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  1. #21
    Serpentinenperfektionist Avatar von G-B
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    AW: Reifenbindung austragen?

    Na ja, wenn ihr meint.

    Wahrscheinlich haben die eine Komplette Abnahme bezahlt für den Typ.
    Da die Kombination auch so toll fährt war auch eigentlich keine Eintragung nötig. (Ironie-Smile vergessen)

    Sonderfälle werden herangezogen.

    Mir hat BMW bestätigt, dass die GS keine Bindung hat, wie ich es beschrieben habe.
    Geändert von G-B (21.10.2017 um 19:37 Uhr)
    Viele Grüße
    Gerhard
    Eine Kurve ist erst dann eine Kurve, wenn man sie nicht so schnell fahren kann wie man darf!

  2. #22
    № 121 Avatar von mk66
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    AW: Reifenbindung austragen?

    Schau dir meinen Post weiter oben an, der hat sich mit deinem Letzten Überschnitten. Da habe ich alles nochmal ausführlich beschrieben und auch Beispiele mit Fahrzeugpaieren beigefügt.

    Die GS hatte wirklich in den späteren Baujahren eine Reifenbindung. Und die R100R ab erscheinen 1992. Glaub´s einfach. Es ist auch nicht schlimm, wenn man mal nicht recht hat...

    Grüße
    Marcus
    Geändert von mk66 (21.10.2017 um 19:18 Uhr)

  3. #23
    Serpentinenperfektionist Avatar von G-B
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    AW: Reifenbindung austragen?

    Habe wegen deinen Bildern noch schnell überarbeitet.

    Bei der GS hast du den Beweis vor Augen.
    Da stehen die Radialreifen unter der Ziffer die die Bindung beschreibt.
    Bei der R100R ist die Änderung auf 140er.

    Wist ihr eigentlich was so eine Homologation kostet. Mit dem Risiko das irgendwas nicht hinhaut, und der ganze Typ gesperrt wird.
    Also werden Erweiterungen beantragt. Eben nur für die getesteten Reifen.

    Sonst ist da nix dahinter.

    Aber weiter so.

    Edit: Hab versucht die Mail von BMW rauszusuchen. Da ich sie ab da nicht mehr gebraucht habe und gar keinen 2-Ventiler mehr habe, habe ich sie leider gelöscht.
    Aber weil das mit den vielen Reifen so teuer ist (abtesten), lassen sich die Hersteller (Motorrad) von den Reifengherstellern heutzutage die Arbeit abnehmen (und das Risiko).

    Edit2: Bei der R100R mag sogar irgendwie eine Sonderabnahme dahinter stecken. Da bin ich mir nicht ganz sicher. (Weis nämlich nicht ob die auch unter 247E läuft)
    Mir geht es einfach drum, dass niemand zu viel Geld in etwas steckt, was gar nicht da ist.
    Geändert von G-B (21.10.2017 um 19:40 Uhr)
    Viele Grüße
    Gerhard
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  4. #24
    Admin Avatar von MM
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    AW: Reifenbindung austragen?

    Zitat Zitat von G-B Beitrag anzeigen
    ...

    Aber weiter so.

    ...

    Edit2: Bei der R100R mag sogar irgendwie eine Sonderabnahme dahinter stecken. Da bin ich mir nicht ganz sicher. (Weis nämlich nicht ob die auch unter 247E läuft)
    Mir geht es einfach drum, dass niemand zu viel Geld in etwas steckt, was gar nicht da ist.
    Es geht hier nur um Fakten.
    Und die sind:
    Bis einschl. der frühen Paralever gabs keine Reifenbindung bei BMW-Motorrädern.
    GS II und R hatten dagegen Reifenfabrikatsbindungen in den ABEs.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  5. #25
    Serpentinenperfektionist Avatar von G-B
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    AW: Reifenbindung austragen?

    Michael, das hätte ich nicht gedacht. Eine GS II. Klasse. Ein neuer Typ also.

    Jetzt wo ich noch einmal genau hingesehen haben.
    Alles TYP 247E. Also alles unter der Freigabe. Fertig.

    Mir reichte die Bestätigung von BMW.
    Noch einmal zur Erinnerung. Ich habe den Beweis meiner Aussage geliefert (Bild Schein GS).

    Aber ist gut. Ich wollte dem Thread Ersteller nur raten nicht extra Geld auszugeben.
    Kannst dir ja für den TYP: BMW 247E die Unterlagen besorgen.
    Oder wie ich BMW kontaktieren.
    Viele Grüße
    Gerhard
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  6. #26
    Admin Avatar von MM
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    AW: Reifenbindung austragen?

    Zitat Zitat von G-B Beitrag anzeigen
    Michael, das hätte ich nicht gedacht. Eine GS II. Klasse. Ein neuer Typ also...
    GS II ist das Update ab Modelljahr 90 (meine eigene Klassifizierung zur Abgrenzung gegen die vorherige).

    ... Kannst dir ja für den TYP: BMW 247E die Unterlagen besorgen...
    Davon habe ich sicher mehr als du.
    Seit 1991 sind da Reifenfabrikatsbindungen in den ABEs, auch wenn du jetzt Kopfstände machst.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  7. #27
    Avatar von eddiek
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    AW: Reifenbindung austragen?

    Meine Wasserrohr R80 GS (Bj. + EZ 1991) hat keinerlei Reifenbindung eingetragen.

    Die Reifenbindung bei der GS in Post 20 im mittleren Bild ist keine Reifenbindung, sondern deine Freigabe der damals populären Michelin T66 echten Mischbereifung vorne Diagonal und hinten Radialreifen.

    Bei Diagonalreifen darf beliebig kombiniert werden, sofern Last und Geschwindigkeitsindex stimmen. Der Geschwindigkeitsindex liesse sich (Ausnahme Italien) mittels M+S Reifen und Aufkleber im Sichtfeld des
    Fahrers verringern.

    Bei der RR bedurfte es einer Sondegenehmigung von Metzeler zur Montage des 140er Reifens auf der eigentlich zu schmalen Felge.
    Geändert von eddiek (21.10.2017 um 20:41 Uhr)

  8. #28
    Avatar von Gimlet
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    AW: Reifenbindung austragen?

    Meine R80GS EZ 02/92 hat auch keine Reifenbindung eingetragen.

    In dem Brief von Marcus bezieht sich die Bindung ja auch nur auf die unter Ziffer 22 und 23 angegebe Größe. Mischbereifung Diagonal/Radial so wie Eddiek schreibt.

    Die Reifen nach Ziff 20 und 21 sind frei.
    Geändert von Gimlet (21.10.2017 um 20:54 Uhr)
    Gruß Ralf

  9. #29
    Admin Avatar von MM
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    AW: Reifenbindung austragen?

    Nach weiterer Recherche kann ich das wie folgt präzisieren:

    R seit Einführung Fabrikatsbindung
    GS
    - ab 94 Einschränkung: v+h gleicher Hersteller, gleiche Bauart
    - ab 95 Fabrikatsbindung
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  10. #30
    Fahrer und Schrauber Avatar von Elmar
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    AW: Reifenbindung austragen?

    Hallo,

    ich habe mich auch informiert und halte diese ganze Diskussion inzwischen für ziemlichen Unsinn.
    Die Reifenfabrikatsbindung steht erst seit den 90er Jahren in der ABE.
    Wer ältere Fahrzeuge hat, dem kann dieser Hinweis in der Zulassungsbescheinigung ohnehin egal sein.
    Bei allen "späteren" Fahrzeugen ist grundsätzlich die Bindung zu beachten,
    dabei gibt es aber inzwischen so viele Ausnahmen, z.B. Freigaben von Reifenherstellern usw., dass ein "Fehlverhalten" wohl nur noch theoretischer Natur ist.
    Nur wer früher im Alten Fahrzeugschein noch explizite Eintragungen bezüglich Rädern und Reifen hatte, sollte darauf achten, dass diese Eintragungen auch in der neuen Zulassungsbescheinigung stehen. Aber selbst das ist nicht zwingend notwendig, den alten entwerteten Fahrzeugschein kann man ja auch noch als Beweismittel verwenden
    Ich lese nicht Motorrad.
    Manchmal rede ich Motorrad.
    Aber am Liebsten fahre ich Motorrad!

    Elmar

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