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19.08.2020, 20:28 #1
Überführung aus Österreich, was beachten
Hallo,
ich beabsichtige ein Motorrad in Österreich zu kaufen und nach Deutschland zu überführen und hier zuzulassen.
Das Krad war bisher nur in Österreich zugelassen und ist derzeit abgemeldet.
Der Besitzer wohnte früher in Österreich, inzwischen aber in Deutschland.
Das Krad steht seit Jahren bei der Verwandtschaft in Österreich.
Meine Fragen
- werden durch den Kauf und die Überführung Steuern fällig
- Ist eine Vollabnahme nach §21 zur Zulassung erforderlich
- Welche Papiere sind zur Überführung an der Grenze nötig
- Ist es sinnvoll zuerst im Namen des Besitzers die Überführung durchzuführen und den Kauf dann erst in Deutschland zu tätigen
Vielleicht sind hier ja Einige die bereits Erfahrung gesammelt haben
Danke vorabGruß Werner
BMW R100 RS + BMW R100 CS + BMW R100 GS PD + DKW RT 175 + BMW R27 + Honda CB 500 Four
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19.08.2020, 20:49 #2
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AW: Überführung aus Österreich, was beachten
Ist das Motorrad noch in Österreich zugelassen? Bei Privatkauf werden keine Steuern fällig. Alles andere sagt dir der TÜV.
Wenn du sie überführst, brauchste die Papiere. Hab mal den Firmenwagen per Anhänger aus den Niederlande abgeholt. Hatte dessen Papiere dabei. Mehr wollte man an der Grenze nicht sehen. . .
StephanImmer unterwegs, aber nie am Ziel. . .
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19.08.2020, 20:54 #3
AW: Überführung aus Österreich, was beachten
wie oben geschrieben, derzeit nicht zugelassen.
Welche Papiere genau brauche ich zum Überführen ?Gruß Werner
BMW R100 RS + BMW R100 CS + BMW R100 GS PD + DKW RT 175 + BMW R27 + Honda CB 500 Four
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19.08.2020, 21:21 #4
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AW: Überführung aus Österreich, was beachten
Du brauchst dieselben Papiere, die auch in Deutschland obligatorisch sind, wenn du ein Fahrzeug von A nach B transportieren willst. Da das Motorrad aber nicht mehr zugelassen ist und du es vermutlich nicht auf eigenen Rädern nach D schaffen möchtest, wird gar nichts müssen. Besser sind aber natürlich die Fahrzeugpapiere und ein Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrags.
In Deutschland ist eine Vollabnahme erforderlich, es sei denn, Das Fahrzeug hat eine E Nummer im Brief, dann reicht eine schnöde Tüvabnahme. Der prüfer kann dann über die E nummer alles über das Fahrzeug rausbekommen.
Dies war aber erst ab Baujahren um die Jahrtausendwende der Fall. Keine E Nummer, dann Vollabnahme.Grüße
Amir
Chrome don`t bring you Home
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20.08.2020, 05:08 #5
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AW: Überführung aus Österreich, was beachten
Naja, für die Leute die in so lustigen Uniformen an der Grenze stehen könnten, würde ich die alten österreichischen Papiere, samt Kaufvertrag dabei haben.
StephanImmer unterwegs, aber nie am Ziel. . .
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20.08.2020, 07:32 #6
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20.08.2020, 12:45 #7
AW: Überführung aus Österreich, was beachten
Moin Werner,
ich habe meine 90/6 aus der CH ( die gehörte mir schon in der CH und ich hatte die CH-Papiere dafür) )nach D reimportiert.
Das war 1986.
Ich musste eine
-Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
und eine
-Bescheinigung vom KBA Flensburg, dass die Maschine noch nie in D zugelassen war ( Grauimportschutz )
besorgen.
Danach Grundabnahme TÜV und mit den ganzen Papieren zur Zulassungsbehörde :
neuer KFZ-Brief, neuer Schein, deutsche Nummer, CH-Nummer Bern 33082 wurde eingezogen mit der Begründung, sie müsse den CH-Behörden zurückgeschickt werden...Steht tatsächlich in Emmendingen bei der Zulassungsstelle in einer Vitrine .
Im Strafrechtsjargon wäre das wohl Diebstahl und Unterschlagung zu nennen. Die Nummer hätte ich nämlich gerne selber behalten für die Garage ....als Erinnerung.
Das Schlimmste war die KBA-Bescheinigung ...dauerte über 1 Monat
Vielleicht hat sich inzwischen was vereinfacht ... Stichwort EU-Binnenmarkt
Liebe Grüße
Martinaus 'nem Tabaksbeutel :.... "The good traveller does not know where he is going to. The perfect traveller does not know where he is coming from".....
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20.08.2020, 15:22 #8
AW: Überführung aus Österreich, was beachten
Der Kauf von gebrauchten Fahrzeugen innerhalb der EU ist heutzutage überhaupt kein Problem mehr. Steuern fallen dabei keine an.
Wie schon geschrieben brauchst Du halt alle Papiere, die auch so in Österreich bei Fahrzeugen dabei sind (ist ja von Land zu Land immer etwas unterschiedlich). Sehr hilfreich ist auch immer ein Kaufvertrag um wirklich allen Eventualitäten aus dem Wege zu gehen. Manchmal wollen die den bei der Zulassung hier in D auch sehen...
Mit allen Papieren brauchst Du dann noch die §21 Abnahme wenn das Fahrzeug (noch) kein CoC hat, da gab es wohl erst ab 1993 in etwa.
Dann geht es mit allen Papieren (Tip: immer von allem Farbkopien machen; teilweise werden die alten Papiere von den StVÄ eingezogen und dir fehlt dann hinterher der Nachweis der Fahrzeughistorie) zur Zulassungsstelle wo du dann ZB1 und ZB2 bekommst, wie halt eine "normale" Zulassung.
Viel Erfolg!Viele Grüße aus dem Siegerland!
Thomas
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20.08.2020, 15:57 #9
AW: Überführung aus Österreich, was beachten
Naja .. die Hiesigen akzeptieren keinen alten Brief mit angehängter Abmeldebescheinigung.
In heiklen Situationen hilft die Sicherheitsagentur SB Jagellovsk.
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20.08.2020, 20:39 #10
AW: Überführung aus Österreich, was beachten
Danke an alle ...
ich werde den Kaufvertrag und die alten Papeire im Original mitnehmen, das muss wohl reichen.
Es geht um eine Honda CB500 Four, BJ 1973 in Candy Gold
Hätte lieber die 750er, ist aber von einem Kollegen und in relativ guten Zustand, ist eine gute Gelegenheit
Stand die letzen 5 Jahre und benötigt etwas Pflege vor Inbetriebnahme
mal sehen wie sie aussieht und ob ich sie tatsächlich nehme ...Gruß Werner
BMW R100 RS + BMW R100 CS + BMW R100 GS PD + DKW RT 175 + BMW R27 + Honda CB 500 Four
Plötzlich 2L Getriebeöl
28.04.2024, 03:20 in Betriebsstoffe