Ab Heute Neues Verkehrsschild

Interessant!

Da dieses Überholverbot für mehrspurige KFZ gilt, hat es für Motorräder keine Relevantz.

Mit einem PKW kann man ja auch die LKW Überholverbot Zeichen ignorieren.
 
Es heißt eindeutig mehrspurige Kraftfahrzeuge!
Es wäre also zu klären ist ein Gespann ein mehrspurige Kraftfahrzeuge oder nicht?
 
Moin,

auch Autos können auf zwei Rädern fahren, da muss man allerdings wirklich etwas von verstehen, mit einem normalen Gespann kann man es, so man nicht völlig ungechickt ist, nach zehn Minuten. Mit normalem Gespann meine ich die Dinger mit normalen Motorrad Rädern.

Ein Auto mit drei Rädern, Isetta und diese Vespa Kästen, sind auch zweispurige Fahrzeuge.

Gruß
Willy
 
Also in der Fahrschule habe ich noch gelernt dass beim Schild 276 (links roter PKW, rechts schwarzer PKW im roten Kreis) Motorräder (einspurig) überholt werden dürfen aber es ihnen verboten ist zu überholen.

Mein Schluss demnach: Bei diesem, neuen, Zeichen darf auch ein Motorrad kein Motorrad (jeweils einspurig) überholen.

Die BMW Isetta hatte serienmäßig vier Räder, es gab jedoch einige Länderausführungen (z. B. für Großbritannien) mit drei Rädern, da diese Fahrzeuge dann als Gespann zugelassen wurden.
 
Also in der Fahrschule habe ich noch gelernt dass beim Schild 276 (links roter PKW, rechts schwarzer PKW im roten Kreis) Motorräder (einspurig) überholt werden dürfen aber es ihnen verboten ist zu überholen.

Mein Schluss demnach: Bei diesem, neuen, Zeichen darf auch ein Motorrad kein Motorrad (jeweils einspurig) überholen.

Die BMW Isetta hatte serienmäßig vier Räder, es gab jedoch einige Länderausführungen (z. B. für Großbritannien) mit drei Rädern, da diese Fahrzeuge dann als Gespann zugelassen wurden.

Es ist verboten das mehrspurige Fahrzeuge einspurige überholen dürfen. Einspurige dürfen einspurige schon überholen. Es geht um den zur Verfügung stehenden Platz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meines Wissens nach gilt ein Gespann immer noch als Einspurfahrzeug

Die DIN 70010 vom April 1978 bezeichnet Krafträder als „einspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Rädern. Durch das Mitführen eines Beiwagens wird die Eigenschaft als Kraftrad nicht berührt“.

So hab` ich es 1985 in der Fahrschule erklärt bekommen.

Auch, daß ich beim "klassischen" Überholverbotszeichen als Gespannfahrer von Auto überholt werden darf, da daß Gespann als Einspurfahrzeug kategorisiert ist.
Was mich damals schon geärgert hat ! (nicht die Klassifikation als solche, sondern die Übervorteilung der Dosentreiber...)
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist verboten das mehrspurige Fahrzeuge einspurige nicht überholen dürfen. Einspurige dürfen einspurige schon überholen. Es geht um den zur Verfügung stehenden Platz.

Hallo Matthias,

das "nicht" ist zu viel :oberl: aber das nur am Rande.

Der Umkehrschluß ist dann für mich, dass ich mit dem Motorrad bei VZ 276 in Zukunft überholen darf!
 
Mal gegoogelt, in der Tat ist ein Gespann einspurig, nämlic weil die beiden hinteren Achsen nicht verbunden sind. Also darf ich mit dem Gespann ein Motorrad überholen, bei dem Schild mit zwei Autos.

Bliebe noch zu klären was ein Gespann mit Anhänger ist, dieses hinterlässt im Schnee unter Umständen sogar vier Spuren. ?(

Ein Trike hingegen ist ein Auto.

Willy
 
Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen

  • Die Straßenverkehrsbehörden können - z.B. an Engstellen - ein Überholverbot von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen (u.a. Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge anordnen. Hierfür wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt.

Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen:


stvo-novelle-8-ueberholfverbot-radfahrer.jpg
Quelle: BASt


Dies bedeutet schlußendlich, daß man hier nur mit dem (:pfeif:) Solomotorrad, Tretroller oder Fahrrad überholen darf.

B.t.w.: Das Kraftrad mit Beiwagen wird gesondert aufgeführt und zählt somit nicht zu Mehrspurfahrzeugen :oberl:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie gut, dass ich die Dose näGSte Woche abmelden möchte.
Benötige ich aktuell eh nur zum Bierkistenkauf. :D

Im Winter sind die Radler an den engen Steigungen wieder weg.
Habe die Befürchtung, dass die Schilder demnächst dort aufgestellt werden könnten.
Eventuell sind sie aber auch nur für die Stadt gedacht. :nixw:

Gruß
Guido
 
Bei meiner Dose (mit Einzelradaufhängung) sind die beiden hinteren Achsen streng genommen auch nicht verbunden?
Beim Renault 4 war sogar der Radstand rechts und links um ein paar cm unterschiedlich, da die Drehstäbe und damit die Drehpunkte der (gleich langen) Längslenker hintereinander angeordnet waren. Also Hinterachsen nicht miteinander verbunden und nicht nebeneinander. Wie ist das zu bewerten? :pfeif:
 
Da ich auch Radfahrer bin, finde ich dieses Schild super.

Anhang anzeigen 254648



Naja,ich fände es jetzt nicht so witzig und auch gar nicht gut wenn da eine Horde Autofahrer hinter mir wäre die immer wilder werden, weil die nicht vorbei dürfen, und ich getrieben davon mir einen abstampeln müsst.

Und wenn die Dinger wirklich an Steigungen auf der Alb und im Schwarzwald aufgestellt werden, kannst die Straßen glei sprerren.Das wär dann eine Hintertür für Streckensperrungen auf einfach. Wär aber au ned schlecht.Mit Motorrad darft ja Überholen.
 
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Moin zusammen
Ist ein Gespann einspurig ? 1976 konnte ich das noch einspurig fahren …. mit seitlichem Überhang :D

Heute....:nixw:.Keine Ahnung, bin seit 1979 nie wieder Gespann gefahren.

Von der praktischen Seite her baut ein Gespann fast so breit wie ein Auto.
Deshalb würde ich als Gespannfahrer bei dem neuen Verkehrsschild auf's Überholen sowieso verzichten und wenn, dann nur mit Seitenwagen angelüpft :D
Liebe Grüße :wink1:
Martin
 

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