Guten Tag allerseits. Ich habe einige Fragen, die ich bis dato nicht fundiert beantworten konnte und auch nicht fundiert beantwortet bekommen konnte. Die Aussagen von aaSn und Mitarbeitern der Firma Freund und Helfer fallen da jeweils auch untereinander immer irgendwie unterschiedlich aus. Ich weiß nicht, ob beispielsweise der TÜV Rheinland und der TÜV Nord oder die Dekra unterschiedliche Gesetzestexte konsultieren oder ob es bei der Rennleitung Köln Süd und beispielsweise Hessen andere Vorschriften gibt.
Die Gesetzestexte, die ich finden konnte, habe ich möglicherweise nicht eindeutig interpretieren können oder habe sie nicht gefunden. Ich habe auch hier im Forum gesucht und nicht alles gefunden, was ich wissen möchte.
Hier geht es mir tatsächlich um nachlesbare Vorschriften und nicht um "meiner Meinung nach..." oder "das müßte.." oder "das wird wohl so sein"
Fall 1: Nebelscheinwerfer an einer alten BMW (über Sinn oder Unsinn von Neblern am Moped möchte ich nicht diskutieren). Der Nutzung von zwei Nebelscheinwerfern an einem Motorrad mit nationaler Typzulassung ist nicht erlaubt. Das ist so. Erlaubt ist ein Nebler und ein zusätzlicher Fernscheinwerfer.
Dazu folgende Fragen:
- Ist es erlaubt, den zweiten Nebelscheinwerfer lichtundurchlässig abzudecken, so daß er keinen Lichtschein nach außen läßt und so am Straßenverkehr teilzunehmen?
(Hintergrund: Ein Nebelscheinwerfer könnte auch als Arbeitsscheinwerfer dienen und diese darf man, soweit mir bekannt, abgedeckt am Fahrzeug montiert lassen, wenn man sie nicht zur Fahrbahnbeleuchtung nutzt.) Andererseits: Nebelscheinwerfer, die als solche montiert sind und eingesetzt werden dürfen nicht abgedeckt werden, da sie ja u.U. sofort einsatzfähig sein müssen. Aber da der zweite ja national nicht als Nebelscheinwerfer fungiert... könnte das möglich sein?
- Erlischt die Betriebserlaubnis des Motorrades, wenn man bei nationaler Typgenehmigung einen zweiten Nebler überhaupt montiert? Sei es auch als "Arbeitsscheinwerfer"? (Das würde die Frage oben u.U. bereits beantworten)
- Wenn ein Fernscheinwerfer und ein Nebelscheinwerfer montiert wären - auf welche Seite gehört was? Nebel links oder rechts? Ich habe hier im Forum irgendwo in einem Nebensatz gelesen, daß es da mal eine Vorschrift gegeben haben soll - gefunden habe ich sie nicht.
Fall 2: Eingetragener Zubehör-Endschalldämpfer
Wenn man einen Zubehör ESD hat eintragen lassen und der Eintrag nicht mit dem Zusatz "wahlweise" (ww) versehen ist und man den Dämpfer wieder abbaut (weil er kaputt ist oder nervig oder was auch immer), muß man den Eintrag wieder löschen lassen, wenn man den Original-ESD montiert? Da bekommt man von offizieller Seite die Antworten "ja, muß wieder raus", "nein, muß nicht raus" oder "ist egal - Du fährst ja im Originalzustand". Den TÜV interessiert der Eintrag weniger, weil die Kiste ist ja original und ohne Beanstandungen, die Firma Freund und Helfer sagt "frag' mal beim TÜV nach"...
Gleiches könnte auch für ein eingetragenes Windschild gelten.
Mag sein, daß das alles Kleinigkeiten sind, die vermutlich nicht einmal jeder bei einer Kontrolle bemerkt und auch nicht so wichtig, aber einerseits ist hierzulande ja alles mit irgendwelchen Vorschriften belegt und andererseits könnte im Schadenfall eine wegen einer Kleinigkeit erloschene BE schon eine recht teure Angelegenheit werden.
Gruß
Klaus
Die Gesetzestexte, die ich finden konnte, habe ich möglicherweise nicht eindeutig interpretieren können oder habe sie nicht gefunden. Ich habe auch hier im Forum gesucht und nicht alles gefunden, was ich wissen möchte.
Hier geht es mir tatsächlich um nachlesbare Vorschriften und nicht um "meiner Meinung nach..." oder "das müßte.." oder "das wird wohl so sein"
Fall 1: Nebelscheinwerfer an einer alten BMW (über Sinn oder Unsinn von Neblern am Moped möchte ich nicht diskutieren). Der Nutzung von zwei Nebelscheinwerfern an einem Motorrad mit nationaler Typzulassung ist nicht erlaubt. Das ist so. Erlaubt ist ein Nebler und ein zusätzlicher Fernscheinwerfer.
Dazu folgende Fragen:
- Ist es erlaubt, den zweiten Nebelscheinwerfer lichtundurchlässig abzudecken, so daß er keinen Lichtschein nach außen läßt und so am Straßenverkehr teilzunehmen?
(Hintergrund: Ein Nebelscheinwerfer könnte auch als Arbeitsscheinwerfer dienen und diese darf man, soweit mir bekannt, abgedeckt am Fahrzeug montiert lassen, wenn man sie nicht zur Fahrbahnbeleuchtung nutzt.) Andererseits: Nebelscheinwerfer, die als solche montiert sind und eingesetzt werden dürfen nicht abgedeckt werden, da sie ja u.U. sofort einsatzfähig sein müssen. Aber da der zweite ja national nicht als Nebelscheinwerfer fungiert... könnte das möglich sein?
- Erlischt die Betriebserlaubnis des Motorrades, wenn man bei nationaler Typgenehmigung einen zweiten Nebler überhaupt montiert? Sei es auch als "Arbeitsscheinwerfer"? (Das würde die Frage oben u.U. bereits beantworten)
- Wenn ein Fernscheinwerfer und ein Nebelscheinwerfer montiert wären - auf welche Seite gehört was? Nebel links oder rechts? Ich habe hier im Forum irgendwo in einem Nebensatz gelesen, daß es da mal eine Vorschrift gegeben haben soll - gefunden habe ich sie nicht.
Fall 2: Eingetragener Zubehör-Endschalldämpfer
Wenn man einen Zubehör ESD hat eintragen lassen und der Eintrag nicht mit dem Zusatz "wahlweise" (ww) versehen ist und man den Dämpfer wieder abbaut (weil er kaputt ist oder nervig oder was auch immer), muß man den Eintrag wieder löschen lassen, wenn man den Original-ESD montiert? Da bekommt man von offizieller Seite die Antworten "ja, muß wieder raus", "nein, muß nicht raus" oder "ist egal - Du fährst ja im Originalzustand". Den TÜV interessiert der Eintrag weniger, weil die Kiste ist ja original und ohne Beanstandungen, die Firma Freund und Helfer sagt "frag' mal beim TÜV nach"...
Gleiches könnte auch für ein eingetragenes Windschild gelten.
Mag sein, daß das alles Kleinigkeiten sind, die vermutlich nicht einmal jeder bei einer Kontrolle bemerkt und auch nicht so wichtig, aber einerseits ist hierzulande ja alles mit irgendwelchen Vorschriften belegt und andererseits könnte im Schadenfall eine wegen einer Kleinigkeit erloschene BE schon eine recht teure Angelegenheit werden.
Gruß
Klaus