07er Oldtimer Nummer und TÜV

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25. Apr. 2015
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Leonberg
Heute bei der Zulassungstelle.

Wollte die Z1 und die R90S schon mal in mein rotes 07er Oldtimerheftchen eintragen lassen.

Die waren schon beim Vorbesitzer auf 07er Nummer eingetragen. Und vermutlich auch schon beim Besitzer davor.

Für beide hatte ich alte H Gutachten sowie alte HU Berichte. Teilweise aus 2014 (!)

Die Dame vom Amt meinte, um das nun bei mir einzutragen bräuchte ich einen neuen HU Bericht (nicht aber die Oldtimer Prüfung), denn es wäre ein GÜLTIGER HU Bericht notwendig.

Ich habe da natürlich vehement widersprochen, m.M.n. gilt das nur für die erstmalige Eintragung aber nicht bei Halterwechsel.

Bisher hatte ich da in LEO auch noch nie ein Thema.

Wie sieht die Rechtslage aus bzw. Eure Meinung/Erfahrung?
 
Verstehe ich das richtig, das die Mopeds noch nie auf dich zugelassen waren? Hier auf dem Amt brauchen Fahrzeuge bei der Anmeldung min. noch ein halbes Jahr TÜV!
 
Das verstehst du grundsätzlich richtig, habe ich neulich käuflich erworben.

Klar, wenn du ein KFZ anmelden möchtest, braucht es HU.

Hier geht es aber um etwas anderes. Ich will nichts anmelden.
 
Fahrzeuge mit 07-Kennzeichen müssen genauso wie Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen strenge Richtlinien eines Oldtimergutachtens erfüllen. Die Zulassungsverordnung für Fahrzeuge mit 07-Kennzeichen fordert auch ein Mindestalter von 30 Jahren. Die Oldtimer müssen sich in einem guten, originalen oder originalgetreuen Zustand befinden.

Und das kann sich die Zulassungsstelle der Einfachheit halber mittels einer Hauptuntersuchung bestätigen lassen.
 
Fahrzeuge mit 07-Kennzeichen müssen genauso wie Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen strenge Richtlinien eines Oldtimergutachtens erfüllen. Die Zulassungsverordnung für Fahrzeuge mit 07-Kennzeichen fordert auch ein Mindestalter von 30 Jahren. Die Oldtimer müssen sich in einem guten, originalen oder originalgetreuen Zustand befinden.

Und das kann sich die Zulassungsstelle der Einfachheit halber mittels einer Hauptuntersuchung bestätigen lassen.

Genau das meine ich, wie wollen die beim Straßenverkehrsamt wissen, ob das Fahrzeug überhaupt geeignet ist um im öffentlichen Verkehr teilnehmen zu können.
 
Ich habe 12 Fahrzeuge im 07er Heft eingetragen. Bei uns im Kreis gibt's ein Oldtimergutachten nur in Verbindung mit einer neuen HU. Selbst wenn das Motorrad am Vortag neu getüvt wurde und man einen Tag später ein Gutachten für das 07er brauchst, wird nochmals eine HU fällig. Andererseits habe ich ein Motorrad mit einem ca. 10 Jahre alten Gutachten des Vorbesitzer in das 07er Heft eingetragen bekommen. Ohne neue HU. Alles etwas seltsam.
 
Guude,

ich glaube, die wissen gar nicht, was zu tun ist.
Ich habe auch 3 Mopeds auf 07er Kennzeichen angemeldet, von denen war
keines in den letzten 10 Jahren beim TÜV/HU.
Warum sollte das beim Halter Wechsel anders sein? Gern könnten Sie die
Mopeds ansehen, aber ein Zwang zur HU....
Seltsam
VG
Nico
 
Ich hab mal ein bisschen recherchiert und auf einer Infoseite folgenden Hinweis gefunden:

"Die Auslegung der Regeln ist nicht in allen Bundesländern gleich. einige Länder oder sogar einzelne Zulassungsbezirke ergänzen die Anforderungen nach eigenen Vorstellungen."
 
Ich habe 12 Fahrzeuge im 07er Heft eingetragen. Bei uns im Kreis gibt's ein Oldtimergutachten nur in Verbindung mit einer neuen HU. Selbst wenn das Motorrad am Vortag neu getüvt wurde und man einen Tag später ein Gutachten für das 07er brauchst, wird nochmals eine HU fällig. Andererseits habe ich ein Motorrad mit einem ca. 10 Jahre alten Gutachten des Vorbesitzer in das 07er Heft eingetragen bekommen. Ohne neue HU. Alles etwas seltsam.

Ja.
Beim erstmaligen Eintragen nur mit HU und H Prüfung ist mir bewusst, nur eben nicht bei Halterwechsel. Das ergibt für mich auch keinen Sinn.
 
In der Sache Rückruf von der Zulassungsstelle LEO/BB bekommen. Man zeigt sich hart.

Es gibt wohl eine Anweisung vom Ministerium, dass HU Untersuchungen bis zu 18 Monate nach deren Ablauf für diese Zwecke noch Gültigkeit haben.

Letztendlich geht es darum, hier überhaupt noch ansatzweise Kontrolle über den Zustand der auf 07er Nummer eingetragenen Fahrzeuge zu haben.

Wenn ich ehrlich bin habe ich dafür sogar ein Stück weit Verständnis wenn man sich so anschaut, was da teilweise nach Eintragung ins 07er Heftchen an den Kisten rumgebastelt wird. Leider verstehen einige das 07er Heftchen als Freibrief.
 
Hi, da gebe ich Dir recht. Dann sollte aber eine technische Prüfung ausreichen, gerne das Moped auf den Hänger und vorzeigen.
So kommt mir das ein bisschen wie Schikane vor.
Was lernen wir, nicht ummelden oder verkaufen.......:-) aber,
wie kommt man dann an die Mopeds..

Viele Grüße
Nico
 
Hi, da gebe ich Dir recht. Dann sollte aber eine technische Prüfung ausreichen, gerne das Moped auf den Hänger und vorzeigen.
So kommt mir das ein bisschen wie Schikane vor.
Was lernen wir, nicht ummelden oder verkaufen.......:-) aber,
wie kommt man dann an die Mopeds..

Viele Grüße
Nico

Die Hauptuntersuchung ist doch eine Technische Prüfung! Und eine schriftliche Bestätigung bräuchte er ja so oder so das das Fahrzeug OK ist. Ich meine, wer das Geld hat, Fahrzeuge zu sammeln, sollte auch eine einmalige Prüfung zahlen können. Nichts für ungut.
 
Die Hauptuntersuchung ist doch eine Technische Prüfung! Und eine schriftliche Bestätigung bräuchte er ja so oder so das das Fahrzeug OK ist. Ich meine, wer das Geld hat, Fahrzeuge zu sammeln, sollte auch eine einmalige Prüfung zahlen können. Nichts für ungut.



Es gehrt hier um ein Verfahren was zu tun ist, wenn man ein Motorrad kauft welches seit Jahren auf 07er eingetragen ist und keine aktuelle HU hat. In meinem Fall (die Kawa Z1) war der letzte TÜV vor rund 20 Jahren. Bei der R90S etwas kürzer.

Das kommt gelegentlich mal vor, dass Motorräder von einer Sammlung in die andere wandern.

Bisher war das (zumindest in meinen Fällen) nie ein Thema. Es genügte den alten §§21, 23 Bericht vorzulegen.

Jetzt bedeutet das: zur Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen besorgen, zum TÜV, wieder zur Zulassungsstelle und eintragen lassen.
Übrigens hier in LEO ein Drama um an Termine zu kommen. Das geht nur online und regelmäßig gibt es keine Termine.



Mach dir bitte um meine Finanzen keine Sorgen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gehrt hier um ein Verfahren was zu tun ist, wenn man ein Motorrad kauft welches seit Jahren auf 07er eingetragen ist und keine aktuelle HU hat. In meinem Fall (die Kawa Z1) war der letzte TÜV vor rund 20 Jahren. Bei der R90S etwas kürzer.

Das kommt gelegentlich mal vor, dass Motorräder von einer Sammlung in die andere wandern.

Bisher war das (zumindest in meinen Fällen) nie ein Thema. Es genügte den alten §§21, 23 Bericht vorzulegen.

Jetzt bedeutet das: zur Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen besorgen, zum TÜV, wieder zur Zulassungsstelle und eintragen lassen.
Übrigens hier in LEO ein Drama um an Termine zu kommen. Das geht nur online und regelmäßig gibt es keine Termine.



Mach dir bitte um meine Finanzen keine Sorgen.
Alles gut. Vielleicht hab ich mich etwas zu Hart ausgedrückt, aber diese 07er Zulassungen kann ich persönlich nicht wirklich nachvollziehen! Jedes motorisierte Fahrzeug das in D am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss regelmäßig auf seinem technischen Zustand überprüft werden. Bei einem Fahrzeug mit H Zulassung wird sogar noch genauer hingeschaut, und Fahrzeuge mit 07er Zulassungen werden nach der Anmeldung nie wieder überprüft? Muss man nicht verstehen, oder? Das soll kein persönlicher Angriff auf dich sein, du hast die Vorschriften ja nicht gemacht!
Und für den Weg zur HU braucht man nicht unbedingt ein Überführungs- oder Kurzkennzeichen, hast du als Sammler keinen PKW Anhänger? Ist ist doch nun mal wirklich so, das irgend jemand beim Straßenverkehrsamt beurteilen können muss, ob ein Fahrzeug für den öffentlichen Verkehr geeignet ist, und keine Gefahr darstellt! Wenn man ein "normales" Fahrzeug ummeldet, wird ja sogar eine gewisse Rest-TÜV Zeit gefordert.
Was die Termine beim Amt angeht, da bist du nicht alleine, das sieht hier nicht anders aus, und trotzdem Termin dürfte ich nochmal 2,5 Stunden waren. Und das nur für eine Abmeldung!
 
Und für den Weg zur HU braucht man nicht unbedingt ein Überführungs- oder Kurzkennzeichen, hast du als Sammler keinen PKW Anhänger?

Bei uns gibts keinen TÜV ohne irgend eine Zulassung.
Begründung: Prüfer muß Probefahrt machen.
Wollte vor Jahren ein abgemeldetes Motorrad im Anhänger bringen. Geht nicht.
Also teures Kurzzeitkennzeichen gekauft und wegen schlechtem Wetter (Salz) den Anhänger genommen.
Ich musste in der Halle 5 Meter fahren und Bremsen.

Dafür habe ich das Kurzzeitkennzeichen gekauft?

Dann hatte ich ein abemeldetes Gespann ohne TÜV.
Ich wieder hin und gesagt mach wie Du willst, aber ohne Kurzzeitkennzeichen.
Der Prüfer kam zu mir nach Hause und hat das Gespann ohne Probefahrt abgenommen.
 
Alles gut. Vielleicht hab ich mich etwas zu Hart ausgedrückt, aber diese 07er Zulassungen kann ich persönlich nicht wirklich nachvollziehen! Jedes motorisierte Fahrzeug das in D am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss regelmäßig auf seinem technischen Zustand überprüft werden. Bei einem Fahrzeug mit H Zulassung wird sogar noch genauer hingeschaut, und Fahrzeuge mit 07er Zulassungen werden nach der Anmeldung nie wieder überprüft? Muss man nicht verstehen, oder? Das soll kein persönlicher Angriff auf dich sein, du hast die Vorschriften ja nicht gemacht!
Und für den Weg zur HU braucht man nicht unbedingt ein Überführungs- oder Kurzkennzeichen, hast du als Sammler keinen PKW Anhänger? Ist ist doch nun mal wirklich so, das irgend jemand beim Straßenverkehrsamt beurteilen können muss, ob ein Fahrzeug für den öffentlichen Verkehr geeignet ist, und keine Gefahr darstellt! Wenn man ein "normales" Fahrzeug ummeldet, wird ja sogar eine gewisse Rest-TÜV Zeit gefordert.
Was die Termine beim Amt angeht, da bist du nicht alleine, das sieht hier nicht anders aus, und trotzdem Termin dürfte ich nochmal 2,5 Stunden waren. Und das nur für eine Abmeldung!

Ich habe kein Interesse mir dir über Sinn und Unsinn des 07er Kennzeichens zu diskutieren.
 
Heute bei der Zulassungstelle.

Wollte die Z1 und die R90S schon mal in mein rotes 07er Oldtimerheftchen eintragen lassen.

Die waren schon beim Vorbesitzer auf 07er Nummer eingetragen. Und vermutlich auch schon beim Besitzer davor.

Für beide hatte ich alte H Gutachten sowie alte HU Berichte. Teilweise aus 2014 (!)

Die Dame vom Amt meinte, um das nun bei mir einzutragen bräuchte ich einen neuen HU Bericht (nicht aber die Oldtimer Prüfung), denn es wäre ein GÜLTIGER HU Bericht notwendig.

Ich habe da natürlich vehement widersprochen, m.M.n. gilt das nur für die erstmalige Eintragung aber nicht bei Halterwechsel.

Bisher hatte ich da in LEO auch noch nie ein Thema.

Wie sieht die Rechtslage aus bzw. Eure Meinung/Erfahrung?

Ich habe kein Interesse mir dir über Sinn und Unsinn des 07er Kennzeichens zu diskutieren.

Du hast doch nach Meinungen gefragt ?(. Da braucht’s keine patzigen Antworten.
Es gibt nicht immer nur die Antworten, die einem in den Kram passen ;).
 
Ich habe kein Interesse mir dir über Sinn und Unsinn des 07er Kennzeichens zu diskutieren.

Und was genau möchtest du jetzt? Deine Frage hat Luggi (Matthias) glaube ich schon beantwortet. Offensichtlich ist das mal wieder so ein Fall, bei dem es einen Ermessensspielraum gibt. Ich habe zwar meine Meinung zum 07er Kennzeichen geschrieben, aber dir auch eine Lösung aufgezeigt (PKW Anhänger), für den weg zur HU. :nixw:
 
Bei uns gibts keinen TÜV ohne irgend eine Zulassung.
Begründung: Prüfer muß Probefahrt machen.
Wollte vor Jahren ein abgemeldetes Motorrad im Anhänger bringen. Geht nicht.
Also teures Kurzzeitkennzeichen gekauft und wegen schlechtem Wetter (Salz) den Anhänger genommen.
Ich musste in der Halle 5 Meter fahren und Bremsen.

Dafür habe ich das Kurzzeitkennzeichen gekauft?

Dann hatte ich ein abemeldetes Gespann ohne TÜV.
Ich wieder hin und gesagt mach wie Du willst, aber ohne Kurzzeitkennzeichen.
Der Prüfer kam zu mir nach Hause und hat das Gespann ohne Probefahrt abgenommen.

Und bei uns hier ist eine HU ohne Kennzeichen bisher nie ein Problem gewesen. So unterschiedlich kann es sein.
 
Ich kann die Zulassungsstelle gut verstehen. Der Mißbrauchsanteil im Hinblick auf die Verwendung des 07er Kennzeichen ist hoch. Beruhigend das hier eine Behörde darauf achtet das verkehrssichere Fahrzeuge in den Straßenverkehr kommen. Nicht umsonst gibt es für die Ausnahmeregelungen im Rahmen des 07er Kennzeichens (es ist keine Fahrzeugzulassung) besondere Anforderungen an den Verwender.
 
Ich kann die Zulassungsstelle gut verstehen. Der Mißbrauchsanteil im Hinblick auf die Verwendung des 07er Kennzeichen ist hoch. Beruhigend das hier eine Behörde darauf achtet das verkehrssichere Fahrzeuge in den Straßenverkehr kommen. Nicht umsonst gibt es für die Ausnahmeregelungen im Rahmen des 07er Kennzeichens (es ist keine Fahrzeugzulassung) besondere Anforderungen an den Verwender.

Ja.

Ich wurde seinerzeit eine gute Stunde lang vom Leiter des Landratsamts BB ins Gebet genommen (wehe er erwischt mich vor der Eisdiele mit dem 07er Kennzeichen)bevor mir das Heft und das Verwendungsbuch mit Handschlag ausgehändigt wurden. Ich denke da hat jeder so sein Erlebnis gehabt.

Das Fahrzeug wird bekanntlich und richtigerweise vor erstmaliger Eintragung gem. §§21, 23 geprüft.
Danach nicht mehr, denn danach liegt es in der Verantwortung des Halters die Verkehrstüchtigkeit zu gewährleiten und diese regelmäßig zu überprüfen.

Es liegt also am Halter.

Und wenn dieser wechselt, also zu einem anderen der das so darf und so ein Heftchen hat, ist halt nunmehr dennoch eine erneute §21 Prüfung notwendig. Das habe ich nach 10 Jahren nun dazugelernt. Zumindest in LEO wird man da nun strenger.

Wie schon oben geschrieben halte ich das zwar nicht für stringent aber gleichwohl für sinnvoll da somit zumindest bei Halterwechsel mal wieder eine HU Prüfung ansteht.

Zum Thema Hänger:

Beim TÜV in LEO brauche ich damit nicht vorfahren. Ohne Zulassung fährt dort keiner auf dem Gelände. Wenn ich es recht erinnere gehört das TÜV Gelände auch zum öffentlichen Straßenverkehr.

Das mag anders aussehen wenn man damit zu seiner Lieblingswerkstatt kommt wo der Prüfer eh nur die drum-rumläuft und Lichter/Blinker/Hupe prüft.

Dort werde ich übrigens im Zweifel dann auch mit Transporter hinfahren. Ob damit dann die Straßenverkehrstauglichkeit geprüft ist lass ich mal dahingestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum nicht?
Wenn Du auf einer erlaubten Fahrt eine Abkühlung brauchst, um deine Fahrtüchtigkeit zu erhalten!

Ja. Vielleicht hätte ich mich mit ihm auf eine Diskussion einlassen und die näheren Umstände bzw. Fallvarianten durchspielen sollen.

Ich habe nur artig genickt. Bin dann rückwärts rausgegangen, Kopf nach unten und Hände vor der Brust zusammengelegt.

Botschaft kam bei mir an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Uli,

bin auch Deiner Meinung im Grossen und Ganzen.

Wegen 07er Zustände der Fahrzeuge fallen mir da eher immer die PKW auf,
hier gibt es sehr abenteuerliche Umbauten.

Meine 3 07er Mopeds schlafen in der Garage, bis ich dann irgendwann meine Rentenprojekte beginne ;-) Da finde ich es O.K. nicht zum Tüv zu müssen, 3 mal 50 alle 2 Jahre summiert sich dann. Ganz abgesehen davon, dass die teil- oder vollzerlegt sind.
Viele Grüße
Nico
 
Billiger wird die Versicherung und Steuer bei 3 Mopeten aber nicht durch das 07er.
In Verbindung mit den Auflagen „lohnt“ es sich nur für Oldtimersammlungen, deren einzelnen Fahrzeuge sehr selten bewegt werden.

Das mit der Halterhaftung scheint bei denen noch nicht angekommen zu sein, welche meinen die HU wäre eine Art Freibrief.

Mitnichten, diese soll nur periodisch die Einhaltung von Mindeststandards sicherstellen.


Gruss, Frank
 
Billiger wird die Versicherung und Steuer bei 3 Mopeten aber nicht durch das 07er.
In Verbindung mit den Auflagen „lohnt“ es sich nur für Oldtimersammlungen, deren einzelnen Fahrzeuge sehr selten bewegt werden.

Das mit der Halterhaftung scheint bei denen noch nicht angekommen zu sein, welche meinen die HU wäre eine Art Freibrief.

Mitnichten, diese soll nur periodisch die Einhaltung von Mindeststandards sicherstellen.


Gruss, Frank

Wenn das Fahrzeug wirklich bei der HU in Ordnung war, ist auch die Rennleitung zufrieden.

Allerdings schaut die manchmal genauer hin als der Prüfer bei der HU.

Bei beiden ist oft der erste Eindruck entscheidend.
 
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