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§21 Zulassung von Original-Beleuchtung Oldtimer nicht möglich

Snoogle

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29. Juni 2014
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652
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München
Hallo,

ein bisschen "off topic" aber dennoch ggf. eine allgmein interessante Frage.

Ich habe mir ein altes Puch Motorrad von 1957 zugelegt, das ich aus Österreich importiert habe weshalb für die Zulassung eine §21 Vollabnahme erforderlich ist.

Nun war ich heute beim Prüfer und der hat mir die Abnahme verweigert, weil der verbaute original Hella-Scheinwerfer (bzw. das Lampenglas) keine Nummer für eine Bauartgenehmigung hat.

Auf dem Glas und auf dem Lampentopf steht das, was auf den Bildern zu sehen ist.

Problem ist nun, dass der Prüfer für Abnahme ein Glas mit Nummer oder alternativ mit E-Prüfzeichen sehen will. Nur ist das leider nicht so einfach.

Eine Anfrage bei den bekannten Puch-Teile-Händlern hat ergeben, dass auch die Ersatzgläser keine Nummer besitzen und ich finde sonst nirgends so ein passendes Glas. Der Außendurchmesser ist 160mm und der Lichtauslass ist 150mm. Dieses Maß ist nirgends zu finden.

Auch ein kompletter Lampentopf ist mangels 6V Spannung nirgends zu bekommen.

Was mache ich denn nun? Hab' schon 260€ für die Prüfung hingeblättert und kann jetzt doch nicht aufgeben.

Alles andere war nämlich zur Zufriedenheit des Prüfers. Es hängt nur an dieser Scheibe...
 

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Moin,
wenn Lampentopf und Glas original sind muss das gehen.
1957 gab es so eine Nummer wahrscheinlich gar nicht und deshalb kann die nun auch nicht verlangt werden.
Weder bei meiner Max, Konsul oder Regina - alle mit §21 Grundabnahme -wurde so ein Schwachsinn veranstaltet.

Stichwort "Bestandsschutz" ...... z.B. Auto aus den 60ern ohne Kopfstützen. Dann kann auch nicht nachträglich eine verlangt werden.

Dieser Prüfer übertreibt die Pingelei gewaltig und macht ein Fass auf für nichts !
Vielleicht hast Du alte Unterlagen/Prospekte/Ersatzteillisten mit denen Du die Originalität nachweisen kannst.

Ich drücke Dir die Daumen !
Liebe Grüsse :wink1:
Martin
 
Hallo Snoogle,

Musst du denn wieder bei der gleichen Prüfstelle aufschlagen?
Ich habe einen sehr verständnisvollen Prüfer hier im Münchener Osten, mit dem du das wahrscheinlich vorab per mail klären könntest. Interesse?

Gruss
Peter
 
Am Lampenglas der BMW R25/2 ist ein Wellenzeichen mit einer K Nummer eingegossen. Dazu noch ein NL und ein A.
Firma Bosch
Der Außendurchmesser ist 170mm der Lichtaustrittdurchmesser 160.
Müsste doch passen, oder?
Manfred
 
Am Lampenglas der BMW R25/2 ist ein Wellenzeichen mit einer K Nummer eingegossen. Dazu noch ein NL und ein A.
Firma Bosch
Der Außendurchmesser ist 170mm der Lichtaustrittdurchmesser 160.
Müsste doch passen, oder?
Manfred

Ich hab‘ innen 150mm und außen 160mm. Passt leider nicht
 
Hallo Snoogle,

Musst du denn wieder bei der gleichen Prüfstelle aufschlagen?
Ich habe einen sehr verständnisvollen Prüfer hier im Münchener Osten, mit dem du das wahrscheinlich vorab per mail klären könntest. Interesse?

Gruss
Peter

Bin selber aus dem Münchener Osten und kenne den TÜV dort. Hab‘ mich auch dort angemeldet, wurde aber in die Stadt gebeten. Der Prüfer war an sich ok. Er meinte aber auch irgendwas von Wellen vor der Nummer und dass es im gleich ist was ich da einbaue, solange es eine ordentliche Nummer hat. Es scheitert jetzt eben nur am richtigen Maß und selbst die Puch-Teile-Händler haben da nix mit Nummer.

Bei Hella frag ich mal…

Nur hätte ich halt am Freitag einen Termin bei der Zulassung. Hatte an alles gedacht, nur nicht nen Original-Scheinwerfer.
 
Für Importe gibts eine Regelung mit „in etwa“ oder so ähnlich mit Ermessensspielraum des Prüfers.

Vielleicht hilfreich wäre dabei , dass Österreich damals nicht in der EU war und das Fahrzeug vermutlich eine nationale Betriebserlaubnis hat .
 
Wenn der Fahrzeugtyp in D eine BE bekommen hat, gehts nur mit einer bauartgenehmigten Beleuchtung.
Ansonsten könnte der beschriebene "Importweg" funktionieren.
 
... es geht um die richtige Ausleuchtung der Fahrbahn ohne den Gegenverkehr zu blenden.

.... und um nichts anderes !

Da haben wir mit 6V sowieso eher das Modell ..."ich werde gesehen".

Von Blendung des Gegenverkehrs so weit entfernt wie der den Gegenverkehr blendende Mond an Tagen seiner intensivsten Leuchtstärke :D

Den Lichtaustritt kann man auch ganz einfach mit dem Höhenkontrollgerät der Prüforganisation feststellen : im linken Teil horizontal, nach rechts zu ansteigend ... die offizielle D-Version mit Prüfschlange.

Der Prüfer verlangt eine dieser Konfiguration entsprechende Kennzeichnung des Glases, die er wie beschrieben leicht selbst prüfen kann.

Der Mann ist in meinen Augen ein Tüpflisch...r.

Meine Enfield EFI-Bullet wurde mit Homologationspapieren aus Indien nach D eingeführt und zugelassen. Kein Prüfzeichen und die Ausleuchtung entspricht nur indischen Ideen .... komplett horizontal ohne seitlich rechten Anstieg des Ausleuchtbereiches.
War kein Problem !

Und bei der schönen alten Puch Bj.57 kommt nun der Wurstblinkergraukittel und sucht die Prüfschlange oder was auch immer. :---)

Soll er doch mit gesundem Menschenverstand seine Gerätschaft einsetzen statt hier einen Menschen mit seinem technischen Symbolfetischismus zu quälen und ihm bei der Zulassung eines echten Oldtimers grundlos im Wege zu stehen.

Erst wenn die Scheinwerferhöheneinstellung eine Blendung (mit 6V :hurra:..... so gut wie unmöglich ) des Gegenverkehrs ergeben würde, könnte man die Bedenken nachvollziehen und die "Ausleuchtung" nach unten korrekt einstellen.

Ich würde mich um einen anderen Prüfer bemühen, der positiv denkend, nachsichtig, einsichtig und vernunftbegabt vorzugehen im Stande ist.
Sich mit diesem Prüfer rumzuärgern ist die reinste Zeit-und Geldverschwendung .

Liebe Grüsse :wink1:
Martin
 
Moin,

bei den anderen Prüforganisationen ist mir ein solches Verhalten noch nie unter gekommen, soweit ich weiß sind sie ebenfalls befugt diese Prüfungen vorzunehmen.

Gruß
Willy
 
Servus,

zur Not bauste einen regelkonformen Scheinwerfer dran für die Abnahme und nachher bauste wieder um. Nach der Wellenlinie fragt doch danach kein Mensch wieder. Und der andere Scheinwerfer wird ja nicht im Schein eingetragen... und wie das Ausschaut kann dem Prüfer egal sein.

Gruß
der Indianer
 
Moin,

bei den anderen Prüforganisationen ist mir ein solches Verhalten noch nie unter gekommen, soweit ich weiß sind sie ebenfalls befugt diese Prüfungen vorzunehmen.

Gruß
Willy

Ich hab‘ mich da gestern durchs Internet gewühlt und sowohl bei TÜV Süd als auch bei TÜV Nord einiges zum Thema gefunden. So wie sich das dort liest, hat der Prüfer relativ viel Ermessens-Spielraum, außer beim Scheinwerfer. Wenn da kein (altes) Prüfzeichen drauf ist, bleibt nur eine gesonderte Lichtprüfung nach einem vorgeschriebenen Messverfahren, die aber recht kostspielig sein soll.

Wäre also besser, etwas passendes und der richtigen Größe zu finden.
 
Formal hat der Prüfer recht, ab 1954 gibt es in Deutschland die Prüfzeichen auf Beleuchtungseinrichtungen.

Für eine Ausnahme-Regelung für Importe wäre es unumgänglich, dass Du deutsche Papiere hast. Nur so kannst Du nachweisen, dass das Fahrzeug in Deutschland zugelassen war und eine solche Regelung angewendet wurde. Da Du eine Vollabnahme brauchst, gehe ich davon aus, dass solche Papiere nicht existieren.

Der Prüfer macht eigentlich nichts anderes, als was er auch mit Importfahrzeugen aus USA etc. macht: Beleuchtung muss geändert werden, schau mal auf D-Max solche Sachen wie 'Steel Buddies' oder 'Cash für Chrom'.

Trotzdem darfst Du davon ausgehen, dass ganz viele Prüfer bei einer alten Puch nicht darauf bestehen, also hast Du zwei Optionen: Glas vorn wechseln oder Prüfer wechseln.
 
Wie genau hast Du die Maße ermittelt?

Meines Wissens nach hat Puch die ganz normalen 160er Hella Gehäuse verwendet.

Wenn Du das mal bestätigen könntest, hätte ich wohl was für Dich.
 

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Mach mal bitte Detail Bilder vom kompl. Scheinwerfer und von der Leuchtmittel Aufnahme, die sieht nämlich nach "BOSCH" aus.

Bei Hella wird der Träger eingehängt und mit einer Feder gesichert,

nicht mit diesem Drahtbügel
 
Hallo,

hätte dir einen Honda Scheinwerfereinsatz für Bilux, dieser hat 165/152 mit grob Gemessen könnte ich dir gegen Versand zukommen lassen zum Probieren.

Wen Interesse gern ne PN.


Gruß Icke
 
Wie genau hast Du die Maße ermittelt?

Meines Wissens nach hat Puch die ganz normalen 160er Hella Gehäuse verwendet.

Wenn Du das mal bestätigen könntest, hätte ich wohl was für Dich.

Richtig. Der Reflektor hat einen Durchmesser von 160mm, d. h. das Glas muss von Außenkante zu Außenkante dem Durchmesser 160mm entsprechen.

Bisher habe ich da nichts gefunden, außer ein Hella mit 160/168mm. Selbst eine Anfrage bei Hella direkt hat nichts ergeben.

Ich verstehe zwar, dass der Prüfer da keinen Spielraum hat bei einem Import, aber so ganz erschließt sich mir die Regelung trotzdem nicht. Das Glas ohne Prüfzimmer ist bis auf eben die fehlende Nummer absolut identisch mit den Gläsern mit der Prüfziffer. Für das Rücklicht konnte er die Etwa-Wirkung anwenden, warum dann nicht für das Vorderlicht?

P.S. inzwischen konnte ich mir mit dem Scheinwerferglas von einer R25 behelfen. Damit habe ich nun den TÜV bekommen. Passt aber leider nur mäßig, weshalb ich weiterhin auf der Suche nach dem richtigen Glas bin.
 

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Hallo,

kann das gejammere nicht verstehen. Letzte Woche einen 160 mm Scheinwerfereinsatz /5 neu gekauft. https://www.ebay.de/itm/403180081589
Über die schlichte Qualität zu dem Preis könnte man sich aufregen. Weitere Streuscheiben sind lieferbar z.B. https://www.ebay.de/itm/165163077211 oder bei Meyerbiks.

Gruß
Walter

diese Streuscheibe ist für 12v H4 und nicht für 6V Billux. Da ich selber ne /5 habe war das natürlich die erste Idee. Abgesehen davon passen sie dennoch nicht. Das Außenmaß ist minimal größer. 6V und 160mm ist schwer aufzutreiben, auch als Kompletteinsatz
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Streuscheibe ist es Egal ob da ne 6V oder 12 Volt H4 Glühlampe hinter leuchtet.

Aber ja, es ist ein Unterschied zwischen Bilux und H4.

Aber auch zwischen Bosch und Hella.

Du hast meine Frage weiter oben nicht beantwortet.

Für mich sieht es so aus, als ob Du ohnehin einen Bosch Reflektor in der Hella Lampe hast.

Das passt zwar alles irgendwie aber eben nicht richtig.

Zur 160/168 mm Helle Streuscheibe gehört natürlich auch der richtige Chromring und der richtige Reflektor.

Mach doch bitte mal ein paar Detail-Bilder der Lampe und nenne mal den Durchmesser der Lampe in dem Bereich wo der Chromring drüber schnappen muss.
 
Der Streuscheibe ist es Egal ob da ne 6V oder 12 Volt H4 Glühlampe hinter leuchtet.

Aber ja, es ist ein Unterschied zwischen Bilux und H4.

Aber auch zwischen Bosch und Hella.

Du hast meine Frage weiter oben nicht beantwortet.

Für mich sieht es so aus, als ob Du ohnehin einen Bosch Reflektor in der Hella Lampe hast.

Das passt zwar alles irgendwie aber eben nicht richtig.

Zur 160/168 mm Helle Streuscheibe gehört natürlich auch der richtige Chromring und der richtige Reflektor.

Mach doch bitte mal ein paar Detail-Bilder der Lampe und nenne mal den Durchmesser der Lampe in dem Bereich wo der Chromring drüber schnappen muss.

Anbei Detail-Bilder...
 

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Das ist ganz klar "Bosch" wie sieht es denn um das Maß des Gehäuses aus, gibt es auch ein Bild von z.B. dem Zündschloss.

Denn, 150 mm gibt es bei Bosch.

Nicht aber bei Hella
 
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