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  1. #51
    Avatar von cowman
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    AW: Hauptständerfunktion und TÜV

    Zitat Zitat von Schlingel Beitrag anzeigen
    Bin ein bischen neidisch
    Liebe Grüße
    Martin
    Auf die Kuh mit Ständer ?????
    Gruß,
    Reinhard

  2. #52
    Roadtoy
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    AW: Hauptständerfunktion und TÜV

    Zitat Zitat von Schlingel Beitrag anzeigen
    Wenn der ... Haupständer am Boden aufliegt, klappt er nicht wieder zurück. Das ist so gewollt, damit der Fahrer eine stabile Position einnehmen kann, um mit dem rechten Fuss die Trittplatte zu belasten.
    Endlich eine verständliche sinnvolle Erklärung

  3. #53
    Avatar von Zorro
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    AW: Hauptständerfunktion und TÜV

    Zitat Zitat von MM Beitrag anzeigen
    Es wurde ja schon fleissig -wenn auch nicht immer hilfreich- geantwortet.
    Es ist korrekt, dass bei allen /5, /6 und /7 bis einschl. Modelljahr 1980 der Hauptständer nicht von alleine hochklappt; warum, wurde ja auch sinnvoll erklärt.
    Bei den übrigen Modellen sollte der Ständer -abhängig von Zustand und Wartung- eigentlich von alleine in die Endlage kommen.....
    Echt?? Bei meinen Beiden funzt das nie, außer man sitzt auf der GS und schubst sie vom Ständer - aber das halte ich eher für einen Unart.
    Gruß Stefan
    ____________________________
    Schnell ist gut, aber Präzision ist alles. (Wyatt Earp)

  4. #54
    Admin Avatar von MM
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    AW: Hauptständerfunktion und TÜV

    Zitat Zitat von Zorro Beitrag anzeigen
    Echt?? Bei meinen Beiden funzt das nie, außer man sitzt auf der GS und schubst sie vom Ständer - aber das halte ich eher für einen Unart.
    Bei meiner GS funktioniert es jedenfalls.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  5. #55
    Avatar von Zorro
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    AW: Hauptständerfunktion und TÜV

    Zitat Zitat von MM Beitrag anzeigen
    Bei meiner GS funktioniert es jedenfalls.
    Hmm, ich werde das bei meinen Moppeds mal genauer betrachten. Wäre mir eigendlich scheix - egal ... aber wenn der nicht geneigte Prüfer meckert muss man ja Argumente haben.
    Gruß Stefan
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  6. #56
    Avatar von R 110 ES Peter
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    AW: Hauptständerfunktion und TÜV

    Hallo Peter,

    versuch es doch mal bei dem Prüfer mit dem Begriff -Ober Totpunkt Feder-. Nach diesem Prinzip funktioniert dieser HS. Das kannst du ihm auch ganz leicht beweisen. Stelle deine Q auf dem SS und ziehe den HS von Hand nach unten. die Federkraft wird immer weniger, und du kannst den HS los lassen, er bleibt so stehen. Der HS steht nun im Totpunkt, die Wirklinie der Federn läuft genau durch den Drehpunkt des HS. Die Federkraft ist maximal, der Winkel und die Federwirkung aber Null. Gibst du dem HS einen kleinen Stoss nach oben ist die Feder wieder im Wirkbereich, und sie zieht den HS gegen das Anschlaggummi. Wenn der Prüfer das geschnallt hat sollte ihm klar sein dass das -Nachkicken- mit dem Fuss so gehört.

    gruss peter
    Solange es nichts dunkleres gibt bleibt meine Q schwarz (unbekannt)

    Baureihe 247 von 1976 mit Stahlgürtelreifen von 2016. Ein Fahrerlebnis das man fast nicht mit Worten beschreiben kann (von mir)

  7. #57
    Beweglich Mit Wonne Avatar von Schlingel
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    AW: Hauptständerfunktion und TÜV


    war auch später noch so : meine neue alte R1100 RS Bj.93 braucht auch den kleinen Kick, sonst bleibt der Ständer am Boden.
    Liebe Grüße
    Martin
    aus 'nem Tabaksbeutel :.... "The good traveller does not know where he is going to. The perfect traveller does not know where he is coming from".....

  8. #58
    Avatar von Kirsches
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    AW: Hauptständerfunktion und TÜV

    Zitat Zitat von R 110 ES Peter Beitrag anzeigen
    Hallo Peter,

    versuch es doch mal bei dem Prüfer mit dem Begriff -Ober Totpunkt Feder-. Nach diesem Prinzip funktioniert dieser HS. Das kannst du ihm auch ganz leicht beweisen. Stelle deine Q auf dem SS und ziehe den HS von Hand nach unten. die Federkraft wird immer weniger, und du kannst den HS los lassen, er bleibt so stehen. Der HS steht nun im Totpunkt, die Wirklinie der Federn läuft genau durch den Drehpunkt des HS. Die Federkraft ist maximal, der Winkel und die Federwirkung aber Null. Gibst du dem HS einen kleinen Stoss nach oben ist die Feder wieder im Wirkbereich, und sie zieht den HS gegen das Anschlaggummi. Wenn der Prüfer das geschnallt hat sollte ihm klar sein dass das -Nachkicken- mit dem Fuss so gehört.

    gruss peter
    Danke,
    ja so werde ich es mal probieren und das ich nehm auch noch das Bordbuch mit um die vorgeschriebene Umsetztechnik mit dem Fuss zu dokumentieren.


    Ich gebe dann auch ein Feedback ob es geklappt hat. Schon mal vielen Dank an alle für die hilfreichen Tipps.
    Beste Grüsse
    Peter

  9. #59
    Avatar von Gimpel
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    AW: Hauptständerfunktion und TÜV

    Ja, und wenn das der einzige "Mangel" war, der keiner ist, darf der Plakettenautomat auch keine Nachkontrollgebühr verlangen!!!!
    Gruß, Jürgen

    R 60/6 BJ. 76 mit 1000 cm³ und Nockenwelle v. Siebenrock, DZ Silent Hektik, 1000er Köpfe, 40er Dellorto
    Ducati 750 SS (2-Ventiler) Bj. 92
    NSU Prima 5-Stern (2-Takter) Bj. 61


  10. #60

    AW: Hauptständerfunktion und TÜV

    Hallo


    Ist immer blöd, wenn der Graukittel keine Ahnung von Physik hat..
    Aber dann soll er doch mal erklären, wie eine waagrechte Feder (ok ausgeklappt ca. 45° ) einen Zug nach Oben erbringen soll.
    Aber vielleicht ist die Physik ja heute anders als vor 40 Jahren, digital ist ja anders als analog
    Grüße aus dem sonnigen Süden
    Jürgen
    R90/6

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