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  1. #1
    Avatar von ABT
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    1.928

    Offene Ansaugtrichter

    Nabend,
    bis zu welchen Baujahr bez Ez. sind Ansugtrichter eigendlich eintragungsfähig?


    Bis eben noch "minimi", nun nenne ich mich "ABT"!

    Gruß Christian

  2. #2
    Avatar von Jogi
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    Moin Moin,

    eigentlich unabhängig vom Baujahr. Nur die gesetzlichen Vorschriften müssen eingehalten werden. Also Geräusch- und Abgasverhalten. Da liegt dann auch meist der Hase im Pfeffer, da ab Erstzulassung 1.1.1989 ein Abgasgutachten vom Prüfer gefordert werden kann. Dieses steht dann in keiner Relation mehr zu dem Umbau, da die Kosten für ein solches Gutachten schnell mal 2000 Euro betragen können.

    Vor EZ 1989 ist es daher einfacher, da hier kein Abgasverhalten nachgewiesen werden muss. Ggf, wird eine Leistungsmessung verlangt, die bei ca. 50 Euro durch einen Prüfstand relativ einfach nachgewiesen werden kann, zumal die Leistung um +- 20% abweichen darf (zum Vergleich: bei EZ nach 1989 darf die Leistung nur um +- 5% abweichen).

    Anschließend ist noch eine Geräuschmessung beim TÜV meist notwändig. Die Kosten hierfür betragen ca. 100-150 Euro.

    Anschließend noch die Änderung der Papiere, ca. 10 Euro.

    Ein Punkt worauf manche Prüfer in dem Zusammenhang achten ist die Ölrückführung in den Motor, da durch die offenen Trichter die Kurbelgehäuseentlüftung nicht ins Freie gelegt werden darf. Hier muss eine Lösung gefunden werden.

    Gruß

    Jogi
    Heutzutage ist dumm zu sein nicht einfach, die Konkurrenz ist zu gigantisch.

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