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Auspuff Lautstärke.

Bastler

Aktiv
Seit
15. Nov. 2009
Beiträge
537
Hallo zusammen,
war gestern auf einem Oldtimertreffen und habe mit dem Besitzer einer
BMW R 51/3 gesprochen,die auf Chopper umgebaut wurde.
Da waren extrem laute Tüten dran. Als ich ihn fragte ob er schon mal in
eine Polizeikontrolle kam,sagte er ,kein Problem,die hätte er so abgenommen
bekommen.
Ich habe das aber nicht geglaubt,woraufhin er mir seinen Kfz.schein zeigte
in dem die Eintragung: " O.L.B." , ohne Lärmbegrenzung, zu lesen war.
Ich kann das immer noch nicht glauben,sowas gibts doch gar nicht.
Welcher TÜV Mann gibt sich für sowas her?
Oder sollte sowas doch möglich sein?
Gruß vom Bastler.
 
Hallo Bastler,

O. L. B. könnte allgemein auch "ohne Leistungsbeschränkung", also nicht gedrosselt, heißen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich ist sowas möglich (wenn der Sachverständige dein bester Freund ist :D).
Nur helfen wirds ihm absolut überhaupt nichts, wenn er in eine Kontrolle kommt und die Grünen sich durchsetzen wollen.
Ausschlaggebend ist nicht das, was im Schein steht, sondern ausschließlich das, was der Gesetzgeber für das jeweilige Baujahr als Grenzwert vorgegeben hat. Da kann sich niemand drüber wegsetzen.
 
Er meinte,dies ist bei dem Baujahr egal. (Bj.1954) da gibt es keine
festgelegte Phonzahl,was ja eigentlich Unsinn ist.
Bastler.
 
Nach meiner Information unterliegen Motorräder erst ab EZ 1966 den Geräuschbestimmungen, davor gilt, daß sie nicht lauter sein dürfen, als nach dem Stand der Technik zu vermeiden.
 
Er meinte,dies ist bei dem Baujahr egal. (Bj.1954) da gibt es keine
festgelegte Phonzahl,was ja eigentlich Unsinn ist.
Bastler.

Das ist kein Unsinn. Hubi hat es ja schon geschrieben: bei dem Baujahr hat man quasi Narrenfreiheit. Deshalb werden für extreme Umbauten gerne Rahmen bzw. Fahrzeuge mit möglichst altem Baujahr bevorzugt. Keine Blinker, kein Standlicht, kein Bremslicht, nur ein Spiegel, keine exakte Lautstärkevorgabe. Da kann man schon interessante Umbauten ganz legal realisieren. ;)
 
naja, so ganz richtig ist das imho nicht. Ich glaube, seit 53 gibt es nationale Geräuschvorschriften, die dann sukzessive Jahr für Jahr verschärft wurden.
Ab 66 wurde lediglich nicht mehr in Phon, sondern in dB gemessen.
 
Habe ne 250er Bauj 1952. Mit Rabentopf.
Wenn ich mit dem Ding Gas gebe, denkste da steht ein Düsenbomber auf der Startbahn.
Aber völlig legal.War damals stand der Technik.
Heute undenkbar.

Gruss Manfred
 
Moin Moin,

der hat dir Scheiße erzählt, sorry.

O.LB heißt ohne Leistungsbeschränkung, wie bereits oben steht. Ist relevant für den Stufenführerschein. Hat nix mit Lautstärke zu tun. Für Baujahr 1954 gibt es auch Geräuschvorschriften, müssten so um 90 Phon liegen.

Gruß

Jogi
 
also,da erfährt man ja viel Neues. Habe seine Tel.nr. und werde ihn
über seinen Irrtum aufklären.
Vor allem,dass die allmächtige Polizei über dem Tüv steht.
Er hat sich wirklich klammheimlich über seinen Sonderstatus sehr gefreut.
Gruß
Bastler.
 
O.LB heißt ohne Leistungsbeschränkung, wie bereits oben steht. Ist relevant für den Stufenführerschein. Hat nix mit Lautstärke zu tun. Für Baujahr 1954 gibt es auch Geräuschvorschriften, müssten so um 90 Phon liegen.

Wir reden von einem Motorrad Bauj. ca. 1955!!! Mit ca. 26 PS!!!!

Damals kannte man noch keine Leistungsbeschränkung!!!

Und einen Stufenführerschein schon garnicht.

Habe seine Tel.nr. und werde ihn
über seinen Irrtum aufklären.

Wenn Du dich nicht blamieren willst, dann würde ich nicht anrufen. Weil der Mann Recht hat.
Gruss Manfred
 
Wir reden von einem Motorrad Bauj. ca. 1955!!! Mit ca. 26 PS!!!!

Damals kannte man noch keine Leistungsbeschränkung!!!

Und einen Stufenführerschein schon garnicht.



Wenn Du dich nicht blamieren willst, dann würde ich nicht anrufen. Weil der Mann Recht hat.
Gruss Manfred


Moin Moin,

wenn das Fahrzeug bisher nicht mal den Besitzer gewechselt hat wird deine Angabe stimmen. Ich gehe aber davon aus, dass das Fahrzeug mal den Besitzer gewechselt hat und im Laufe der Jahre die ein oder anderen neuen Fahrzeugpapiere erhalten hat. In diesem Zuge könnte sehr wohl der Vermerk hinsichtlich der Leistungsbegrenzung in die Papiere gelangt sein. Ohne einen Scan von den Papieren kann man darüber aber nur mutmaßen.

Und das es für 1955 keine Lautstärkenbegrenzung gibt haltge ich auch mal für gewagt. Achso, deine !!!!! kannste behalten.:D

Gruß

Jogi
 
Wir reden von einem Motorrad Bauj. ca. 1955!!! Mit ca. 26 PS!!!!

Damals kannte man noch keine Leistungsbeschränkung!!!

Und einen Stufenführerschein schon garnicht.



Wenn Du dich nicht blamieren willst, dann würde ich nicht anrufen. Weil der Mann Recht hat.
Gruss Manfred

Deswegen schrieb ich ja auch "allgemein" ))):
 
Upps,
ich glaube da werde ich dieses Thema bei dem Brüll Rohrfahrer nicht mehr
anschneiden.
Wollte nur mal Eure Meinung dazu hören.
Danke für die rege Kommunikation.

Gruß Bastler. mmmmmmmm
 
In diesem Zuge könnte sehr wohl der Vermerk hinsichtlich der Leistungsbegrenzung in die Papiere gelangt sein.

Nein, das wird nicht gemacht. Woher ich das weiß???
Habe mal eine R25/2 Bauj. 1952 im Jahre 1992 zugelassen.
Ohne originale Papiere. Da steht auch nichts OLB drin.

Und die hier !!!!!!!!!!!!!!!! schenke ich Dir. Habe genung davon:D

Gruss Manfred MLB
 
OLB

Moin!
"OLB" heißt in der Tat "Ohne Leistungsbeschränkung".
Im Kfz.-Brief meiner DKW RT350 steht bei Ziffer 1: "M.LB:", weil sie halt nur 13kW leistet, und damit den Regelungen des Stufenführerscheins entspricht.
In der Zulassungsbescheinigung meiner DKW SB500 (11kW) steht das auch drin.
Ebenso bei meiner Hercules W2000.
Im 1997 neu ausgestellten Kfz.-Brief meiner R75/7 steht bei Ziffer 1 sogar (fast) ausgeschrieben: "O. Leistungsbeschraenk."
Und in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 meiner 850GS steht ebenfalls bei (5) "KRAFTRAD O.LB."
Wann die ersten Geräuschgrenzwerte in Zahlenwerten eingeführt wurden, habe ich auf die Schnelle nicht rausgekriegt. Aber bereits 1937 galt, dass ein Kraftfahrzeug nicht lauter sein durfte als unvermeidlich.
Und das Stand- und Fahrgeräusch ist z.B. bei meiner DKW RT250 von 1952 ein Bestandteil der ABE. Als ich die in `85 wieder angemeldet habe, hat der TÜV-Mensch diese Zahlen in der ABE nachgesehen und in den neuen Brief eingetragen.
Und lauter als das, was da steht, darf ein Motorrad nicht sein.
Interessant für manche ist eben, dass diese Zahlenwerte früher höher waren als heute......

Habe die Ehre! )(-:
Jochen

Wir reden von einem Motorrad Bauj. ca. 1955!!! Mit ca. 26 PS!!!!
Damals kannte man noch keine Leistungsbeschränkung!!!
Und einen Stufenführerschein schon garnicht....
 
Ich krieg die Krise...

In meinem Schein finde ich unter
1 Krad, Motorrad M. LB
Stand+ Fahrgeräusche ist nix drin.
Also ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil

Gruss Manfred
 
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