Bei Nebelscheinwerfer grüne Anzeigenlampe?

rainmoto

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18. Okt. 2008
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1.061
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München
Hallo Leute,
brauch ich bei Nebelscheinwerfer immer eine grüne Anzeigenlampe ob sie an sind?
Die Nebler sind rechts und links unter dem Hauptscheinwerfer montiert.
 
Nachdem ich ja die werksseitig erhältlichen Klappscheinwerfer (1 Fern- und 1 Nebelscheinwerfer) montiert habe, kann ich sagen, dass da Kontrolleuchtenmäßig nix anders ist als ohne!

Sprich mit Nebelscheinwerfer gibt es KEINE Kontrollampe, nicht mal der Schalter ist beleuchtet!
 
Hallo Jungs,
Danke für die Hilfe, aber dann muß ich doch mal beim TÜV oder ähnlichen nachfragen.
 
Servus Miteinander,

§53 STZO regelt die möglichen Frontlichter an Fahrzeugen. Da steht nichts von Kontrollleuchte. in §53d wird die Nebelschlussleuchten behandelt und eine Kontrolleucte vorgeschieben.

Gruss Joachim
 
Servus Miteinander,

§53 STZO regelt die möglichen Frontlichter an Fahrzeugen. Da steht nichts von Kontrollleuchte. in §53d wird die Nebelschlussleuchten behandelt und eine Kontrolleucte vorgeschieben.

Gruss Joachim

So ist es!
Macht auch Sinn, da man damit normalerweise niemanden blenden kann und man unmittelbar erkennen kann, wenn die an sind.
Die NSL dagegen kann blenden und man sieht nicht unmittelbar, wenn sie an ist...
 
Ich habe heute vom TÜV die neuste Broschüre über die lichtechnischen Einrichtungen am Krad bekommen.

Bei Nebellampen ist eine grüne Kotrolleuchte zulässig, aber nicht Pflicht.

So sind wir völlig korrekt unterwegs, Boxerhans.:]
 
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