18er Gussfelge (R45/R65) als R80/7-Vorderrad?

Halunke

Teilnehmer
Seit
30. März 2012
Beiträge
35
Ort
Essen
Bin auf parts-for-bikes auf eine 18er-Felge von R45/R65 gestoßen. Welche Anpassungen wären nötig, um die als R80/7-Vorderrad zu nutzen? Bzw. ist das überhaupt möglich?

Zum Hintergrund: Der Gedanke gleich großer Räder will mir nicht aus dem Kopf...

Gruß,

Halunke
 
Hallo Halunke,

Edit: vergesst das unten geschrubte.
Es war heute sehr geiss und schwül im Süden :D

sowas ist nicht möglich.
Im HR hast du ne Trommel, im VR ne Scheibe, das wirst du und auch kein anderer hinbekommen.
Die Naben sind grundverschieden.
Früher an den Militärmaschinen (z.B. Condor oder R75, soviel ich weiss) waren die Naben in HR und VR gleich, damit man das leichter untereinander tauschen konnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmmm,

also ich habe vorne eine Doppelscheibe und die erwähnte R65-Felge im Shop scheint auch für Doppelscheibe ausgelegt...

Sorry, falls ich mich da unpräzise ausgedrückt habe...

Gruß,

Halunke
 
Meines Wissens hatte die 45 auch ein 18er Vorderrad, aber mit Brembo - Bremsanlage. Ob das aber kompatibel mit deiner ATE - Anlage wäre, kann ich nicht sagen.

Gruß aus deiner Heimatstadt
Stephan
 
Das hab ich falsch verstanden, sorry.
Von den Dimensionen her geht das, auch die Aufnahme für die Scheiben müsste das gleiche Mass haben, die Bohrungen sind durchgängig, man kann wahlweise eine oder zwei Scheiben dranbauen.
Aber:
Es stellt sich die Frage, ob das Rad vom Graukittel eingetragen wird. Ich würd das im Vorfeld abklären.
 
In der DB findest du verschiedene Infos zum Thema.
Die hier zu findende Breite der Nabe an den Auflageflächen für die Scheiben ist entscheidend: :db:
Wenn die gewünschte Felge 52 mm hat, passt sie.
 
Würde ich nicht machen. Telegabel /7 hat die Steckachsklemmung vorne am Gleitrohr und ist länger. Bei der 248 ist die Gabel kürzer und die Klemmung unterhalb des Gleitrohres. Bei Verwendung des 18" Vorderrades in der /7 ändert sich der Nachlauf, der auf das Handling und die Geradeausfahreigenschaften bei hoher Geschwindigkeit Einfluss hat. Hinzu kommt die unterschiedliche Festigkeit der Räder: 248 hat 9 Hauptspeichen und 247 hat 10 mit der zusätzlichen Versteigungsrippe im Nabenbereich. Diese Zusatzversteifung wurde/wird in einer Rückrufaktion getauscht.
Wird dann wahrscheinlich auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben. Bremsscheibenbreite wäre dann hier noch das kleinere Problem.
Aber Probieren geht über Studieren.
Gruß
Wed
 
Zurück
Oben Unten