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  1. #1
    unterwegs - nicht am Ziel Avatar von Martin aus Mannheim
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    Zulassung eines 88er Rahmens der bislang nicht in D zugelassen war

    Sind Schwierigkeiten zu erwarten, wenn ein Fzg. erstmals in D zugelassen werden soll und die Bj-spezifischen berücksichtigt werden sollen (Abgas, Lärm,...)
    Gerne auch per PN
    Gruß, Martin

    nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird

  2. #2

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    AW: Zulassung eines 88er Rahmens der bislang nicht in D zugelassen war

    Servus Martin,

    Mit vollständigen (Export)Papieren, und einem Fahrzeug das es auch in D so gab, eher nicht.

    Mir hat die TÜV Prüfstelle anlässlich der Abnahme(n) den ganzen ABE Krams rausgesucht, und auf Grundlage dieser die Gutachten fertig gemacht.

    Bei der Behörde bekommst du dann die Papiere; einmal ohne (komplette Exportpapiere aus F), einmal mit zittern (bei Einfuhr aus I; die haben da so ein komisches Wesen mit Notar, einer verpflichtenden Ausfuhr bis zu einem bestimmten Zeitpunkt).

    Aber alles nix gegen den Bohei eine ostgotische Emmezetta mite die Seitewagen inne bella Italia auffe die Strada ssu bringe

    Herbert

    PS: wichtig ist die Erstzulassung, und das diese einwandfrei aus den Unterlagen hervorgeht!!! Selbst dann wird im deutschen Brief wahrscheinlich der Juni des betreffenden Jahres als Erstinbetriebnahme vermerkt.
    Geändert von dreiradbertl (21.07.2017 um 18:43 Uhr)

  3. #3
    Avatar von KalleWattCux
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    AW: Zulassung eines 88er Rahmens der bislang nicht in D zugelassen war

    .... bei einem Rahmen z.B. aus der Schweiz ist es kein Problem, wenn, wie schon beschrieben die Unterlagen vollständig, und die Besitzverhältnisse geklärt sind ...
    Alle Sachverhalte und Personen sind von mir frei erfunden.
    Ähnlichkeiten sind rein zufällig.
    Keine Garantie, Gewährleistung, oder Umtausch möglich.

    Gruß Kalle


  4. #4
    Avatar von DerBohne
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    AW: Zulassung eines 88er Rahmens der bislang nicht in D zugelassen war

    Moin Martin,

    wenn der Rahmen "schweizer Papiere" hat, solltest du darauf achten, dass die Einfuhr korrekt abgewickelt wurde (Unbedenklichkeitsbescheinigung) und Zölle/Steuern beglichen sind ;-)

    Wenn das durch ist, die Erstzulassung tatsächlich 1988 war... und nicht nur das Herstelldatum - dann sollte es keine Probleme geben.

    Grüsse
    Chris
    Der frühe Vogel fängt den Wurm......
    doch die zweite Maus bekommt den Käse....

  5. #5
    Avatar von MartinA-GS
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    AW: Zulassung eines 88er Rahmens der bislang nicht in D zugelassen war

    Hi Martin,
    im Prinzip kein Problem.
    Du brauchst die original Papiere, einen Kaufvertrag und bei EU-Ausland (dazu zählt die Schweiz) die Zollerklärung. Damit und mit dem Moped fährst du dann zum TÜV und lässt ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis erstellen. (Das heißt vielleicht etwas anders). Damit gehst du zur Zulassungsstelle und lässt das Teil zu.
    Ich hatte damals einen schweizer Rahmen einfach im Kofferraum mitgenommen und musst dann mich noch um den Zoll kümmern. Da der Rahmen weniger als 300€ gekostet hatte, ging das noch nachträglich, aber eigentlich hätte ich an der Grenze anhalten müssen und den Rahmen einführen/versteuern müssen. Weil rechtlich gesehen habe ich mit dem Rahmen ein Fahrzeug in die EU importiert.
    300€ ist die Freigrenze von der Schweiz zu uns, alles was drunter liegt, kostet keine Steuern.
    Grüße MartinA-GS
    Wer Rechtschribbelfehler findet, darf sie bei ebay verkaufen.....

  6. #6
    Gewerbetreibender Avatar von Joerg_H
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    AW: Zulassung eines 88er Rahmens der bislang nicht in D zugelassen war

    Zitat Zitat von MartinA-GS Beitrag anzeigen
    300€ ist die Freigrenze von der Schweiz zu uns, alles was drunter liegt, kostet keine Steuern.
    Die 300 EUR gelten aber nur dann, wenn Du das Teil persönlich von CH nach DE rüberbringst.

    Beim Versand in dieser Richtung ist der deutsche Zoll dagegen geldgierig und will bereits ab 20 EUR Gebühren, MwSt. etc erheben.

    /Edit: Betonung ;-)
    Geändert von Joerg_H (22.07.2017 um 20:49 Uhr)
    Gruss aus dem Westen der Schweiz,
    - Joerg

    --
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  7. #7
    Avatar von DerBohne
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    AW: Zulassung eines 88er Rahmens der bislang nicht in D zugelassen war

    Moin Jörg,

    das liegt am Wert des Gegenstandes beim Grenzübertritt.
    z.B. kaufst du in CH für 300,- € und bezahlst dem Absender 40,- € für Porto, dann ist der Wert der Ware beim Grenzübertritt 300 + anteilige Versandkosten also über 300,-€. Somit ist die Einfuhr abgabenpflichtig (19% EUSt und ca. 10% Zoll) und du erlangst keine Freischreibung.

    Grüsse
    Chris
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    doch die zweite Maus bekommt den Käse....

  8. #8
    Admin Avatar von MM
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    AW: Zulassung eines 88er Rahmens der bislang nicht in D zugelassen war

    Zitat Zitat von DerBohne Beitrag anzeigen
    ... Somit ist die Einfuhr abgabenpflichtig (19% EUSt und ca. 10% Zoll) und du erlangst keine Freischreibung.

    Grüsse
    Chris
    Nicht richtig!
    Beim Versand gibt es -wie bereits erwähnt- niedrigere Grenzen!
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  9. #9
    Avatar von DerBohne
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    AW: Zulassung eines 88er Rahmens der bislang nicht in D zugelassen war

    Hallo Michael,

    das kann ja sein, dass die Grenze niedriger liegt... ich bin nur vom BEISPIEL 300,- Euro ausgegangen.
    In der Regel liegt die Grenze zur Freischreibung bei ca. 20-30,- Euro der Abgaben... ich kann aber auch mal nachschauen wo sie genau liegt.

    Der Hintergrund von Martins Frage war aber ein anderer, wie du sicherlich bemerkt hast.

    Grüsse
    Chris
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    doch die zweite Maus bekommt den Käse....

  10. #10
    Fahrer und Schrauber Avatar von Elmar
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    AW: Zulassung eines 88er Rahmens der bislang nicht in D zugelassen war

    Zitat Zitat von Martin aus Mannheim Beitrag anzeigen
    Sind Schwierigkeiten zu erwarten, wenn ein Fzg. erstmals in D zugelassen werden soll und die Bj-spezifischen berücksichtigt werden sollen (Abgas, Lärm,...)
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    Hallo Martin,

    ja!
    Natürlich sind da Schwierigkeiten zu erwarten. Wobei es schon mal darauf ankommt, was Du unter Schwierigkeiten verstehst.

    Ich nehme an, es geht um eine BMW. Bei ausländischen Fahrzeugen kann das gaaaanz anders aussehen!

    Die BMWs sind aus Deutschland, ein Datenblatt mit Erstzulassung usw. zu bekommen, ist damit kein Problem.

    Alles weitere ist dann eigentlich nur noch (evtl. teuerer) Papierkram.
    Ich lese nicht Motorrad.
    Manchmal rede ich Motorrad.
    Aber am Liebsten fahre ich Motorrad!

    Elmar

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