Daher würde ich hier nochmal das Gespräch mit vorgesetzten Stellen suchen.

    Bei meinen R100R trägt übrigens der örtlich zuständige einzelprüfungsbefugte TüV die Typbindung nicht pauschal aus. Fachlich m.E. korrekt begründet mit der besonderen "VB" Bias-Belted Bauweise des Original Hinterreifens, die es heute neu m.W. bei keinem Reifen in der entsprechenden Dimension mehr gibt (das war ein "Zwischending" zwischen Diagonal und Radialreifen).

    Grüße
    Marcus
    Geändert von mk66 (21.10.2017 um 09:55 Uhr)

  5. #15
    Serpentinenperfektionist Avatar von G-B
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    AW: Reifenbindung austragen?

    Wenn es nicht um irgendwelche Umbauten geht, dann noch einmal genau lesen:

    Es gibt für die alten 2V keine Reifenbindung!!!!
    Es gilt die Reifengröße mit Speedindex...... sonst nichts!!!
    Die eingetragenen Reifenfreigaben, waren durchweg Abweichungen von dieser eingetragenen Größe!! (z.B. 130/80R17 anstatt die Freigegebenen 130/80-17 !)
    Der heutzutage eingetragene Satz bezieht sich immer auf die Freigabe sprich Fahrzeugfreigabe (pauschal).
    Da diese keine Bindung, sondern nur die Größe vorsieht, gibt es auch kein Problem!!
    Will man eben so einen Radialreifen fahren, ist die Freigabe des Reifenherstellers mitzuführen. (da ja von der Freigabe abgewichen wird)

    Alles ganz einfach und ohne Problem. Keine Bürokratie nötig.
    Geändert von G-B (21.10.2017 um 10:34 Uhr)
    Viele Grüße
    Gerhard
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  6. #16
    № 121 Avatar von mk66
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    AW: Reifenbindung austragen?

    Zitat Zitat von G-B Beitrag anzeigen
    Wenn es nicht um irgendwelche Umbauten geht, dann noch einmal genau lesen:

    Es gibt für die alten 2V keine Reifenbindung!!!!
    Es gilt die Reifengröße mit Speedindex...... sonst nichts!!!
    Das ist falsch und wird auch nicht richtiger, wenn du noch ein paar Ausrufezeichen dahintermachst. Die R100R hat ab Werk eine Reifenbindung, die GS ab 1993 od 1994 auch, usw.

    Grüße
    Marcus

  7. #17
    Avatar von eddiek
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    AW: Reifenbindung austragen?

    #16 Meine volle Zustimmung !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    #14 Den hinteren BT 45 gibt es mit "B" und ohne "B" . Der mit "B" hat dann sowas.

  8. #18
    Serpentinenperfektionist Avatar von G-B
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    AW: Reifenbindung austragen?

    Zitat Zitat von mk66 Beitrag anzeigen
    Das ist falsch und wird auch nicht richtiger, wenn du noch ein paar Ausrufezeichen dahintermachst. Die R100R hat ab Werk eine Reifenbindung, die GS ab 1993 od 1994 auch, usw.

    Grüße
    Marcus
    Also die R100R doch wohl dann, wenn da der 140er Reifen drauf ist, Oder?
    Also schon wieder an der Abnahme des Staates vorbei.
    Bei der GSM gab's auch keine Neu Typbezeichnung. Also doch vielleicht die Radialreifen im Auslieferungszustand Eingetragen?
    Viele Grüße
    Gerhard
    Eine Kurve ist erst dann eine Kurve, wenn man sie nicht so schnell fahren kann wie man darf!

  9. #19
    Admin Avatar von MM
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    AW: Reifenbindung austragen?

    Zitat Zitat von G-B Beitrag anzeigen
    Also die R100R doch wohl dann, wenn da der 140er Reifen drauf ist, Oder?
    Also schon wieder an der Abnahme des Staates vorbei.
    Bei der GSM gab's auch keine Neu Typbezeichnung. Also doch vielleicht die Radialreifen im Auslieferungszustand Eingetragen?
    Dass du dich gerne als Besserwisser darstellst, haben wir ja schon öfter erfahren.
    Fakt ist:
    In den Fahrzeug-ABEs der Paralever-Modelle gibt es Fabrikatsbindungen.
    Für die GS Metzeler, Michelin und Pirelli; für die R Metzeler.
    Dass das heute -über 20 Jahre später mit erheblich besseren Reifen- technisch nicht mehr sinnvoll ist, ist eine andere Sache.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  10. #20
    № 121 Avatar von mk66
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    AW: Reifenbindung austragen?

    Zitat Zitat von G-B Beitrag anzeigen
    Also die R100R doch wohl dann, wenn da der 140er Reifen drauf ist, Oder?
    Also schon wieder an der Abnahme des Staates vorbei.
    Bei der GSM gab's auch keine Neu Typbezeichnung. Also doch vielleicht die Radialreifen im Auslieferungszustand Eingetragen?
    Also,

    der 140er hinten ist bei der R100R Serienstand der Auslieferung. Die Größe ist so in der Fahrzeugbetriebserlaubnis und in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Da ist nix am Staat vorbei. Die meist gefahren 130er auf der R100R sind nachträglich eingetragen oder werden mit UB-Bescheinigung des Reifenherstellers gefahren.

    An den GS hatte die erste Serie und frühe "Wasserrohr-GS" 247E 91 keine Reifenbindung. Möglicherweise auch deine ehemalige GS PD nicht. Spätere Baujahre haben aber auch hier eine Reifenbindung. Ich hab mehrere GS hier das ist bei allen ab ca 93/94 so.

    Beispiele (alte Fahrzeugbriefe) unten.

    Grüße
    Marcus

    R100R Mystic mit serienmäßigem 140er und Reifenbindung


    R80GS mit Reifenbindung



    R100GS PD (GS91, Baujahr Februar 1992) ohne Reifenbindung
    Geändert von mk66 (21.10.2017 um 19:14 Uhr)

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