Heute beim TÜV

War am Freitag beim TÜV um zu fragen, ob er mir Heidenau k60 auf meiner 1100 gs von 98 einträgt.
Antwort:
Nein mache ich nicht, keine Chance!(wegen Geschwindigkeitsindex)
Jetzt bin ich etwas verwirrt, ich dachte das sei ohne
Probleme möglich wegen M+S Kennzeichnung.
Was sagt man dazu??? ...

Hallo Bernd,

warum denn überhaupt eintragen? Geht es um die Bauart (Diagonal-Radial) oder um die Dimensionen?

Mein Kenntnisstand ist, wenn es nur um die b.b.H.G. (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) geht, kann der M+S-Reifen gefahren werden. Nur sollte dann der Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers sein.
Ist doch beim Auto auch nicht anders.
 
Tüvmann hat gesagt, daß das M+S mit Aufkleber
nur für Auto gelten tut.
Ich werde mal einen anderen suchen gehen.
Ich verstehe das halt nicht.
Gruß Bernd
 
Hallo,

anbei ein Info-Schreiben des TÜV Nord zum Thema M+S-Kennzeichnung bei Reifen für Motorräder.

Bin parallel im Gespräch mit meiner Bezugsperson bei einer Prüforganisation. Das Ergebnis seiner Diskussion im Kollegenkreis erfahre ich vermutlich nächste Woche.
 

Anhänge

Die haben zwar eine wintertaugliche Gummimischung, aber nicht das Schneeflockensymbol auf der Reifenflanke, weil es keine Referenz gibt, gegen die die Prüfung erfolgen könnte.

Unser auf der GS beliebter 130er-K60 Scout besitzt zwar die M+S Kennzeichnung, aber wie von Dir erwähnt keine Schneeflocke als Symbol. Das könnte u.U. ab Oktober 2024 spannend werden.
Bei Witterungsverhältnissen mit schneebedeckter Fahrbahn fahre ich mit der GS eigentlich nie. Aber über die eine oder andere überfrorene Passage "rutsche" ich bei Ausfahrten im Winter.
Grauzone?
Was machen dann eigentlich die Gespannfahrer, die keine Autoreifen auf dem Gespann verwenden, bzgl. der "neuen" gesetzlichen Situation?

VG
Guido

Edit: Wolfram hat es, während ich noch den Text tippte, bereits beantwortet.
Hier noch etwas Futter für Bernd:
https://www.motorradonline.de/ratgeber/m-s-reifenvorschrift-motorrad-revidiert/
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau diese Diskrepanz, die das TÜV-Schreiben darstellt war ja das Problem nach der Überarbeitung des §36 StVZO in 2017. Darin war geregelt, dass Reifen nur noch mit dem "Alpine"-Symbol auch als Winterreifen gelten.

Problem dabei war aber, dass es für Motorräder gar keine solche Reifen geben kann, es gibt ja auch keine passende ECE-Vorschrift dafür!

§36 StVZO wurde deshalb 2021 nochmals überarbeitet, der Absatz (11) wurde hinzugefügt, darin ist geregelt, dass für Motorräder auch weiterhin das M+S-Symbol ausreichend ist.
 
... §36 StVZO wurde deshalb 2021 nochmals überarbeitet, der Absatz (11) wurde hinzugefügt, darin ist geregelt, dass für Motorräder auch weiterhin das M+S-Symbol ausreichend ist.

Kann man in dem angefügten Dokument nachlesen.

Müsste dann im Verbund mit dem Schreiben des TÜV Nord ausreichen, den entsprechenden Prüfer zu überzeugen.
 

Anhänge

Kann man in dem angefügten Dokument nachlesen.

Müsste dann im Verbund mit dem Schreiben des TÜV Nord ausreichen, den entsprechenden Prüfer zu überzeugen.

Spaßige Sache, die eigentliche Regelung der zu Grunde liegenden Vorschriften ausfindig zu machen::pfeif:
In § 36, Abs. 4, Nr. 2 StVZO wird auf ECE 117 verwiesen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:42016X0812(01)&qid=1708170110098
S.2_1_1.1.4
und dort dann auf diese Vorschrift
www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29gen/wp29resolutions.html
Rev.7, S. 6-8

Anpassung des Beitrages durch Verwendung von Links.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die haben zwar eine wintertaugliche Gummimischung, aber nicht das Schneeflockensymbol auf der Reifenflanke, weil es keine Referenz gibt, gegen die die Prüfung erfolgen könnte.

Stimmt, da hast Du wohl Recht.

Gerade noch mal nachgeschaut: Auf der Vorderhufe meines Gespanns ist ein "Metzeler Feelfree Wintec" - b.t.w. "made in china" - montiert. Auch der besitzt zwar die M&S-Kennzeichnung aber nicht das Schneeflockensymbol.

Ein Gespann gilt allerdings nach deutschem Recht als "Einspurfahrzeug"; insofern gelten in punkto situativer Winterreifenpflicht die gleichen Bestimmungen wie in dem von Wolfram verlinkten Dokument.
 
Gestern zur GTÜ in besonderer Mission :

2. Ausfertigung des Prüfberichtes 04/23 für meine NSU Konsul.

Ich habe den KFZ-Schein mit innenliegendem TÜV-Bericht vernüselt. Um nun nicht zu den etwa 50 Euro für einen neuen Schein auch noch eine neue TÜV-Abnahme machen zu müssen, brauche ich diese 2. Ausfertigung.

Nummer und Prüfmonat vom Prüfer in den Rechner eingegeben, Bericht ausgedruckt.
Keine 5 Min. im laufenden Betrieb und ich hatte ihn.
Absolut problem- und kostenlos ! :hurra:

Falls jemand mal so ein Problem hat - nicht verzagen, Prüfer fragen .

Ich bin mir sicher, dass der alte Schein wieder auftaucht, sobald der neue Schein kostenpflichtig ausgestellt ist :D

LG :wink1:
Martin
 
Vor 60 Jahren zur HU:

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Falls jemand den TÜV Stuttgart kennt: Hier noch als Rohbau ...

Hans
 
Vor 60 Jahren zur HU:

Hans
Ein herrliches Filmdokument! :applaus:
Deutsche Herren mit Hut fahren pflichtbewusst und fristgerecht mit der Badewanne zum Kontrolltermin. )(-:

Den Äußerungen des Richters gegen Ende des Films zufolge, durfte man sich als KFZ-Besitzer regelrecht glücklich schätzen, dass das Strafmaß für das Überziehen des TÜVs nicht "standrechtliches Erschießen" lautete. :rolleyes:
150 DM dürften sich zumindest für einige damals ähnlich dramatisch angefühlt haben. ;)

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit 66 Jahren (Gespann nicht ich ;)) und unzählige Eintragungen zur heiligen Prüfung.

Junger Prüfer kommt nach draußen auf den Parkplatz:

- Reifen hinten -> passt
- Reifen vorne -> passt
- Reifen Beiwagen -> passt
- Licht -> leuchtet
-Roll(!) :lautlach: mal ein Stück vor und brems -> passt

Plakette drauf und Tschüß %hipp%.

So eine Prüfung hatte ich noch nie :schock:! Ich liebe Oldtimer :hurra:.
 
Ein herrliches Filmdokument! :applaus:
Deutsche Herren mit Hut fahren pflichtbewusst und fristgerecht zum Kontrolltermin. )(-:
....
Guido

Hallo Guido
ja ich erinnere mich noch gut daran, auch an Die 'Schlangen'
vor dem Gelände. Bin aber eigentlich immer gut mit
den Jungens ausgekommen.
Aber einen Tag Urlaub brauchte man schon dafür.

Gottfried
 
Hallo Guido
ja ich erinnere mich noch gut daran, auch an Die 'Schlangen'
vor dem Gelände. Bin aber eigentlich immer gut mit
den Jungens ausgekommen.
Aber einen Tag Urlaub brauchte man schon dafür.

Gottfried

Wenn ich an den "Am Zippen" denke, werde ich missmutig. Was ich da alles erlebt habe....X( ;(.
Und zum Schluss dann der komische Schreibtisch Typ im Büro, da wo man die Papiere wieder in Empfang nahm :evil:

Gruß
Willy
 
In meiner Berliner Zeit verbrachte ich schon mal 6 Stunden in der Jüterboger Straße. Damals musste auch noch jedes Fahrzeug persönlich vorgeführt werden. Bald zum Aufruf fällige Wartemarken wurden für 20 DM weiterverkauft.
Heute im Lübecker Bürgerbüro bin ich mit Termin nach ca. 10 Minuten wieder draußen. Das ist doch ein Fortschritt!

Gruß
Carsten 🇵🇱
 
....150 DM dürften sich zumindest für einige damals ähnlich dramatisch angefühlt haben. ...

Viel interessanter finde ich, wie sich die Preise für die §29 entwickelt haben. 8,80 DM beim TÜV und < 6 DM bei der Werkstatt ist selbst inflationsbereinigt günstig, die Strafe fürs überziehen dagegen astronomisch.

Offenbar wird heute mit der Prüfung genug "abgezockt", um die eigentliche Arbeit, z.B. freie Gutachten zu vernachlässigen.
 
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