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Alternative zu Lenkschloss für TÜV

Bleeker

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14. Dez. 2011
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147
Hallo zusammen,
meine G/S hat mir heute nach Jahren ein dunkles Geheimnis verraten.
Ich habe das Lenkschloss ausser für den TÜV nie benutzt, mir ist dabei dann aber schon aufgefallen dass sich das komisch anfühlt und irgendwie nicht richtig einrastet. Ich hab es dann aber immer irgendwie hin bekommen so dass der TÜV zufrieden war.
Da nun die nächste HU ansteht, hab ich das Lenkschloss mal ausgebaut um das ganze zu checken. Ich war gleich mal verwundert, dass keine Feder verbaut war. Bei genauerer Betrachtung viel mir dann auf dass das Lenkschloss mal ausgebohrt wurde und es dabei wohl ziemlich grob zuging, denn die Nuten zum Verriegeln des
Schlosses sind weg :schimpf::schimpf:
Falls ich bei der nächsten HU Probleme wegen des Lenkschlosses bekommen würde, gibt es die Möglichkeit einer Alternativen Diebstahlsicherung um den TÜV zu befriedigen?

Ich meine ich hätte da mal irgendwo was von nem Eintrag wie : "Bremsscheiben schloss ist mitzuführen " oder so ähnlich gelesen.

Bin dankbar über jede Idee wie ich das Problem lösen kann.

Grüße, Björn
 
Zuletzt bearbeitet:
§38a der StVZO schreibt eine Einrichtung gegen unbefugte Benutzung vor.
Da in deinem Fall die Wiederherstellung des von BMW hergestellten Zustands nicht zumutbar erscheint, bräuchtest du eine Ausnahmegenehmigung für die "Sicherung durch loses Zubehör" -also z. B. ein Seilschloss.
 
So einen "Lenkschloßflansch" kann man von einem alten Rahmen abflexen (oder bei den Neimann-Nachfolgern sogar neu kaufen) und dranschweißen. Ist aber nicht "mal eben" zu machen.
 
11s2_Rahmen 5_5.jpg
Der Zylinder sitzt in dem angeschweißten Klotz (hier rechts am Lenkkopf im Bild). Von der Seite gesehen hat der eine Bohrung mit darüber liegender Nut für den Schließzylinder.

Lenkschloss.jpg
Schloss ausbohren.jpg
 
Ich will eigentlich keine schlafenden Hunde wecken, da ich bei den letzten beiden HUs das Schloss immer selber rein machen durfte war das kein Problem, werde nochmal so versuchen und falls es beanstandet wird muß ich mit dem Prüfer eine Lösung finden.
Hat hier schonmal jemand so eine lose Diebstahlsicherung eingetragen bekommen?
 
Noch nie hat jemand mein Lenkschloss am Motorrad kontrolliert.
Noch nie.
Lenkschloss?
Diebstahlschutz?
Warum ist wohl das Zündschloss eingebaut statt einem Kippschalter?


Aber ich hatte schonmal ein externen Diebstahlschutz.
An einem Moped, das hatte aber auch kein Zündschloss.
Draufsitzen, treten, einkuppeln, Reng, Deng, Deng.
Da war "Diebstahlschutz loses Zubehör" eingetragen.

Nutzt dir aber wahrscheinlich nix. Wenn doch kann ich es raussuchen.
Ist aber kein Brief sondern nur so ein Mopedzettel.
 
Noch nie hat jemand mein Lenkschloss am Motorrad kontrolliert.
Noch nie.
Lenkschloss?
Diebstahlschutz?
Warum ist wohl das Zündschloss eingebaut statt einem Kippschalter?
Oh doch , wenn da ein 150%iger prüft dann kommt das durchaus mal vor.
Auch das man dem auf die Finger klopfen muss um dann selber vorzuführen wie das locker mit einer Hand geht während der da mit zwei Händen und am Lenker rappelnd grobmotorisch rumpopelt. :schimpf:
 
Bei den ganz alten Karren ist das auch ein Thema. In den zwanzigern gab es halt keine Lenkschlösser. Und ein Zündschloss haben die auch nicht (nicht mal einen Kippschalter).

Geprüft wurde bislang bei mir nur das Vorhandensein eines Lenkschlosses, nicht die Funktion. Wenn es nicht vorhanden ist, kam ein Satz in die Papiere, daß eine Diebstahlsicherung lose mitgeführt werden muss.

..."Lenkschloss?
Diebstahlschutz?
Warum ist wohl das Zündschloss eingebaut statt einem Kippschalter?"...

Selbst wenn das Zündschloss ausgeschaltet ist, ist das keine Diebstahlsicherung z.B. durch wegschieben. Bei einem Motorrad gar nicht so unwahrscheinlich.
 
Bei den ganz alten Karren ist das auch ein Thema. In den zwanzigern gab es halt keine Lenkschlösser. Und ein Zündschloss haben die auch nicht (nicht mal einen Kippschalter). ...
Ich habe schon mal eine Victoria KR35 und eine Triumph T4, beide Bj. 1929, erstgetüvt. Die Eintragung der Diebstahlsicherung als loses Zubehör war da kein Problem. Bei einer 125er DKW von 1955 mit "abgefallener" Schlossaufnahme verlangte der Graukittel eine Ausnahmegenehmigung vom Regierungsbezirk. Da hatte ich es vorgezogen, eine neue Schlossaufnahme einschweßen zu lassen. Die Dinger gab es für kleines Geld bei den Oldtimerteilehändlern.
 
Sind das lässliche Sünden, oder bereits kriminelle Energie?:

Das alte Schloss an der Vorderseite schön säubern/polieren, wieder einbauen und sagen, dass es ein neues Schloss sei, daher der alte Schlüssel nicht passe und ich den neuen (so ein Mist!) leider nicht dabei habe.

Alternativ: einen alten Schlüssel reinwürgen, abbrechen und als "Missgeschick von heute Morgen" verkaufen.

PS: Ich habe auch noch nie erlebt, dass das kontrolliert wird.
 
Sind das lässliche Sünden, oder bereits kriminelle Energie?:

Das alte Schloss an der Vorderseite schön säubern/polieren, wieder einbauen und sagen, dass es ein neues Schloss sei, daher der alte Schlüssel nicht passe und ich den neuen (so ein Mist!) leider nicht dabei habe.

Alternativ: einen alten Schlüssel reinwürgen, abbrechen und als "Missgeschick von heute Morgen" verkaufen.

PS: Ich habe auch noch nie erlebt, dass das kontrolliert wird.
Ich wurde beim TÜV einmal nach Hause geschickt, um den Lenkschloss-Schlüssel zu holen. Danach musste ich die Funktion vorführen.
 
Danke für eure Antworten insbesondere für den Auszug aus dem Fahrzeugschein , ist beruhigend zu wissen, dass es auch alternativen gibt. Werds jetzt erstmal so versuchen :&&&:
 
Danke für eure Antworten insbesondere für den Auszug aus dem Fahrzeugschein , ist beruhigend zu wissen, dass es auch alternativen gibt. Werds jetzt erstmal so versuchen :&&&:
moinsen
ganz so einfach ist es nicht. es gibt eine baujahrsbeschränkung in bezug auf lenkradschloesser. ich hab es aber leider grad nicht parat. auf jedenfall sind für mopeten die kein lenkradschloss haben, bzw nie hatten, wie zb meine indian oder die nimbus zwingend eine eintragung für loses schliesszubehoer vorgesehen. das muss dann auch mitgeführt werden.
alle baujahre danach bekommen das nicht automatisch wenn das schoss klemmt oder der schlüssel verlusstig ist. wenn der eine oder andere das bei späteren baujahren einträgt ist das glücksache. mein 89er gespann mit eigenbaurahmen hatte auch nie ein lenkradschloss. aber bei der abnahme wurde ich drauf hingewiesen , daß das bei dem bj. trotzdem zwingend notwendig ist. es wurde dann netterweise beflissentlich "übersehen", aber bei jeder neuen prüfung werde ich das gleiche problem haben, weil eben kein loses zubehoerschloss eingetragen wurde, bzw.werden durfte.
aber trozdem versteh ich den treadstarter nicht ganz. bau doch einfach ein neues lenkradschloss ein... oder hab ich was falsch verstanden?
netten gruss
jan
 
Hast du!
Die Aufnahme am Rahmen ist beschädigt (Schließnut von Grobschlosser aufgebohrt).

Das gesuchte Datum ist der 01.01.62.
Alles, was davor erstmals zugelassen wurde, kann automatisch mit "losem Zubehör" gesichert werden.
ah alles klar, aber alles danach dann eben nicht, deswegen wundert mich die eintragung weiter oben. oder es geht anscheinend doch, mit viel wohlwollen.
wenn nicht, und die die nut hin ist muss dann wohl ein neues schlossgehäuse angeschweißt werden.
 
... oder es geht anscheinend doch, mit viel wohlwollen.
wenn nicht, und die die nut hin ist muss dann wohl ein neues schlossgehäuse angeschweißt werden.

Es gibt da im deutschen Recht den Begriff der Zumutbarkeit.
Ich behaupte mal, dass diese Reparatur fachgerecht ausgeführt nicht zumutbar ist. Das defekte Teil wird man sich extra anfertigen und dann ordentlich anschweißen lassen müssen, was wohl erhebliche Kosten verursacht.
 
Hast du!
Die Aufnahme am Rahmen ist beschädigt (Schließnut von Grobschlosser aufgebohrt).

Das gesuchte Datum ist der 01.01.62.
Alles, was davor erstmals zugelassen wurde, kann automatisch mit "losem Zubehör" gesichert werden.

Und auch danach recht leicht möglich :D s. u. : Bj. 84

Lenkschlossgehäuse gibts zum Einschweißen in rund zu kaufen, oval leider nicht mehr. Die kann man nur aus einem alten zur Verschrottung bestimmten Rahmen retten.
Die Reparatur des Rahmens, also das Einschweißen des Lenkschlossgehäuses, ist aber auch kein großes Problem und von einem autorisierten Betrieb (Schweißfachbetrieb, Instandsetzungsfachbetrieb mit entspr. Qualifikation (Schweißscheine) und Ausrüstung ausführbar.

Gruß
 

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Es gibt da im deutschen Recht den Begriff der Zumutbarkeit.
Ich behaupte mal, dass diese Reparatur fachgerecht ausgeführt nicht zumutbar ist. Das defekte Teil wird man sich extra anfertigen und dann ordentlich anschweißen lassen müssen, was wohl erhebliche Kosten verursacht.
ok bei bj.58 ist das ja kein problem, aber das mit der zumutbarkeit? wo steht das? da wäre ich mir nicht so sicher, das man sich in diesem fall auf sowas stützen kann.:nixw: mit dieser argumentation hätte ich ja so einiges einfacher gehabt bei meinen letzten umbauten...:pfeif:
 
Guten Morgen,

nach dem lesen dieses Threads werde ich noch diese Woche zu meiner TÜV Stelle fahren und denen eine Packung Gummibären vorbeibringen.
Als Dankeschön! %hipp%

Denn ich war schon mit zig Motorräder dort und mußte noch NIE das Lenkradschloss betätigen :applaus:


Sachen gibt`s :---)

Vg
Werner
 
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