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  1. #11

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    AW: Nebelscheinwerfer anschliessen

    Hi Frankie,

    habe meinen NSW nach folgendem Anschlussplan angeschlossen (siehe Anhang).

    Viele Grüße
    Franky
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken Nebelscheinwerfer.JPG  

  2. #12
    Avatar von Jürgen
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    AW: Nebelscheinwerfer anschliessen

    Moin, Hallo,

    ich habe hier einen originalen Schaltplan von BMW :
    Schaltplan für Zusatzscheinwerfer R 60/6 - R 90S (ab Modelle `75) vorliegen.

    Ist nur ein Nebelscheinwerfer ... zwei Relais + Lichtrelais

    Frage an die Admins: Kann ich von dem Schaltplan eine Kopie (PDF) hier einstellen ?

    Gruß aus der weißen tiefebene der Südheide Niedersachsens

    Jürgen
    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" (Zitat: Walter Röhrl)

  3. #13
    Avatar von R27
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    AW: Nebelscheinwerfer - Schaltbild

    hi,

    http://forum.2-ventiler.de/vbboard/s...inwerfer/page2 #11 und #13 sind Schaltbilder.

    Erlaubt sind bei Motorrädern mit ABE 1 Hauptscheinwerfer, 1 Nebelscheinwerfer und 1 Fernscheinwerfer. Bei Krads mit EU-Zulassung von jedem einer oder zwei.
    Nebelscheinwerfer müssen separat schaltbar sein und dürfen, wenn der Abstand zu den Fahrzeugaußenkanten weniger als 400 mm beträgt, mit dem Standlicht leuchten (also auch mit dem Fernlicht) ansonsten nur mit dem Abblendlicht. Bei nur einem Nebelscheinwerfer dürfte es nicht möglich sein weniger als 40 cm zu den Fahrzeugrändern einzuhalten.

    hi Hi lmar

  4. #14

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    AW: Nebelscheinwerfer anschliessen

    Zitat Zitat von hubi Beitrag anzeigen
    Wenn Du den so anschliessen willst, dass er bei Stand- und Abblendlicht leuchtet und bei Fernlicht erlöscht, dann klemm das Steuerrelais folgendermassen an:
    Kl. 30 am Relais auf B+
    Kl 87 am Relais auf 55 (Plus am Nebelscheinwerfer
    Kl. 85 auf 56a (Fernlicht)
    Kl. 86 auf 58 (Standlicht), Schalter in diese Leitung
    Hallo,
    so hab ich das auch gemacht. Hattest du mir vor langer Zeit mal so beschrieben.
    Gruß
    Pit

  5. #15

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    Eicon01 AW: Nebelscheinwerfer - Schaltbild

    Zitat Zitat von R27 Beitrag anzeigen
    .....Nebelscheinwerfer müssen separat schaltbar sein und dürfen, wenn der Abstand zu den Fahrzeugaußenkanten weniger als 400 mm beträgt, mit dem Standlicht leuchten (also auch mit dem Fernlicht) ansonsten nur mit dem Abblendlicht. Bei nur einem Nebelscheinwerfer dürfte es nicht möglich sein weniger als 40 cm zu den Fahrzeugrändern einzuhalten.
    Hallo,

    die Geschichte mit den 400 mm stimmt. Dumm nur, dass diese Vorschrift für MEHRSPURFAHRZEUGE gilt.

    Bei Motorrädern - sogar mit Seitenwagen - findet diese Vorschrift keine Anwendung. Hier gilt - wie ich schon oben schrieb - dass die Zusatzscheinwerfer so dicht beim Hauptscheinwerfer verbaut sein müssen, dass die zwei bis drei Lichtquellen für den Entgegenkommenden sozusagen zusammenschmelzen.

    Deshalb ist es auch nicht zulässig, ein Nebelscheinwerferpaar auf den Zylinderschutzbügeln zu montieren. Für die Fahrbahnausleuchtung bei schlechter Sicht wäre das gut, aber die sind dann zu weit weg vom Hauptscheinwerfer.

    VG dabbelju

  6. #16
    Avatar von hubi
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    AW: Nebelscheinwerfer anschliessen

    Bist Du da sicher? Meines Wissens nach sind Gespanne nach StVO Einspurfahrzeuge (z.B. wenns ums Überholverbot geht), nach StVZO jedoch Mehrspurfahrzeuge. Kann mich aber auch irren, ist nämlich nicht so einfach in diesem Sonderfall.
    Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
    Bert Brecht

  7. #17

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    AW: Nebelscheinwerfer anschliessen

    Zitat Zitat von hubi Beitrag anzeigen
    Bist Du da sicher? Meines Wissens nach sind Gespanne nach StVO Einspurfahrzeuge (z.B. wenns ums Überholverbot geht), nach StVZO jedoch Mehrspurfahrzeuge. Kann mich aber auch irren, ist nämlich nicht so einfach in diesem Sonderfall.
    Jau,

    beim Dreirad ist das alles etwas verwirrend, u.a. weil manche Prüfer auch schon mal bei eigentlich nicht erlaubten, aber technisch sinnvollen Lösungen rund um die Beleuchtungsanlage ein Auge zudrücken.

    Das Motorrad mit Seitenwagen ist keine eigenständige Fahrzeugkategorie, sonder formaljuristisch ein Einspurfahrzeug. Deshalb kann das KBA auch keine Auskunft darüber geben wieviele davon in Deutschland zugelassen sind. Die meisten der Normen über Anschlusstechnik (ja, die gab's) und die rechtliche Einordnung stammen aus der Zeit, als man an jedes Motorrad WAHLWEISE einen Seitenwagen montieren konnte. Die heute üblichen, de facto untrennbaren Dreiräder hatte bzw. hat der Verordnungsgeber mangels relevanter Stückzahl nicht auf dem Schirm.

    Danach ist am Seitenwagen vorn rechts (oder links bei links angeschlagenem Boot) lediglich ein Standlicht mit 5 W (10 ?) zulässig. Ein zweiter Scheinwerfer mit Abblend-/Fernlicht wäre sinnvoll, ist aber nicht erlaubt. Die von Manchen dort montierten kompakten Nebelleuchten werden von einsichtigen Zuständigen häufig toleriert.

    Das Problem ist ja, dass wegen der legalen 5 Watt-Pissfunzel entgegenkommende Hochleistungsblechdosenfahrer*innen das Gespann nicht als Solches erkennen und nicht genug Lebensraum lassen. Dieses "nette" Verhalten hat mich wegen Bordsteinkontakt schon zwei Seitenwagenfelgen gekostet; zum Glück sind die nur vom VW Lupo. Mit einem 13-zölligen PKW-Speichenrad wäre ich vielleicht zum Mörder geworden.

    Ich habe deshalb statt Zusatzscheinwerfer die 5 W-Soffitte gegen ein passendes LED-Teil getauscht. Schön hell, aber illegal. Und ... meine Leib- und Magenprüfstelle hat das zwar bemerkt, aber ihren versammelten amtlich anerkannten Sachverstand benutzt und das Ganze durchgewunken.

    Unsere Nachbarn sehen das z.T. anders. In Österreich ist ein Gespann ein Mehrspurfahrzeug. Folge: Im Seitenwagen gilt Anschnallpflicht. Ein Warndreieck und ein Verbandkasten müssen mitgeführt werden. Ebenso für jeden Mitfahrer eine Warnweste. Und wehe wenn nicht ..... Die Urlaubskasse hat dann ein schönes Loch.

    VG dabbelju

  8. #18

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    AW: Nebelscheinwerfer anschliessen

    Hallo,
    ich habe am Beiwagen die 5W Funzel gegen eine mit 10W ausgetauscht. Und das schon vor vielen Jahren. Noch nie hat ein Prüfer da drauf geschaut. Wie soll denn der das überhaupt erkennen? Er müsste praktisch die Lampe aufmachen.
    Darf und sollte man alles nicht so eng sehen.
    Gruß
    Pit

  9. #19

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    AW: Nebelscheinwerfer - Schaltbild

    Zitat Zitat von R27 Beitrag anzeigen
    hi,

    http://forum.2-ventiler.de/vbboard/s...inwerfer/page2 #11 und #13 sind Schaltbilder.

    Erlaubt sind bei Motorrädern mit ABE 1 Hauptscheinwerfer, 1 Nebelscheinwerfer und 1 Fernscheinwerfer. Bei Krads mit EU-Zulassung von jedem einer oder zwei.
    Nebelscheinwerfer müssen separat schaltbar sein und dürfen, wenn der Abstand zu den Fahrzeugaußenkanten weniger als 400 mm beträgt, mit dem Standlicht leuchten (also auch mit dem Fernlicht) ansonsten nur mit dem Abblendlicht. Bei nur einem Nebelscheinwerfer dürfte es nicht möglich sein weniger als 40 cm zu den Fahrzeugrändern einzuhalten.

    hi Hi lmar
    Genau so ist es RICHTIG:

    Hatte bei meiner K-100 auch Zusatzscheinwerfer dran wie hier beschrieben.
    Denn im Prinzip ist es wichtig GESHEN ZU WERDEN und eher nicht im Nebel zu fahren. Darum ist es ratsam die Zusatzscheinwerfer mit einem extra Schalter zu betreiben und parallel zum Abblendlicht zu nutzen.
    Natürlich auch bei Fernlicht.

    Gruß Klaus

  10. #20

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    AW: Nebelscheinwerfer anschliessen

    Hallo zusammen,

    ich habe hier auch ein paar Hella FF50 rumliegen und würde die gerne auf den Sturzbügeln meiner R100 GS montieren, um besser gesehen zu werden.

    Da ich zur Zeit Sitzbank und Tank demontiert habe, bin ich auf zwei unbelegte am Rahmen befestigte Stecker gestoßen. Weiß jemand, wofür die vorgesehen sind und ob ich die für den Anschluss der Hellas (geschaltetes Plus) verwenden kann?

    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	Isolierter Stecker unter der Sitzbank.jpg 
Hits:	54 
Größe:	155,5 KB 
ID:	251149Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	Stecker am Rahmen.jpg 
Hits:	54 
Größe:	107,5 KB 
ID:	251150

    Außerdem bin ich mir - auch nachdem ich die Suchfunktion benutzt habe - immer noch unsicher, ob und wie die Nebler gesetzeskonform genutzt werden dürfen. Zusätzlicher Schalter und Relais sind im Set mit dabei gewesen.

    Vielen Dank für eure Tipps und Hinweise.

    Viele Grüße
    Matthias

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