• Hinweis: Die Zustellung von Mail-Benachrichtigungen zu Microsoft-Diensten (Outlook.com, Hotmail, Live ) und United Internet ist zeitweise gestört. Die Ursache liegt außerhalb unserer Forums-Systeme. Unser Hosting-Provider arbeitet an der Behebung.

Alphatechnik-Drossel 25kW für R80

bpshop

Einsteiger
Seit
24. Mai 2012
Beiträge
4
Guten Abend,

Mir wurde dieses Forum empfohlen. Ich hoffe ihr könnt helfen!

Seit einem Jahr verusche ich, eine BMW R80 G/S (Bj. '90) auf 25kW gedrosselt hier in der Schweiz zuzulassen. Vergeblich:

Ich habe die Drossel für 25kW bei Alphatechnik in Deutschland gekauft. Zwei kleine Metallscheiben (Ansaugblenden) für 150€. Das Teilegutachten muss ja schliesslich auch bezahlt werden, keine Frage.

Allerdings wurde mir beim Kauf versichert, die Teile seien in der Schweiz homologiert, bzw. Bemühungen seien in Gang. Ausserdem seien im Teilegutachten alle nötigen Informationen.
Nö, leider nicht. Weder noch. Und im Teilegutachten steht nur:

Leistungsmessung in Anlehnung nach DIN 70020 Teil 6
Höchstgeschwindigkeit gemäss Richtlinie §30a StVZO
Abgasverhalten prüfpflichtiger Fahrzeuge gemäss §47(7) StVZO
Geräuschverhalten gemäss RREG 78/1015/EWG in der derzeit gültigen Fassung
Funktionsprüfung im Fahrversuch


Das bringt mir als Schweizer natürlich recht wenig.
Ich bräuchte unbedingt die Lärm- und Abgaswerte (die Messprotokolle am besten).

Hat jemand solche Dokumente, oder weiss jemand, wo ich sie besorgen kann?
Das KBA antwortet nicht, der TüV darf mir diese Dokumente nicht aushändigen und der Hersteller der Drossel, Alphatechnik, gibt nur freche Antworten auf meine E-Mails, so in diesem Stil (und ich habe explizit nach Lärm- und Abgasdokumenten gefragt!) :

"die oben genannte Umrüstung wurde am 14.06.2011 an einen deutschen Zweirad-Fachbetrieb ausgeliefert. Dazu wurden sämtliche Unterlagen beigestellt, die für eine Eintragung notwendig sind. Bitte entnehmen Sie die Daten aus den gelieferten Teilegutachten. Sollten Sie eine Zweitschrift des Teilegutachtens benötigen, so kann Ihnen unser Verkauf die Unterlagen gegen eine Unkostenbeteiligung von 20 Euro zukommen lassen, wenn eine Verlustbescheinigung vorliegt."


Weiss jemand Rat? Merci für eure Hilfe!
Gruss aus der Schweiz
Dani
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenn mich mit den schweizer Vorschriften so nun gar nicht aus, aber hast Du mal bei Eurer MFK nachgefragt, ob die evtl. was haben oder das so eintragen?
 
Hallo Dani,

erstmal willkommen hier!
Es sind auch einige Schweizer hier aktiv, die können Dir evtl. helfen.

Zuerst zum Fahrzeug:
Es gibt keine G/S Baujahr 90.
Die G/S gab es nur von 80 bis 87.
Wenn es einen Paralever hat, ist es eine GS (ohne Schrägstrich).
Ich will Dich nicht belehren, ist aber für die zuordnung wichtig.

http://www.bmw-classic.de/1/webmill.php
Schreibe denen mal eine Mail, dort sitzen sehr kompetente Leute für unsere
2-Ventiler.
Drosselsätze gab es auch von Fallert aus Achern, vielleicht hilft das auch weiter.
 
Hallo Dani,

Willkommen im Klup. Wo bist denn daheim in CH?

die Teile seien in der Schweiz homologiert, bzw. Bemühungen seien in Gang.

Und genau das Rote ist die Crux.
Wenn da noch nix narensicher ist, hast du leider schlechte Karten.
Hattest du den Drosselsatz gebraucht oder direkt bei Alphatechnik gekauft?

Wenn ich dich wäre, würde ich mit dem Ausweis zum STVA gehen und fragen, welcher Drosseldatz in CH geht, bzw. für welchen Satz das STVA die Papiere hat.
Und frag nach jemamdem, der sich mit den alten Eisenhaufen auskennt.

Nachdem du das Mopped drosseln möchtest, bist ja noch nicht sehr alt, oder?
Als A-Anfänger kannst nämlich auch offen fahren, wenn du den Autoschein und das 25. Lebensjahr vollendet hast.
Weiss ich zufällig sicher, weil wir den Fall grad aktuell haben.
Brigitte fährt "L" mit der R80RT ohne Drossel, also mit 37 kW.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Elmar

und wieso ist dann meine G/S eine 12/90 Bj. ??? steht so im Brief.

fragende grüße charly
 
Hallo Charly,

Baujahr und Erstzulassung sind 2 Paar Stiefel.
Such bei Realoem.com mal mit der Fahrgestellnummer nach dem Baujahr.
Und lass uns das Ergebnis wissen.
 
Moin

Danke für die Antworten.

Hab mal gesucht, es ist eine BMW R80 GS (ohne Strich, sorry!), Baujahr 02/1991.

Bei der schweizer MFK hab ich selbstverständlich schon nachgefragt, schweizweit ist keine Drossel für die R80 homologiert. Bei BMW-Schweiz dieselbe Antwort. Das heisst, es läuft auf eine Einzelabnahme hinaus (keine grosse Sache, wenn man die Nachweise, wie Lärm- und Abgasdokumente, vorweisen kann).

Mein Bruder und ich sind erst 20 bzw. 21, haben beide noch für 2 Jahre den A- Ausweis (begrentzt auf 25kW). Das Motorrad steht bei uns in der Garage und ist zugelassen. Es ist also ein bisschen schade drum. Deswegen der Gedanke mit der Drosselung.

Den Drosselsatz habe ich über einen deutschen Händler gekauft, neu. Diese werden mit Teilegutachten geliefert, auf denen die Rahmennummer aufgedruckt ist.

Ich werde mal bei Fallert anfragen, ob der was hat.
Gruss

EDIT: Hab mal bei BMW-Classic angefragt. Bei Fallert hab ich auch nachgefragt. Merci für die Tipps.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Dani,

das Gutachten wurde vom TÜV oder von der DEKRA ausgestellt.
Richtig?
Ich würd das Gutachten mal kopieren und bei der Gutachterstelle mal anfragen, ob die Lärm- und Abgaswerte mitteilen können.
Schilder denen den Sachverhalt genau so, dass du diese Werte zur Zulassung in der Schweiz haben solltest.
 
Tach,

für die R80 GS hätte es einen originale BMW Drosselsatz gegeben, zwar nur noch die 27 PS Version, das dürfte aber egal sein.

http://realoem.com/bmw/showparts.do?model=0481&mospid=51692&btnr=13_0483&hg=13&fg=11

Es würde mich wundern, wenn der Satz in CH nicht homologiert wäre.
Näheres zu dem Umrüstsatz lässt sich sicherlöich im Umrüstkatalog finden.

Ich hatte meine in grauer Vorzeit mit dem Originalsatz auf 27 PS gedrosselt, weil die Versicherung dramatisch billiger war.

Bis 120/130 km/h fuhr sie normal , darüber etwas zäh.

Wenn dir der alphatechniksatz mit Zusicherung der problemlosen Eintragung verkauft wurde, dann fehlt jetzt eine wesentliche zugesicherte Eigenschaft.

Man sollte den Eintragenden aber VORHER fragen, ob der Kauf "lohnt", wenn man es nicht genau weiss.

Vielleicht solltest du eine Fa. aussuchen, die die Eintragung erledigt, hierzulande wären eventuell Harley- und Gespannumbauer der richtige Ansprechpartner, in CH gibts die doch sicherlich auch ansonsten vielleicht bei peraves nachfragen die schlagen sich doch mit den Ziegelumbauten auf Zigarre herum.

Das alphatechnik 20€ fürs Gutachten haben möchte finde ich ok.



Andreas
 
Moin,

ja ich weiss, sollte man VORHER machen. Nur Alphatech hat mich, im Nachhinein betrachtet, ein bisschen an der Nase herumgeführt: Die haben uns gesagt, alle Informationen sind im Gutachten. Einsicht in das Gutachten wollten sie aber nur gewähren, wenn ich die Drossel kaufe.

Ohne Abgas- und Lärmdokumente kann man natürlich nicht abklären, ob das Motorrad zugelassen werden kann. Seht ihr langsam um was es geht?

Die Antwort von Alphatechnik war deswegen frech, weil ich explizit nach zusätzlichen Informationen (Abgas und Lärm) gefragt habe, die nicht im Gutachten sind. Und der bietet uns eine Kopie des Gutachtens an für 20€. Das ist für mich schon ein bisschen unverschämt.

Leider ist auch die originale BMW-Drossel für 27PS nicht homologiert.
Naja, ich versuchs mal weiter mit Alphatechnik.
 
Hallo Dani,

der Drosselsatz hat ja ne deutsche ABE dabei, oder?
Wer hat dir denn gesagt, dass du das Teil in der Schweiz nicht eigetragen bekommst?
Der Prüfer beim STVA. oder der Chef beim STVA oder wer?
In welchem Kanton?
Ich würd das ganz anders machen in dem Fall:
Frag mal beim ASTRA nach, ob aufgrund der deutschen ABE (diese gleich mitschicken) die Zulassung/Eintragung in der Schweiz möglich ist.
Bei solchen Problemchen muss man zum Schmied und nicht zum Schmiedle.

Diese werden mit Teilegutachten geliefert, auf denen die Rahmennummer aufgedruckt ist.
????
Wie kann das gehen, damit müsste ja dein Mopped für das Gutachten geprüft worden sein.
Das wäre mir zu grau.

Notfalls musst du halt die 2 Jahre noch absitzen, es gibt schlimmeres.
 
Wenn du mit der BMW zu einem deutschen TÜV fährst, bekommst du ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis in Deutschland.
Wäre es ein Weg, die Drosseln in D zu legalisieren und danach die Änderung in CH zu übernehmen?
 
Wie kann das gehen, damit müsste ja dein Mopped für das Gutachten geprüft worden sein.
Das wäre mir zu grau.

Das mit den fahrgestellnummerbezogenen Gutachten ist leider Alphatechnikstandard. Ist ja auch irgendwie nachvollziehbar, nach zwei Jahren fliegt die Drossel ja nicht in den Müll, sondern wird eben dem nächsten Neuling verkauft. Die Praxis hat aber gezeigt, daß sich so gut wie kein TÜVi darum schert und die Drossel auch so einträgt, wenn alles passt.
 
Hallo Michael,

Wenn du mit der BMW zu einem deutschen TÜV fährst, bekommst du ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis in Deutschland.
Wäre es ein Weg, die Drosseln in D zu legalisieren und danach die Änderung in CH zu übernehmen?

Nur, wenn die BMW nach Deutschland importiert wird, in D zugelassen (nach §21-Prüfung) und dann wieder als Umzugsgut in die Schweiz zurückgeführt wird.
Anders geht es meiner Meinung nach nicht so einfach, man ist auf das Wohl oder Wehe des Prüfers oder Prüfstellenleiters angewiesen.
Wenn dem dein Gesicht nicht passt, hast du keine Chance.
Nicht alles, was in D zugelassen ist, geht auch in CH.


Ich hatte z.B. meinen ersten Volvo im Frühjahr 2005 aus der Schweiz nach Deutschland importiert. Klar brauchte er das Vollgutachten, das ich beim TÜV in Singen innerhalb einer halben Stunde bekam, ohne Probleme und ohne sonstiges Gedöns.
Der Elch hatte grad frisch die Motorfahrzeugkontrolle in der Schweiz hinter sich gebracht.
Im Februar 2006 sind wir dann in die Schweiz gezogen und haben den Volvo als Umzugsgut mitgenommen.
Ich hab ihn dann umgemeldet und dann musste ich wieder zur MFK, nach knapp einem Jahr.
Den Prüfer, ein junger Schnösel, heute übrigens nicht mehr Prüfer, hat nicht interessiert, dass der Volvo vor gut einem Jahr in Ch schonmal geprüft wurde.
Zu guter Letzt hat er noch die Bremsscheiben mit der Schieblehre gemessen :entsetzten:, wobei ich selbst am exakten Ablesen des Messinstruments bei diesem Typ meine Zweifel hatte.

Einerseits wird auf Kleinigkeiten herumgeritten, dass einem schlecht wird, andererseits ist aber auch sowas zulassungsfähig:
Um diese Inhalte anzuzeigen, benötigen wir die Zustimmung zum Setzen von Drittanbieter-Cookies.
Für weitere Informationen siehe die Seite Verwendung von Cookies.
 
...
Nur, wenn die BMW nach Deutschland importiert wird, in D zugelassen (nach §21-Prüfung) und dann wieder als Umzugsgut in die Schweiz zurückgeführt wird...

Ein Gutachten bekommst du in D auch ohne Zulassung.

...Zu guter Letzt hat er noch die Bremsscheiben mit der Schieblehre gemessen :entsetzten:, wobei ich selbst am exakten Ablesen des Messinstruments bei diesem Typ meine Zweifel hatte...

Das Messen eingebauter Bremsscheiben funktioniert hiermit:

nonius-bremscheiben-messschieber.jpg
 
Moin,

im Anhang ein Scan vom Alphatechnik-Schnipsel.

Das mit dem Astra ist eine gute Idee, doch ich habe keine Dokumente vorzuweisen.

Im "Grunde" (nicht schlagen bitte!) ist ja eine Einzelzulassung dasselbe wie eine Typengenehmigung, nur das eine TG das formale Verfahren ist und schweizweit Gültigkeit besitzt. Eine Einzelabnahme ist zum Beispiel für zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge oder für Umbauten.

Hätte ich nur Dokumente über Lärm- und Abgas wäre ich der Zulassung schon einen grossen Schritt näher. Ob ich das Moped grundsätzlich zulassen kann ist fraglich, denn ich weiss ja nicht mal ob die Abgaswerte eingehalten werden. Deswegen will ich auch nicht 800€ für Tests ausgeben.

Alphatechnik hat jetzt folgendes geantwortet:

Diese Drosselung inklusive Teilegutachten wurde von uns an einen deutschen Händler geliefert, der wiederum dann den Kit in die Schweiz verkauf hat. Mittlerweile hat der Endverbraucher (ich) sogar sich mit uns direkt in Verbindung gesetzt.
Hätten wir gewußt, dass die Drossel letztendlich in die Schweiz geht, hätten wir auf die besonderen Umstände der Homologation in der Schweiz vorab hingewiesen und der Kunde hätte entsprechend vor Kauf sich über das Prozedere informieren können.
Aus diesem Sachverhalt heraus werden keine weiteren Dokumente zur Verfügung stellen.


Im schlimmsten Fall muss ich halt noch 2 Jahre warte, ist auch kein Drama. Mein Bruder muss sich nur noch 1 Jahr gedulden.

Auf jeden Fall bedanke ich mich für das rege Interesse und für die diversen Lösungsvorschläge.

Anhang wg. Copyright (!) entfernt <MM>
 
Hallo Michael,


Ein Gutachten bekommst du in D auch ohne Zulassung.

Aber nur ein in Deutschland oder einem anderen EU-Land bereits zugelassenes Fahrzeug hat in der Schweiz eine Chance, ohne irgendwelche CH-Spezifische Gutachten zugelassen zu werden.
Wenn das Fahrzeug keine Zulassung in der EU hat oder hatte, kaum eine Chance oder nur mit Rennerei, wenn man an einen Erbsenzähler gerät.
ABE oder sonstige Gutachten interessieren manche schweizer Prüfer oder Strassenverkehrsämter nicht die Bohne.
Wenn man denen kein explizites Gutachten, das speziell für die Schweiz gemacht wurde, vorlegen kann, bekommst du keinen Stempel.
So einfach ist das.
Der Klaus aus dem Emmental hatte ja im Herbst auch so ein Puff mit seiner deutschen RS.

Und der Jüngling hat ne normale Schieblehre genommen, keine zum Bremsscheiben messen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten