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am besten mal beim TüV oder beim gewünschen Reifenhersteller nachfragen.
Die E.T.R.T.O hat Standards definiert, an die sich die Reifenhersteller i.d.R. halten. Leider werden die Tabellen seit einiger Zeit auf der Weibsite nur noch für Mitglieder bzw. gegen Kauf bereitgestellt. Der Tüv hat die Tabellen, wobei ein Reifenhersteller davon abweichen kann. Schönes Beispiel: der 140er Reifen auf dem Hinterrad der R100R der für die 2,5" Felge eigentlich zu schmal ist.
Ob eine Rad/Felgenbreite - Kombination grundsätzlich zulässig ist, hängt nicht nur von der Reifenbreite, sondern auch von Querschnitt des Reifens ab. Einige sind 140er nur bis 3.5" oder 3.75" zulgelassen, andere bis 4,5". Sieht man auch in Hobbels Liste.
Ich sehe durchaus Vorteile aus der Kombination breite Felge und schmaler Reifen. An der schwarzen R100R habe ich auf einer 3.5" Felge z.B. einen 130/80/17 eingetragen oder an meinem Sommerauto auf einer 8" Felge einen 215/40/17. Beides waren Einzelabnahmen, da die Papiere der Räder breitere Reifen vorsahen. Mein TüV (Süd) wollte dazu eine Einwilligung des gewünschen Reifenherstellers sehen für die Felgen/Reifen/Fahrzeugkombination sehen. War aber kein Problem die zu bekommen. Bei Auto hat er dann sinngemäß eingetragen, dass die Rad-Reifen-Kombination auch mit Reifen anderer Hersteller zulässig ist, wenn eine Bescheinigung des Reifenherstellers mitgeführt wird. Bei der R100R hat er das nicht gemacht mit verweis auf die besondere Bauart des Serienhinterrades ("Bias-Belted").