Reimport aus Polen?
Du kannst anhand der Fahrgestellnummer herausbekommen, ob deine im Original eine PD war oder "nur" eine GS mit Umbausatz: LINK
Hans
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Reimport aus Polen?
Da müsste bei mir der TÜV Prüfer ja meckern wenn ich ohne Gitter zur HU komme???
Du kannst anhand der Fahrgestellnummer herausbekommen, ob deine im Original eine PD war oder "nur" eine GS mit Umbausatz: LINK
Hans
...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass BMW die PD und die Wasserrohr GS (die ja ebenfalls das Lampenschutzgitter haben) in einer nicht rechtskonformen Ausstattung an den Kunden geliefert hat...
Oder auch mal nachschauen, was der VIN-Decoder ausspuckt.
Anmerkung: Der Link vom "offiziellen" BMW Archiv verweist seit einiger Zeit auf eine Externe Seite. Das früher mögliche direkte Abfragen der BMW - Daten wurde meines Wissens aus datenschutzrechtlichen Gründen eingestellt. Auf der verlinkten Seite muss man halt schauen, dass man nicht die Werbelinks anklickt und das "I am no Robot" Captcha löst. Die Fahrgestellnummer wird bei den Motorrädern 7-Stellig also mit führenden Nullen und ohne das "R100GS" eingegeben. Das Schöne: Bei neueren Fahrzeugen bekommt man die kompletten Wahlausstattung mit ausgegeben (Options), das ist bei PKWs mal ganz nett anzuschauen.
Bei der GSPD, zu der ich oben den Brief gezeigt habe kommen folgende Daten, die sie auch als PD ausweisen (wobei der Herstellungsort falsch ist....). Bei den frühen PD könnte das auch als Sonderausstattung eingetragen sein.
Grüße
Marcus
Vehicle Identification Number xxxx
Type
Model....................................R100gspd - EUR
Development Code.................247 (91)
Engine...................................2-ZYL
Displacement ........................1.00
Power...................................44
Drivetrain
Transmission.........................MECH
Color....................................Alpinweiss/marrakeschrot Zierl Hg/ - 659
Production Plant....................SPARTANBURG
Production Date....................1992-02-12
Options
581 Sa Exhaust Gas Recirculation 'sls' Sa Abgasrueckfuehrung Sls
584 Sa Kickstarter Sa Kickstarter
Natürlich nicht.
Für die GS I ist das Gitter explizit genannt in B791/1 Nachtrag 3,
für die GS II ist es bereits in der B791/2 aufgeführt.
An die Daten kommt jeder Prüfer, egal ob TÜV, DEKRA, ...
Jepp!
An deinen Fahrzeugbrief sieht man auch schön, was ich oben meinte. Bei den Frühen PD wurden die ganzen PD - Teile noch einzeln eingetragen, auch wenn die Kiste ab Werk damit ausgestattet war, weil das eben in der ABE der "Vor-Wasserrohrmodelle" (noch) nicht drin war. Später hat BMW das dann in die ABE übernehmen lassen. Vermutlich hat Deine eine B791 ABE?
Die R100GSPD 91, die gerade auf meiner Hebebühne steht hat die ganzen Eintragungen nicht im Brief, die sind dann in der ABE (hier B791/2 Ausführung B).
Grüße
Marcus
![]()
Natürlich nicht.
Für die GS I ist das Gitter explizit genannt in B791/1 Nachtrag 3,
für die GS II ist es bereits in der B791/2 aufgeführt.
An die Daten kommt jeder Prüfer, egal ob TÜV, DEKRA, ...
Dann hat Luse recht.
Man darf das auf keinen Fall abbauen, sonst erlischt die Betriebserlaubnis.![]()
Hallo,
ist kein Gerücht!
Ganz klare Ansage vom TÜV: "Lampengitter muss ab, ist laut StVO nicht erlaubt!" Ist auch dann nicht erlaubt wenn schon x- mal HU bestanden.
Das die Maschine ab so Werk so unterwegs ist änderte in seinen Augen auch nichts.
Ich habe keine rechtliche Grundlage gefunden die das Gitter im öffentlichem Raum, legalisiert.
Strafe für den geringen Verstoss liegt glaube ich bei 15-25€, Gitter kommt wieder dran.
Zu HU halt nen Imbus dabei.....
Prüfer hatte bei mir die 21 gemacht, völlig entspannter Typ
TÜV Stelle und Prüfer nenne ich gerne per PN.
Schöne Grüße
Mark
Es wird immer verwirrender...... Bei mir steht:
BMW 247 E Ausf. B - ABE B 791/1 mit dem Nachtrag 2 ! Gabs da auch noch welche mit dem Nachtrag 1 und danach 3 ???
Was ist daran verwirrend?
Solange nur der Nachtrag 2 gültig war, wurden im Werk einzelne Maschinen auf den Stand PD umgebaut und per Einzelabnahme legalisiert. Soweit die dann in den Verkauf kamen, enthielten die Papiere die genannten Zusätze.
Ab dem Nachtrag 3 war die Version PD in der ABE verankert und damit Einzelabnahmen überflüssig.
Es gibt eine B791 mit sechs Nachträgen für das Modell G/S (Monolever),
eine B791/1 mit ebenfalls sechs Nachträgen für die GS I (Paralever) und
eine B791/2 mit sieben Nachträgen für die GS II und R.
Oh Mann. Wo mag dann meine RS Verkleidung drin stehen? Nicht das der TÜVi deren Vorhandensein bemängelt. . .
Stephan
Meine PD is gebaut 02/88, also nachgerüstet. Da gab´s noch keine PD.
Und auch bei mir wurde passend zum PD-Umbau neben wahlweise 1 o. 2 Personen noch Tank, Verleidung und Lampenschutzgitter eingetragen.
Hallo miteinander,
Ich lese hier gerade "Einzelsitzbank ABE 90 343"
Soll das heißen das ich meine gerade montierte Einzelsitzbank eintragen lassen muß
Gruß
Franz![]()
Hallo,
den Nachrüstsatz habe ich gefunden:
Ausrüstung PD 1 für GS und G/S Modelle Enthalten in ABE -B-791/1 ab Nachtr. III, B 791/2 und Teile ABE
Der Gesamtumfang umfaßt folgende Einzelerlaubnisse:
Kraftradverkleidung ABE 30 136
Motorverkleidung ABE 30 137
Kotflügelverbreiterung ABE 30 138
sowie die angrenzenden Teile
Einzelsitzbank ABE 90 343
Kraftstoffbehälter aus Kunststoff ABE 90 344
Das Gitter finde ich nicht
Hat jemand das in der Betriebserlaubnis gefunden, wurde ja mehrfach erwähnt es stünde drin
Schöne Grüße
Mark
Meine PD is gebaut 02/88, also nachgerüstet. Da gab´s noch keine PD.
Und auch bei mir wurde passend zum PD-Umbau neben wahlweise 1 o. 2 Personen noch Tank, Verleidung und Lampenschutzgitter eingetragen.
Betriebserlaubnis ist wie bei Marcus auch Ausführung B , aber B791/1 statt B791/2
Anhang anzeigen 192103
Wie kommt man eigentlich an ne Kopie dieser Betriebserlaubnisse ?
... Nur das blöde Gitter finde ich nicht.
Gruß
Mark
Dann schau mal dort, wo das relevant ist: Bei den lichttechnischen Einrichtungen...![]()
Gefunden!!!!!!!
Hat mich zwar ein paar Minuten meines Lebens gekostet, aber ich habe die Erlaubnis tatsächlich in der ABE der Fahrzeuge gefunden.
Und zwar in der ABE Nr. B791/2 Nachtrag 06 (vom 30.01.96) steht auf Blatt 8 Punkt 10.1.2.0 Tatsächlich beschrieben, dass die Scheinwerfer, welche mit "HCR E4 17,5 315 R20" gekennzeichnet sind mit zusätzlichen Gitterschutz ausgerüstet sein dürfen.
Außerdem in der ABE Nr. 791/1 Nachtrag VI (vom 01.03.91) auf Blatt 12 Punkt 10.1.2.0 steht, dass bei einer wahlweisen Verkleidung PD1 in Verbindung mit Scheinwerfer "HCR E4 17,5 315 R20" der zusätzlichen Gitterschutz erlaubt ist.
Es gibt noch ältere ABE`s, aber ich habe in den "jüngeren" nachgeschaut. Wenn einer die Verkleidung, Wackelblinker o.ä. in seinen Papieren eingetragen hat, dann war das wahrscheinlich bevor diese Ausrüstungsgegenstände in die ABE nachgetragen worden sind.
So und jetzt will ich ein Bier von euch GS Fahrern!![]()
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen