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Abstand Blinker hinten

Alfons

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03. März 2007
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919
hallo Forum,

ich möchte die hinteren Blinker etwas weiter zusammenrücken lassen, damit bei dem kleineren Kennzeichen der Abstand nicht mehr so riesig wirkt. Welches ist der Minimalabstand, denn der TÜv fordert?

Danke für eure Hilfe!

Gruß

Alfons
 
Da haste:

Ist das Motorrad nach EG-Recht (fast alle Fahrzeuge ab ca. 1998) zugelassen
worden, gelten die folgenden Maße:
• Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 180 mm (Innenkante
Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 – 1200
mm.
• Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante
Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 –
1200 mm.
Ist das Motorrad nach deutschem Recht (ältere Fahrzeuge vor 1998 zugelassen,
bei der Montage bitte die folgenden Maße gemäß StVZO einhalten:
• Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante
Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas)
• Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 340 mm (Innenkante
Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), bei je 100 mm Abstand zum
Scheinwerfer (Kante-Kante)
• Mindesthöhe zur Straße / zum Boden 350 mm (Unterkante)
• Die Blinkfrequenz (Geschwindigkeit) ist mit 90 +/- 30 Takte pro Minute
festgelegt. Das bedeutet, dass die Blinker zwischen 60 und 120 Mal die
Minute aufleuchten müssen.
• Lenkerendenblinker machen an Fahrzeugen ab Bj. 1985 die Heckblinker
nicht überflüssig. E-geprüfte Lenkerendenblinker sind nur für die Wirkung
nach vorn geprüft (Kennzeichnung 11 auf dem Glas, s.o.) und müssen
daher immer durch Heckblinker ergänzt werden, auch an älteren Modellen.

:bitte:
 
Hallo Franco,

super! einmalig! danke!

Dann kann die Säge angesetzt werden ...

Gruß

Alfons
 
Da haste:

Ist das Motorrad nach EG-Recht (fast alle Fahrzeuge ab ca. 1998) zugelassen
worden, gelten die folgenden Maße:
• Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 180 mm (Innenkante
Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 – 1200
mm.
• Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante
Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 –
1200 mm.
Ist das Motorrad nach deutschem Recht (ältere Fahrzeuge vor 1998 zugelassen,
bei der Montage bitte die folgenden Maße gemäß StVZO einhalten:
• Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante
Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas)
• Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 340 mm (Innenkante
Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), bei je 100 mm Abstand zum
Scheinwerfer (Kante-Kante)
• Mindesthöhe zur Straße / zum Boden 350 mm (Unterkante)
• Die Blinkfrequenz (Geschwindigkeit) ist mit 90 +/- 30 Takte pro Minute
festgelegt. Das bedeutet, dass die Blinker zwischen 60 und 120 Mal die
Minute aufleuchten müssen.
• Lenkerendenblinker machen an Fahrzeugen ab Bj. 1985 die Heckblinker ab 1.1.1987
nicht überflüssig. E-geprüfte Lenkerendenblinker sind nur für die Wirkung
nach vorn geprüft (Kennzeichnung 11 auf dem Glas, s.o.) und müssen
daher immer durch Heckblinker ergänzt werden, auch an älteren Modellen. Nein, es gibt auch ein paar mit 12, also für hinten

:bitte:

Wenn ich mal klugscheißen darf. :D
 
gibt es eine Richtlinie wann welche Richtlinie angewand werden muss??

in den EG und stvzo sind die unterschiede ja massiv,

wie soll man seine Möhre bauen/umbauen um den stempel zu bekommen?

kann der Tüv bei einem Abstand von 20cm sagen: ne du das baust du anders??

oder wie muss man das alles verstehn?
 
kann doch net sein oder?

muss ich mich vorher erst mit dem Prüfer Um die Vorschriften Prügeln, oder
die Rockers zur meinungsverstärkung vorschicken?

da muss es doch a a Schriftstück von der netten Dame vom Ministerium geben oder??
 
gibt es eine Richtlinie wann welche Richtlinie angewand werden muss??

in den EG und stvzo sind die unterschiede ja massiv,

wie soll man seine Möhre bauen/umbauen um den stempel zu bekommen?

kann der Tüv bei einem Abstand von 20cm sagen: ne du das baust du anders??

Ich gehe davon aus, dass der TÜV auf das Datum der Erstzulassung schaut und sich danach richtet. In meinem Fall (EZ 05/1983) bedeutet das nun mal, dass 24 cm einzuhalten sind. macht aber nichts, denn das ist immer noch gefälliger als der Riesenabstand des Original-Blinkerhalters.

Gruß

Alfons
 
die Richtlinien können doch nicht baujahrbezogen sein,
dass alte umbauten bestandschutz haben is ja klar, aber dass es dann auch verschiedene Richtlinien Baujahrbedingt gibt kann ich mir kaum vorstellen,
 
Ist wohl so.

Die hinteren Blinker an der R 100 R habe mit 180 mm montiert. Das ging nicht anders, weil sonst die SR Anlage mit E Nummer nicht passen würde.:pfeif:

Wurde bisher von niemandem beanstandet.
 
die Richtlinien können doch nicht baujahrbezogen sein,
dass alte umbauten bestandschutz haben is ja klar, aber dass es dann auch verschiedene Richtlinien Baujahrbedingt gibt kann ich mir kaum vorstellen,

Aber sicher ist das so!
Die alten Qe haben eine ABE gemäß StVZO, sind also nach nationalen deutschen Vorschriften in den Verkehr gekommen.
Ab etwa 1998 haben Fahrzeuge eine EG-BE, sind damit in allen EG-Ländern zulassungsfähig. Und dort gelten stellenweise andere Vorgaben als in der StVZO.
Besonders lustig wird das, wenn zwei Leute zum TÜV kommen, die das gleiche Fahrzeug fahren; A ist vor dem Stichtag zugelassen und unterliegt der StVZO, B danach und ist nach EG-Recht zu beurteilen.

Da solche Differenzen in der Praxis kaum vermittelbar sind, werden häufig auch die oft weicheren EG-Regeln für ältere Fahrzeuge stillschweigend toleriert (aber einen Rechtsanspruch gibts darauf nicht).
Typisches Praxisbeispiel sind Kotflügel.
Die StVZO fordert mehr Abdeckung als EG-Recht. Viele Umbauten wurden nur akzeptiert unter EG-Maßstäben...
 
Hallo Miteinander,

laut wiehere der Amtschimmel.:lautlachen1:


Nur was ist mit unseren Leuten von der Rennleitung?

Fahzeug anhalten, Zulassung Teil 1 zeigen lassen, Aktenordner aus deren Fahrzeug holen, nachlesen?
 
Hallo...

...- weiß hier jemand (oder mehrere) wie die Zulassungsprozedur/Erteilung der Betriebszulassung -z.B. in Sachen Blinkeranbau- bei einer "Vollabnahme"/Neuzulassung nach Stilllegung von mehr als 2 Jahren abläuft? Und worin besteht für den TÜV bzgl. Abnahme/Eintragungen/Zulassung der Unterschied zwischen BJ und EZ? Vor 30 Jahren hab´ ich mal einen XT 500-Umbau als "Fahrzeughersteller" über ´n TÜV gekriegt. Geht heute so was auch noch?
Geplante/erfolgte Änderungen an einer 91´er R 100 GS Paris-Dakar (EZ und BJ !):

-Rahmen verstärkt(HPN)
-Umbau auf R 1100 GS-Schwinge und -Zentralfederbein(HPN)
-R 100 GS-Felgenring außermittig auf R 1100 GS-Nabe gespeicht
-Heckrahmen(Eigenbau)
-43-Liter-Tank(Acerbis)
-KTM-Gabel(WP 4860) mit Behringer-4-Kolben-Bremszange(KTM-Zubehör), 320´er-Bremsscheibe(KTM-Zubehör) und KTM-21"-Vorderrad
-Gabelbrücken(SWT)
-KTM-Lenkeraufnahme
-Lenker(Magura)
-RP- oder BBK-Kit
-Nockenwelle
-Doppelzündung
-langer 5. Gang
-Ölkühler mittig m. Thermostat
-m-unit V2
-LiFePo-Akku
-Ellipsoid-Doppelscheinwerfer m. E-Nummer
-LED-Blinker m. E-Nummer
-LED-Rücklicht/Kennzeichenbeleuchtung m. E-Nummer
-digitale Instrumente(Daytona VELONA)
-Cockpit-/Scheinwerferhalterung(Eigenbau)
-Kabelbaum(Eigenbau)
-Reifen(welche?/Freigaben?)

DER Winter reicht da nicht :(...

Grüße, Jörg
 
ja viel mehr haben meine auch nicht,
beiden Kellermann Blinker/Rücklicht Dingern war so n schöner Zettel mit
den Vorschriften dabei man will doch nicht die Dinger verbotenerweise falsch anbauen;-)
 
Hallo Leute,

bei all den Vorschriften und Vorschlägen fehlt der RICHTIGE Sichtwinkel von vorne und hinten!
Vorne ist das kein Problem,aber hinten!
Wenn man (wie bei einigen Umbauten hier im Forum!) mit den Blinkern vom Nummernschild weggeht und die Dinger an den Heckrahmenverstärkungen anbringt muss ein Sichtwinkel von 30 Grad aus 5 Meter Entfernung eingehalten werden!
Also ein Autofahrer, der 30 Grad von der Mittelachse des Motorrades in 5 Metern Entfernung steht, muss BEIDE Blinker sehen können!
Meinen Umbau hat der TÜV Süd jedenfalls deswegen abgelehnt!
Wo das geschrieben stehen soll, weiss ich allerdings nicht.
Der freundliche TÜVler hat es mir nicht gezeigt.
In der DB sind nur 5 Grad angegeben. Stimmt das?!

Grüsse an alle Betroffenen

Gert
 
deine Liste is ja lang,
ich bekomm demnext auch die 3.Seite,...
alles was eine E nummer hat muss nicht eingeschrieben werden,
so sagte mir der Tüvler als ich meine Leovince Tüte in den Papieren stehen haben wollte,
langer 5. Gang nocke etc sieht er ja nicht
am ende musst ja noch auf nen Leistungsprüfstand;-)
 
...
-Rahmen verstärkt(HPN)
brauchst du entsprechende Gutachten/Nachweise
-Umbau auf R 1100 GS-Schwinge und -Zentralfederbein(HPN)
s. oben bzw. Analogie von schwererer Maschine mit mehr Leistung
-R 100 GS-Felgenring außermittig auf R 1100 GS-Nabe gespeicht
s. Schwinge
-Heckrahmen(Eigenbau)
braucht Gutachten/Nachweise
-43-Liter-Tank(Acerbis)
braucht Gutachten
-KTM-Gabel(WP 4860) mit Behringer-4-Kolben-Bremszange(KTM-Zubehör), 320´er-Bremsscheibe(KTM-Zubehör) und KTM-21"-Vorderrad
Analogie von Maschine mit mehr Leistung; ist das zGg deutlich geringer, wirds schwierig
-Gabelbrücken(SWT)
brauchen Gutachten
-KTM-Lenkeraufnahme
s. Gabel
-Lenker(Magura)
braucht Gutachten
-RP- oder BBK-Kit
RP hat Gutachten; BBK schwierig!
-Nockenwelle
Prüfstand
-Doppelzündung
frei
-langer 5. Gang
frei, wenn nicht mehr Geschwindigkeit rauskommt
-Ölkühler mittig m. Thermostat
frei
-m-unit V2
frei
-LiFePo-Akku
frei
-Ellipsoid-Doppelscheinwerfer m. E-Nummer
frei, wenn Anbau und Nr. passen
-LED-Blinker m. E-Nummer
s. Scheinw.
-LED-Rücklicht/Kennzeichenbeleuchtung m. E-Nummer
s. Scheinw.
-digitale Instrumente(Daytona VELONA)
ok, wenn korrekte Geschw.anzeige nachgewiesen und beleuchtet
-Cockpit-/Scheinwerferhalterung(Eigenbau)
ok, wenn keine scharfen Kanten
-Kabelbaum(Eigenbau)
frei
-Reifen(welche?/Freigaben?)
ok, wenn freigängig, Tragzahl und Geschw.index ausreichend

DER Winter reicht da nicht :(...

Grüße, Jörg

Das mal als Bewertung aus rechtlicher Sicht... ;)
Handhabung in der Praxis hängt davon ab, ob du
- einen zweiraderfahrenen Sachverständigen wählst
- gute Doku lieferst
- erkennbar ordentlich arbeitest.
 
Hallo Michael...

...- danke für die Antworten :gfreu:...Dokus sind da/werden gemacht :cool:...ordentliche Arbeit ist als Musterbauer/Konstrukteur im Prototypenbau Ehrensache :bitte:...einen sachverständigen Prüfer hat ein freier BMW-Schrauber in der Nähe an der Hand :fuenfe:...und der ist schon ganz heiß auf die Motorrevision :sabber:. Ich

werd´ halt nervös, wenn schon die Blinkermontage als "TÜV-Killer" Thema wird :schock:. Den Sebring 2in2-Auspuff hab´ ich oben ganz vergessen...Gutachten für

Anbau an R 100 GS hab´ ich natürlich ;;-). Es sind die vielen gleichzeitigen Änderungen, die mich -was die Betriebserlaubnis angeht- nervös machen ?(...ist

das dann ´ne BMW mit Eintragungen...oder ´ne HPN mit Eintragungen...oder steh´ ich dann eben selbst als Hersteller drin :nixw:. Letzteres wär´ mir am

liebsten...verantwortlich bin ich dafür eh :pfeif:...


Grüße, Jörg
 
Moin Moin,

man kann natürlich eij nach StVZO zugelassenes Fahrzeug mit engeren Blinkerabständen nach EG-Richtlinie ausrüsten, allerdings muss dann die gesamte Beleuchtungsanlage der EG-Richtlinie entsprechen, also vier Blinker, Blinkkontrollleuchte, Standlicht, Bremslicht, Fernlichtkontrollleuchte etc. Dann kann auch in die Papiere eingetragen werden "mit Beleuchtung nach EG....". Ich würde sowas nie machen, allerdings fahre ich auch hinten keine Blinker, auf keinem Motorrad.

Gruß

Jogi
 
Es sind die vielen gleichzeitigen Änderungen, die mich -was die Betriebserlaubnis angeht- nervös machen ?(...ist

das dann ´ne BMW mit Eintragungen...oder ´ne HPN mit Eintragungen...oder steh´ ich dann eben selbst als Hersteller drin :nixw:. Letzteres wär´ mir am
liebsten...verantwortlich bin ich dafür eh :pfeif:...

Grüße, Jörg

Hi Jörg,
also solange die Änderungen sich nicht gegenseitig beeinflussen, ist die Menge nur eine Frage der TÜV Gebühr ;)
Schwierig wird es, wenn du z.B. die Motorleistung mittels BBK änderst, aber das Gutachten für deine Auspuffanlage bezieht sich nur auf die serienmäßige Leistung........ Da kommt dann der Ermessensspielraum des Prüfers zum tragen! Und der ist erheblich größer, wenn du VOR dem Umbau mit ihm sprichst. Dann kann er dir sagen, das geht und das geht nicht. Um beim Beispiel zu bleiben: Vielleicht trägt er dir den Auspuff nur mit Originalmotor ein, dann brauchst du den BBK nicht zu montieren ;-)
Zum Herstellereintrag: Was steht den in den Papieren??
Wenn es nen alter HPN Rahmen ist, dann sind die Verstärkungen doch schon eingetragen, wenn der Rahmen grade verstärkt wird, kümmert sich doch HPN um den Eintrag!? Und wenn du als Hersteller eingetragen werden willst, ändert sich auch die Erstzulassung! dann wird aus der BMW EZ ? eine motoja mit Baujahr 2013/14 und damit wird die Maschine nicht mehr zulassungsfähig, da du mit den alten 2-Ventilern die aktuellen Geräusch- und Abgasvorschriften nicht schaffst.
Aber mal eine Verständnisfrage:
Sind die Verstärkungen schon drin oder wird es grade gemacht? Wenn du bei HPN arbeiten läßt, kriegst du doch die Maschine nur rollfähig wieder und sicher keine SWT Brücke und Gabel aus ner KTM eingetragen!?!
Grüße MartinA-GS
 
´n Abend MartinA GS...

...- Martin oder Martina?
Also ich hab´ Ende 2011 lange mit Herrn Pepperl in Seibersdorf über meine Vorstellung vom Umbau geredet...im Frühjahr 2012 Rahmen, etc. hingebracht und nochmal lange mit ihm geredet...Ende Juli´13 konnte ich meine Teile(!!!) abholen...mit allen Gutachten !!!
Die Schwierigkeiten beim TÜV hab´ ich aber natürlich selbst "am Backen"...bin ja noch ´ne Weile am bauen...und ich werde vor kritischen Teilschritten -nach den Tips hier- mit ´m TÜV-Sachverständigen reden...

Grüße, Jörg
 
Moin Moin,

man kann natürlich eij nach StVZO zugelassenes Fahrzeug mit engeren Blinkerabständen nach EG-Richtlinie ausrüsten, allerdings muss dann die gesamte Beleuchtungsanlage der EG-Richtlinie entsprechen, also vier Blinker, Blinkkontrollleuchte, Standlicht, Bremslicht, Fernlichtkontrollleuchte etc. Dann kann auch in die Papiere eingetragen werden "mit Beleuchtung nach EG....". Ich würde sowas nie machen, allerdings fahre ich auch hinten keine Blinker, auf keinem Motorrad.

Gruß

Jogi

nach angaben eines auch hier beheimateten graukittels ist die baugruppenbezogene änderung/ anpassung an EU-richtlinien zulässig.
in meinem fall bezog sich diese feststellung z.B. auf die baugruppe frontscheinwerfer/LED-nebelscheinwerfer/LED-kellermänner. hierbei die kleinsten am markt lieferbaren.
demnach alles eintragungsfrei.
und identische vorgehensweise würde ich am heck in anspruch nehmen.
begründung:
>>baugruppe blinker hinten.<<
 
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