Moin,
auf meine R 80 RT passt die BMW-Behördensitzbank.
Wenn ich die nun verbaue, wird aus der 2-sitzigen Maschine baulich ja eine mit Solositz.
Frage:
Gibt es deshalb Beanstandungen bei der nächsten HU, sodass ich
vor dem Termin wieder auf die lange 2er Sitzbank zurückbauen muss,
oder kann die 1er für den TÜV ohne Eintragung so bleiben?
Könnte es sein, dass der amtliche Sachverständige/Prüfer
Anstoß an den zusätzlichen Soziusfußrasten nimmt?
oder
Ist es vielleicht sogar ohne weiteres erlaubt, sein Motorrad wahlweise mit
einer der beiden original Sitzbänke zu fahren?
Gruß!
Hubertus
auf meine R 80 RT passt die BMW-Behördensitzbank.
Wenn ich die nun verbaue, wird aus der 2-sitzigen Maschine baulich ja eine mit Solositz.
Frage:
Gibt es deshalb Beanstandungen bei der nächsten HU, sodass ich
vor dem Termin wieder auf die lange 2er Sitzbank zurückbauen muss,
oder kann die 1er für den TÜV ohne Eintragung so bleiben?
Könnte es sein, dass der amtliche Sachverständige/Prüfer
Anstoß an den zusätzlichen Soziusfußrasten nimmt?
oder
Ist es vielleicht sogar ohne weiteres erlaubt, sein Motorrad wahlweise mit
einer der beiden original Sitzbänke zu fahren?
Gruß!
Hubertus