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Andere Reifen auf BMW R50 - 75/5

ABT

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08. Okt. 2007
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Heeren-Werve
Tach zusammen, war heute bei drei Prüfstellen, und mit einer 4. hab ich Telefoniert. Mein Problem, ich möchte statt der Bereifung 3,25 x 19 und 4,00 x 18 die Größen 100/90-19 und 120/90-18 eingetragen bekommen. Die beste Aussage war noch, Montieren sie die Reifen drauf, dann schaun wir ob nix schleift, und wenn es Trocken und über 10 Grad ist mach ich eine Probefahrt! Wenn dabei alles ok ist können wir die Reifen Eintragen!

Meine Frage ist jetzt: Hat hier jemand eventuell eine Briefkopie oder besser noch eine Freigabe von BMW. In der Datenbank bin ich leider nicht fündig geworden. BMW gibt sich leider auf seiner Homepage nur mit "neuem" ab:pfeif:
 
Vorne ist es kein Problem, es gibt eine Freigabe von BMW. Nachzulesen in der besten aller Datenbanken. Erlaubt ist 100/90 x 19.
Bei zu geringer Freigängigkeit ist der Gabelbügel der /7 zu verwenden (gilt für die /6)
Für hinten gibts leider nichts.



Tippfehler, natürlich 19 :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,


Wenn ich die Freigabe richtig gelesen habe sind die /5 Modelle ausgenommen, wenn noch die Originalfelgen verbaut sind.
Vorgeschriebene Felge 2,5/18 hinten und 2,15/19 vorne.
/5 Original, 2,15/18 (ältere sogar nur 1,85/18) hinten und 1,85/19 vorne.

Bleibt dann eigentlich nur der 110/90/18 hinten und 3,25/19 vorn.

Ich bleib bei meinen (T)rennscheiben. Sind m.M.n. völlig ausreichend und günstiger.
 
Moin,

darf die /5 nicht auch einen 4.00 fahren? Wenn es um die Breite geht, stelle ich fest, das mein 130er auf der Mystic keinen Millimeter breiter ist, als der 4.00 auf der Four.... BT45.

Gruß
Willy
 
Hallo, um hier was Richtig zu stellen, es geht nicht um Breiter Reifen sonder um M+S Reifen, und das das Angebot bei 100/90-19 u. 120/90-18 um einiges Größer ist! Außerdem wird überall Geschrieben das die oben genanten Reifen statt 3,25x19 u. 4,00x18 eingetragen werden können! So auch im Sonderheft BMW Motorräder Seite 105, der Bericht "Klassik-Gummi".;(
 
Moin,


Wenn ich die Freigabe richtig gelesen habe sind die /5 Modelle ausgenommen, wenn noch die Originalfelgen verbaut sind.
Vorgeschriebene Felge 2,5/18 hinten und 2,15/19 vorne.
/5 Original, 2,15/18 (ältere sogar nur 1,85/18) hinten und 1,85/19 vorne.

Bleibt dann eigentlich nur der 110/90/18 hinten und 3,25/19 vorn.

Ich bleib bei meinen (T)rennscheiben. Sind m.M.n. völlig ausreichend und günstiger.

Laut TÜV-Mann Hintere Felge min. 2,15er für 120er Reifen und Vorne 1,85 für 100er! Ich weiß nur nicht was jetzt der Blödsinn mit der Probefahrt bei Guten Wetter soll, wenn die Felgenbreite passt und der Reifen nicht Schleift? Ich meine Ich möchte M+S Reifen montieren, es ist eigentlich Winter, also Trocken und Plus 10 Grad soll es sein. Ich habe oben noch vergessen zu erwehen das ich dafür auch noch einen Termin machen soll, und wenn das Wetter nicht mitspiel brauch ich natürlich auch garnicht erst kommen (O-Ton Prüfer)!
 
Wenn er die /5 Gabel verwendet muss er nichts umbauen. Bei der /6 Gabel evtl. den Gabelbügel der /7. So hat es BMW freigegeben und der TÜV hat diese Unterlagen auch. Also kann/darf es da keine Probleme geben!
 
Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen, stellt bei Einhaltung der unter Kapitel I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG zur Reifenbreite einzuhaltenden Forderungen keine Änderung im Sinne des §19 Abs. 2 StVZO dar, somit ist eine Änderungsabnahme im Sinne des §19 Abs. 3 StVZO nicht erforderlich.

Eine amtliche Befassung sowie die Änderung der Fahrzeug-Papiere sind nicht erforderlich.


Was soll eigentlich das mühselige Ablabern mit einem TÜV-Tyrannen ?(

Das alles geht ihn doch garnichts an :D
 
Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen, stellt bei Einhaltung der unter Kapitel I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG zur Reifenbreite einzuhaltenden Forderungen keine Änderung im Sinne des §19 Abs. 2 StVZO dar, somit ist eine Änderungsabnahme im Sinne des §19 Abs. 3 StVZO nicht erforderlich.

Eine amtliche Befassung sowie die Änderung der Fahrzeug-Papiere sind nicht erforderlich.


Was soll eigentlich das mühselige Ablabern mit einem TÜV-Tyrannen ?(

Das alles geht ihn doch garnichts an :D

Sorry, steh jetzt auf den Schlauch (Reifen):rolleyes: ! Wie soll ich den das jetzt verstehen?
Nicht des so trotz, gab es die R80ST Eigendlich auch mit der 2,15 x 18 Hinterradfelge oder nur mit 2,50 x 18 ? Für die ist ja der 120/90-18 Freigegeben.
 
So, da ich tatsächlich Vorne wie Hinten nur 1,85er Felgen Montiert habe, müsste ich erst Hinten auf eine Vorhandene 2,15er Umbauen. Da fehlt aber erstmal das Mitnehmerzahnrad und neu zentrieren muss ich die Felge auch noch!Abgesehen davon kann ich gar nicht sagen ob
A: Das Wetter so mitspiel wie der Herr Prüfer das gerne hätte
B: Ich mir Extra Urlaub nehmen muß weil sowas ja nur Werktags gemacht wird, und ich mal eben ca 60 km da hin fahren muss(war der einzige der überhaupt bereit war sich das anzusehen.)
C: Wenn der ne Probefahrt mach, was wird das wohl Kosten? und
D: Ob der überhaupt sein OK gibt denn "Alle" von BMW Freigegebenen 120er Reifen sind auf min 2.50er Felgen Montiert.
Also alles in allem, wohl eher ne Schnaps-Idee! Denke es ist wohl Günstiger den TKC80 in 4.00x18 nochmal zu kaufen und Vorne den 100/90-19 der ja von BMW Freigegeben ist.
Kann ich mit einer das dem Internet gedrucken Freigabe eigentlich auch zum Güs/Küs oder so? Nicht das ich das auch beim Tüv machen lassen würde, aber die Öffnungszeiten sind (hier zumindest) schon ziemlich behämmert!
 
Also den Text find ich nicht, aber was anders habe ich gefunden. Das Gutachten für die R 80 G/S, und die hatte Hinten eine 2,15er Felge. BMW gibt dafür den 120/90-18 Frei!
 
Also, nur zur Info für Mitleser, BMW gibt für die /5 nur den 4.00 x18 für Hinten Frei. Vorne ist auch der 100/90-19 Verwendbar, aber nur nach TÜV Abnahme!
 
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