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43l Tank, kleine Lampenmaske, hoher Kotflügel - was muss ich neim TüV eintragen?

buschvogel

Teilnehmer
Seit
29. Juli 2013
Beiträge
46
Ort
Nonnenhorn am Bodensee
Hallo,
ich baue gerade meine R80GS BJ 1993 um.

HPN 43L Tank (Gutachten von HPN vorhanden)
kleine Lampenmaske (E-Nummer auf Scheinwerfer)
Digitaler Tacho mit E-Nummer
kurze Sitzbank
Hoher Kotflügel (nix dabei)
Gabelkartuschen HH-racetech
Andere Feder im Ölins-Federbein (von HH racetech überholt und härtere Feder eingebaut.

Jetzt meine Frage:
Was muss ich alles beim TüV eintragen lassen und was brauche ich dafür.
Bei den Fahrwerksteilen diskutiere ich gerade mit Hr. Hofmann von HH-racetech weil ich keine Gutachten bekommen habe.

Bei den Verkleidungsteilen weis ich auch nicht was der TüV will.

Bin für jede Hilfe dankbar.

Gruß
Christian
 
Hallo Christian,
Tank bekommst Du mit HPN Gutachten eingetragen (vorzugsweise wahlweise). Lampenmaske muss ein Gutachten haben, daß der Werkstoff splitterfrei und schwer entflammbar ist.
Fahrwerksteile sollte der Lieferant mit ABE bzw. TÜV Gutachten für Dein Fahrzeug mitliefern.
Den Tacho müsste der TÜV-Ing. eingentlich auf Genauigkeit prüfen, es sei denn, der Lieferant bescheinigt das. Er muss beleuchtet sein.
Für den hohen Koti gilt das gleiche wie für die Lampenmaske, es sein denn, er stammt aus dem BMW Baukasten.
Die Solo-Sitzbank ist, soweit von BMW, eintragungsfrei, da sie aus dem BMW Zubehörangebot ist. Habe aber auch ein KBA Gutachten dafür.

Viel Erfolg beim eintragen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Andi,

soweit alles richtig.

Die Kunststoffteile wie Kotflügel & Maske wurden mir über die Jahre bei verschiedenen Prüfstellen problemlos ohne Papiere eingetragen, soweit sie von namhaften Herstellern waren (meist Acerbis).
Also mal kurz vorfühlen und ggf. andere Prüfstelle wählen.

Grüße
Rick
 
Hallo Rick,
der Ermessensspielraum der Prüfer wird immer mehr eingeengt. Klar gibt es welche, die das problemlos eintragen. Mittlerweile müsen die jedes Dokument, daß der Kunde mit bringt scannen und zum Vorgang abspeichern.

Qualitätsmanagement läßt grüßen :-(

So langsam macht das Umbauen keinen Spaß mehr......
 
Dann bringen wir eben keine Dokumente zum scannen mit und lassen die Radabdeckungen eben auch nicht eintragen. Ganz einfach.:D

TÜV habe ich bisher auch so bekommen.

Gruss
rick
 
Hallo,
ich meine zu der Radabdeckung mal gelesen zu haben dass es in der StVO klar geregelt ist wie die Radabdeckung sein muss.
Also das das Profil abgedeckt sein muss, und der Winkel von der Radachse nach vorne und hinten. Wie genau kann ich auch nicht sagen, aber eventuell weiß es ja jemand.
 
Bei den Fahrwerksteilen diskutiere ich gerade mit Hr. Hofmann von HH-racetech weil ich keine Gutachten bekommen habe.

Da gibt es nix zu diskutieren, weil es keine zwei Meinungen gibt: wird ein Fahrwerksbauteil technisch verändert (und das ist bei einem Federtausch so), gibt es ein Dokument, welches die Änderung bescheinigt. Punkt. Gibt es das nicht, trägt der Sachverständige (wenn er es richtig macht, und davon wollen wir mal ausgehen) auch nix ein.
 
Ich sage nur " Tu Felix Austria !!"
Hatte letzten Freitag zwecks Tüveintragung einen Termin . Der Prüfer meinte, bei uns alles rechtens und eintragungsfrei . Hurra !!

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