Achtung bei Anhängerfahrten in der Schweiz

Reimund

Schnellreh
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07. Sep. 2013
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1.828
Ort
an den Alpen
... war mir nicht bekannt.

Seht mal hier im Nachbarforum.

'460 SFR' Strafe, weil die Abreissleine vom Anhänger über die Anhängerkupplung und damit 'falsch' angebracht war.




Gruß
Reimund
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Achtung bei Anhängerfahrten in der Schweitz

Das ist in Wohnwagenforen schon seit ein paar Jahren ein Thema.
In den Niederlanden wird das angeblich auch öfter mal kontrolliert,
aber da kostet der Spaß nur 60€....



... war mir nicht bekannt.

Seht mal hier im Nachbarforum.

'460 SFR' Strafe, weil die Abreissleine vom Anhänger über die Anhängerkupplung und damit 'falsch' angebracht war.




Gruß
Reimund
 
AW: Achtung bei Anhängerfahrten in der Schweitz

Da ham wir im letzten Jahr in der Schweiz sehr viel Glück gehabt...:pfeif:

Am BMW können wir die Abschleppöse verwenden.

Unser VW mit einklappbarem Beutehaken hat leider keine hintere Abschleppöse. Man kann dann am Haken eine Öse anschrauben, aber dann kann man den Haken nicht mehr einklappen. Muss man also die Öse erst wieder abschrauben.....:rolleyes:

Schweiz und Niederlande werden aber auch aus anderen Gründen mit Anhänger nicht mehr angefahren.:---)
 
AW: Achtung bei Anhängerfahrten in der Schweitz

:oberl:ist aber auch richtig,denn wenn die Anhängeraufnahme,ob klapbar und abnehmbar,verloren geht,dann tut sie das mit dem Seil und das löst dann nicht die Bremse aus. Wir hatten das hier erst vor ein paar Tagen als Thema,mein Lehrherr hatte vor über 30 Jahren seinen Anhänger mit Kupplung auf den Kösterbrücke in Hattingen verloren:lautlachen1: und es bis nach Wattenscheid zur Firma nicht bemerkt. Erst als die Pozilei auf dem Hof stand und fragte ob er was verloren hätte sah er das der Anhänger weg war:lautlach:der war aber zum Glück nur in die Leitplanke auf dem Standstreifen gerollt,geht aber auch anders:entsetzten:

MfG Jörg
 
AW: Achtung bei Anhängerfahrten in der Schweitz

:oberl:ist aber auch richtig,denn wenn die Anhängeraufnahme,ob klapbar und abnehmbar,verloren geht,dann tut sie das mit dem Seil und das löst dann nicht die Bremse aus. Wir hatten das hier erst vor ein paar Tagen als Thema,mein Lehrherr hatte vor über 30 Jahren seinen Anhänger mit Kupplung auf den Kösterbrücke in Hattingen verloren:lautlachen1: und es bis nach Wattenscheid zur Firma nicht bemerkt. Erst als die Pozilei auf dem Hof stand und fragte ob er was verloren hätte sah er das der Anhänger weg war:lautlach:der war aber zum Glück nur in die Leitplanke auf dem Standstreifen gerollt,geht aber auch anders:entsetzten:

MfG Jörg

Dann machen aber die anschraubaren Ösen keinen Sinn?
 
AW: Achtung bei Anhängerfahrten in der Schweitz

:oberl:ist aber auch richtig,denn wenn die Anhängeraufnahme,ob klapbar und abnehmbar,verloren geht,dann tut sie das mit dem Seil und das löst dann nicht die Bremse aus. Wir hatten das hier erst vor ein paar Tagen als Thema,mein Lehrherr hatte vor über 30 Jahren seinen Anhänger mit Kupplung auf den Kösterbrücke in Hattingen verloren:lautlachen1: und es bis nach Wattenscheid zur Firma nicht bemerkt. Erst als die Pozilei auf dem Hof stand und fragte ob er was verloren hätte sah er das der Anhänger weg war:lautlach:der war aber zum Glück nur in die Leitplanke auf dem Standstreifen gerollt,geht aber auch anders:entsetzten:

MfG Jörg

Diverse Nachrüstlösungen sind aber auch an der AHK verschraubt.....
Das heißt, wenn die AHK weg ist, ist meine neue Halterung für das Abreißseil gleich mit weg... KLICK
 
AW: Achtung bei Anhängerfahrten in der Schweitz

... war mir nicht bekannt.

Seht mal hier im Nachbarforum.

'460 SFR' Strafe, weil die Abreissleine vom Anhänger über die Anhängerkupplung und damit 'falsch' angebracht war. ...

Klar, wer ein Motorrad mit so schlechtem Kosten-Nutzen-Verhältnis durch CH trailert, hat definitiv zu viel Geld.
 
Die Abreissleine ist so weit mir bekannt in den Niederlanden nicht länger Pflicht.

Wieviel Zweck so ein Teil, bei ungebremste Anhänger, hat ist die Frage.


Paul
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich wirkt die Leine nur auf die Feststellbremse des Anhängers,wenn der ungebremst ist,dann hat der latürlich auch keine Leine.;;-)
Ich würde da eventuell ne "Verlängerung" dran machen,um die Leine an einem festen Teil des Zugfahrzeugs zu befestigen,Stoßstange,Abschleppöse oder eben selbst eine Öse anbringen.
 
Die Abreissleine ist so weit mir bekannt in den Niederlanden nicht länger Pflicht.

Wieviel Zweck so ein Teil, ins besondere bei ungebremste Anhänger, hat ist die Frage.


Paul
der adac empfieht es aber noch für die niederlande.
ohne bremse hat es den sinn, daß der anhänger noch am seil hängt, wenn er sich selbständig machen sollte. so zumindest die theorie.
ob das allerdings wirklich sinn macht sei dahingestellt :pfeif:
 
Das Seil hat eine eingebaute Sollbruchstelle (den Ring). Es dürfen nur geeignete Seile benutzt werden. Die Aufgabe des Seils ist die Handbremse anzuziehen und dann abzureißen damit der Hänger möglichst schnell zum stehen kommt. Alles andere ohne Bremse ist Blödsinn auch ohne Sollbruchstelle kann das dünne Seil den Hänger niemals halten.
Das Risiko eine ordentlich montierte und vom TÜV abgenomme Anhängerkupplung zu verlieren ist wahrscheinlich geringer als eine komplette Achse zu verlieren, so gesehen ist die neue Regelung aus Brüssel das, das Seil nicht an einer Öse an der Kuplung befestigt sein darf wohl als Scherz aus Brüssel zu verstehen.
OK beim einfachen darüber legen über die Kupplung besteht die theoretische Möglichkeit das das Seil nicht dort bleibt wo es bleiben soll.

Problem ist auch das ich kaum Kupplungen kenne die überhaupt eine Öse haben. Wenn ich das Seil außerhalb der Farzeugmitte einhänge besteht die Gefahr das in einer Kurve die Bremse angezogen wird.
Könnte es sein das die Politik ihre Schularbeiten nicht gemacht hat?
Oder bin ich nicht richtig informiert?
 
Jetzt wollte ich fast mal wieder in die Schweiz fahren und dann lese ich so einen Beitrag. Ich glaub ich überlege es mir nochmal :lautlach:
 
Die zitierte 94/20/EG enthält Bauvorschriften für Anhängeinrichtungen, die Handhabung ist da nicht beschrieben.
Ein ganz hilfreicher Link.
 
mit dem Seil habe ich Erfahrung:

In völliger Hektik den Anhänger ans Auto gemacht und los. In der ersten Rechtskurve sehe ich durch den Rückspiegel, dass der Anhänger nach links abbiegt und selbständig neben einem Nobel-BMW einparkt. Natürlich mit Körperkontakt. Was war passiert? Der Anhänger war nicht richtig eingekuppelt, Anhänger löst sich vom Fahrzeug in der Kurve, das Seil reißt, wegen der alten Bremsen zog der Anhänger durch die ausgelöste Notbremsung nach links.
Zum Glück war der BMW-Halter tiefentspannt. Es folgte ein Hin- und Her der Versicherungen. Anhängerversicherung vs. Zugfahrzeugversicherung. Gewonnen hat die teurere....
 
Tja,

das ist schon fast jedem schon passiert. Mir auch allerdings ohne Fremd- und Eigenschaden (die Wiese neben der Straße war groß genug, der Strassengraben flach). Allerdings konnt ich dem leeren Hänger nur mit beherztem Vollgasfahren entkommen. :schock::schock: (so viel zu dem Seil!!!!!!!).

Zu der Schweiz: Seit die Kaufkraftunterschiede zwischen Euro und Franken so groß geworden sind, kann man da ausser zum Arbeiten eh nicht mehr hin. Ist schon schade, bin gerne da rumgetourt, die Schweizer sind nett und die Polizei ist da auch nicht viel schlimmer wie in Österreich.X(X(
Ich fahr jetzt lieber über Frankreich oder Österreich runter in die Seealpen. Kein großer Umweg und ein gutes Mittagessen inkl. Espresso ist auch mit 4-köpfiger Familie immer drin.

Gruß besonders an die Schweizer,

Kai
 
Vielleicht bringt dieser Text, hier gefunden, etwas mehr Klarheit:


Info Befestigung für Anhänger



- Abreissleine

Am 1. November 2014 ist die Richtlinie 94/20/EG aufgehoben und durch das ECE-R55 abgelöst worden.


Das ECE-R 55 gilt für neue Fahrzeuge die ab diesem Datum
importiert oder in der Schweiz hergestellt wurden.


Verbindungseinrichtungen die nach dem ECE-R 55 genehmigt sind, müssen mit einer Öse für die Befestigung
der Anhängerabreissleine ausgerüstet sein.
 
Vielleicht bringt dieser Text, hier gefunden, etwas mehr Klarheit:


Info Befestigung für Anhänger



- Abreissleine

Am 1. November 2014 ist die Richtlinie 94/20/EG aufgehoben und durch das ECE-R55 abgelöst worden.


Das ECE-R 55 gilt für neue Fahrzeuge die ab diesem Datum
importiert oder in der Schweiz hergestellt wurden.


Verbindungseinrichtungen die nach dem ECE-R 55 genehmigt sind, müssen mit einer Öse für die Befestigung
der Anhängerabreissleine ausgerüstet sein.


Super, aber leider geht der Text noch weiter


An allgemeinen Verbindungseinrichtungen oder Verbindungseinrichtungen die nach
RL 1994/20/EG genehmigt sind, muss die Abreissleine nach wie vor am Fahrzeug
selbst oder an speziellen Ösen / Laschen eingehängt werden können.
Wenn sich ein Anhänger unbeabsichtigt vom Zugfahrzeug löst, muss dessen Bremse
selbsttätig wirken. Das "Lasso mässige" Überwerfen der Abreissleine über die
Verbindungsvorrichtung wird aus technischer Sicht als ungenügend beurteilt und ist
nicht zulässig.


Also auch mit alten Hängern nur mit Seil.
Na gut, dann fahr ich doch nicht mehr in die Schweiz :D

 
Zuletzt bearbeitet:
Als ich dereinstens in meinem Owners Manual blätterte:
Zwischenablage01.jpg

Das ist von 2005.
Toyota wusste das damals schon.
Ich nicht!
Danke fürs Zeigen. )(-:
 
Als ich dereinstens in meinem Owners Manual blätterte:
Anhang anzeigen 178021

Das ist von 2005.
Toyota wusste das damals schon.
Ich nicht!
Danke fürs Zeigen. )(-:

:entsetzten:

Wie kompliziert.

Bei VW gibt es keine Bilder. Dort heißt es "Das Abreißseil ist ordnungsgemäß zu befestigen".

Um das so schlicht wie möglich zu gestalten haben VW Fahrzeuge mit Anhängerkupplung keine Abschleppöse.:rolleyes:
 
hallo,

nach ADAC ist es auch notwendig ungebremste Anhänger <750kg mit der Leine zu sichern. Einfach über die Kupplung machen gilt nicht.

Zitat:

"Nichtausreichend ist das einfache Überlegen der Sicherheitsleine über den Kugelhals."



aus:

https://campingfuehrer.adac.de/camp...gsseil_niederlande_oesterreich_schweiz_v2.pdf

Mir ist es ein Rätsel was das bringen soll. Bei Anhängern mit Auflaufbremse kann ich ja noch verstehen, wenn das Seil die Bremse auslöst, jedoch frage ich mich bei ungebremsten Hängern was da das kleine Seil mit dem kleinen Karabiner halten soll.

VG Michael
 
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