Schade ist's natürlich, keine Frage. Trotzdem sollte sollte man den Artikel vielleicht mal etwas genauer sezieren.
Der Prüfer, der für Motorräder mit EG-Betriebserlaubnis Auspuffanlagen ohne (gültiges) e-Prüfzeichen, die nicht für diese Motorräder geprüft sind, lediglich mit einer Geräuschmessung einträgt, handelt schon immer hart am Rande der Legalität (wenn nicht sogar einen Tick jenseits davon).
Die Vorschriften zur exakten Vorgehensweise bei der Prüfung von Zubehörauspuffanlagen gibt's schon seit Langem (mit Einführung der e-Nummer bzw. EG-Betriebserlaubnis). Insofern sind das - anders als der Artikel das suggeriert - keine neuen Vorschriften, sondern lediglich die strikte Einhaltung von lange bestehenden. Bei einem TÜV hier herum war so etwas für neuere Baujahre schon immer jenseits jeglicher Diskussion.
Für alte Baujahre aus "Vor-e-Nummern-Zeiten" darf sich aus meiner Sicht nichts ändern, die müssen weiterhin nach damals geltendem Recht (Bestandsschutz) behandelt werden. Natürlich reduziert sich der Markt dadurch ganz erheblich, keine Frage.
[edit] Es kommt noch ein dazu: ein solcherart "gehandicapter" Hersteller (ich will jetzt niemandem was unterstellen) wird leider oft genug so garstig, daß er bisweilen anfängt, andere anzuschwärzen (die vielleicht noch einen Sachverständigen mit "kulanter Auslegung" in der Hinterhand haben).
Erfahrungsgemäß wird aus so etwas ganz schnell ein Flächenbrand. Tschüss TÜV...