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Abgasgutachten für R60/6

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02. Juni 2009
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114
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bei Vilsbiburg, Lkr. Landshut
Servus Leute,
bin auf der Suche nach einem Abgasgutachten, oder Datenblatt für den anstehenden Papierkrieg mit dem TÜV.
Hintergrund: ich hab meinem Russengespann den alten Dnepr Mt16-Motor rausgeworfen (650er, Bj.1995) und endlich einen BMW-Motor eingebaut.
Einen R60/7 von 1977. Nr.6003808 mit 29KW
Der zuständige TÜV-Fuzzi in der Hauptprüfstelle will den Motor aber nicht eintragen, weil er keine Vergleichswerte hat, bzw keinen Anhaltspunkt/Datenblatt aus dem hervorgeht, welche Werte der BMW-Motor hat, bzw. ob der BMW-Motor die AU Vorgaben von 1989 erfüllen würde. In Punkto Abgas und Geräusch.
Angeblich reicht eine reine AU-Prüfung nicht aus. Gleiches mit /Lärm/Geräuschdaten.
Ein reiner Vergleich durch Prüfung/Messung der beiden Abgas-/Geräuschwerte wäre angeblich nicht zulässig.
Ist doch totaler Blödsinn, für die AU bekomme ich ja nicht mal einen Bescheid mit Werten, wie beim PKW. Ist ja bei der Dnepr nur eine reine Messung,
bei der die Werte unter einer bestimmten (mir unbekannten) Grenze liegen müssen. Geräuschpegel wird ja gar nicht gemessen.
Meiner Meinung nach geht daraus mit Sicherheit hervor, daß der BMW-Motor weniger Abgas und weniger Geräusch produziert als der Dnepr Motor.
Aber diese Paragraphenreiter wollen wohl in erster Linie Kohle machen und solche Umbauten verhindern.

Wäre toll, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Danke vorerst und Grüße, Ronald
 
Da hat Dein TÜVi leider recht. Ab EZ 1.1.1989 gilt für Motorräder die Abgasnorm ECE R40, was bedeutet, daß das Emissionsverhalten in einem genormten Fahrzyklus nachgewiesen werden muss. Dieser Fahrzyklus ist nicht mit der AU gleichzusetzen, der findet auf einem Rollenprüfstand unter standardisierten Umgebungsbedingungen und nach einem einheitlichen Prüfablauf statt.
Da wir leider seit 1.7. 2012 auch noch die Verschärfung der StVZO in Form von deren ungeliebten 47. Novelle haben, wird das so auch kein Prüfer eintragen, es sei denn, er hat am Vortag den Lottosechser abgeräumt. Es muss nämlich alles dokumentiert und nachgewiesen werden, Ermessensspielraum ist praktisch keiner mehr vorhanden. Dein TÜVi hat also korrekt gehandelt.
 
Alter Motor in neuen Rahmen war aber schon immer Problematischer, ich Denke das einfachste dürfte da wohl ein möglichst alter Russen-Rahmen sein den man gleich mittauscht. Aber natürlich erst mit dem Prüfer abklären. Kommt dann noch eine komplette HU dazu!
 
Hallo,

leider hat Hubi recht. Der R60/6 Motor wird auch im Neuzustand nicht mehr die ECE R40 schaffen. Da müßen zumindest die Beschleunigerpumpen raus und dann ist es noch eine 2500€ Frage für den Test. Zu laut ist der Motor ohnehin.

Gruß
Walter
 
Hallo Ronald,

von dir werden die bei der Prüforganisation ähnlich gut denken.

Es gibt halt Vorschriften des Gesetzgebers,nur weil in der Krad AU das Wort Abgas auftaucht hat die nix mit einem Fahrzyklus zu tun, es wird nur der CO-Gehalt im (erhöhten) Leerlauf gemessen. Das Meßergebnis wird auf dem HU Prüfbericht dokumentiert.

Dein Russenrahmen ist einfach zu neu, und das hätte sich VOR den Umbaumaßnahmen ganz leicht herausfinden lassen.



Andreas
 
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