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Beleuchtung

MM

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in der schönen Pfalz
... ist eins der Themen, das eigentlich jeden Umbau betrifft.
Ein kundiger Mitarbeiter eines großen Zubehöranbieters (ich hätte beinahe geschrieben "langhaariger Opa") erklärt hier ganz gut und m. W. ohne nennenswerte Fehler ganz viel zur Beleuchtung. Für manchen ist das vielleicht hilfreicher als die zahlreichen Dokumente in unserer DB oder gar Gesetzestexte. Auf jeden Fall Empfehlung von mir:

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Interessant. Doch wie ist das mit den orangen seitlichen Katzenaugen (ab ca. 18:00) genau? Ich habe die gerade an älteren Fahrzeugen im Kopf?!?

Beste Grüße, Uwe
 
Interessant. Doch wie ist das mit den orangen seitlichen Katzenaugen (ab ca. 18:00) genau? Ich habe die gerade an älteren Fahrzeugen im Kopf?!?

Beste Grüße, Uwe

Hmm, der Frontmann der Louis-Revivalband behauptet orange Seitenstrahler seien bei Fahrzeugen die nach der nationalen STVZO geprüft sind nicht erlaubt.

Diverse Telegabeln unserer 2V's aus den 70er und 80er Jahren waren aber genau damit bestückt und stünden nach seiner Ausage damit im Widerspruch zur damals gültigen Prüfnorm.

Ich behaupte mal dass BMW sich an geltendes Recht gehalten hat. Wie schrieb Michael so schön ... FAST fehlerfrei.
 
Zuletzt bearbeitet:
...wie ist das mit den orangen seitlichen Katzenaugen (ab ca. 18:00) genau? Ich habe die gerade an älteren Fahrzeugen im Kopf?!?

Siehe z.B. Gabel GS. Dazu Eintrag im Fahrzeugschein (von 1995) : "Mit ABE Ausnahmegenehmigung je Längsseite nur ein Rückstrahler". Legt nahe, dass sie nicht nur erlaubt, sondern mindestens zwei verlangt waren.
 
Hmm, der Frontmann der Louis-Revivalband behauptet orange Seitenstrahler seien bei Fahrzeugen die nach der nationalen STVZO geprüft sind nicht erlaubt.

Diverse Telegabeln unserer 2V's aus den 70er und 80er Jahren waren aber genau damit bestückt und stünden nach seiner Ausage damit im Widerspruch zur damals gültigen Prüfnorm.

Ich behaupte mal dass BMW sich an geltendes Recht gehalten hat. Wie schrieb Michael so schön ... FAST fehlerfrei.

Also ich hab im Hinterkopf, damals waren die gelben Seitenstrahler vorgeschrieben. Im Fzg.-Schein meiner GS (EZ 1993) ist als Ausnahme eingetragen, dass nur einer an der Gabel ist. Der hintere Reflektor ist in den Koffern integriert. Vermutlich wie so oft, eine Frage des Baujahres.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Kenntnisstand ist, dass seitliche Rückstrahler nach alter Zulassung mit ABE erlaubt, aber nicht vorgeschrieben waren.
Siehe auch hier (TÜV Nord) unter Rückstrahler seitlich: KLICK
Verboten auf keinen Fall! Somit hat sich der LOUIS-Mann in diesem Punkt vertan.

Aber dennoch ein umfangreiches, gutes Video zum Thema.

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier die Fakten:
Seitliche gelbe Rückstrahler sind vorgeschrieben an Fahrzeugen mit mehr als 6 m Länge (nicht PKW); also Busse, LKW und große Anhänger.
An anderen dürfen sie angebracht werden, dann aber gemäß Regeln (u. a. min. zwei je Seite). Daher die Ausnahme, wenn nur einer montiert ist.
 
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