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Bj 1987 aber Zulassung 1989 ... AU ja/nein?

Peter200D

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13. Aug. 2010
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1.993
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Großmehring
Hallo,

nun es ist recht spät, ich recht müd stelle trotzdem die Frage:

bei Mathilde, Bj 1987 und Erstzulassung 03/1989, ist beim TÜV die Abgasuntersuchung notwendig ja/nein?

Mein Wissensstand ist, daß ab EZ 01/01/1989 AU Pflicht ist.

Was wäre z.B. bei einer BMW die Bj 1979 ist, 20 Jahre im Schaufenster und und dann 1999 EZ. Muß die dann auch die AU machen, auch wenn Generationen nach ihrer Geburt das nicht machen müssen?

Ich weiß, blöde Frage, aber so ist das Leben.

Danke trotzdem im Voraus.

Gruß Peter,
 
ok muß ich akzeptieren.
warte ich halt noch 7 Jahre dann ist eh wurst bei einem H-Kennzeichen, oder doch nicht?
 
Die Probleme tauchen immer wieder auf:
Es tauchen immer wieder Neufahrzeuge auf, die bisher nie zugelassen wurden.
Ich habe jetzt noch einen GS-Rahmen mit EZ 88 gekauft:pfeif:.
 
Was Elmar da schreibt ist leider wirklich so.
Es gab mal eine Auktion von alten Norton Commandos, Triumphs etc. Die waren noch in der original Kiste verpackt noch mit Wachs drauf.
Leider nicht zulassungsfähig in D.
Das gleiche Problem hat eine Fahrschule in Berlin, zwei GS 80 im Keller, nie angemeldet, als die 60 PS REgel aufkam, noch je einen Replacement Kit daneben gelegt.
Die dinger sind nagelneu...kann man so nicht mehr zulassen. denn das Bj. ist völlig wurscht.
Auch bei neuaufbauten mit einzelabnahme hat man das Problem. Deshalb sind Rahmen mit Brief vor 89 so gefragt! Der Elmar hat es richtig gemacht :D
Es gibt aber für diese Fälle eine nicht ganz astreine Lösung, im Ausland (z.B. Polen) zulassen und dort wird dann als EZ das BJ eingetragen...Dann wieder in D zulassen. Wie das genau funktioniert weiß ich nicht, die Harley Umbauer haben das eine Weile so gemacht. In wie weit das illegal ist kann ich nicht sagen. Ganz koscher kann das aber nicht sein.
 
......Die dinger sind nagelneu...kann man so nicht mehr zulassen. denn das Bj. ist völlig wurscht.
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Es gibt aber für diese Fälle eine nicht ganz astreine Lösung, im Ausland (z.B. Polen) zulassen und dort wird dann als EZ das BJ eingetragen...Dann wieder in D zulassen...........

Moin!
Es gibt auch Fälle, wo jemand ein altes Motorrad, das er in Teilen gekauft hat, restauriert. Nun gab es dafür aber keine Papiere, beim KBA gibt´s auch nichts mehr, da die Daten eines abgemeldeten Fahrzeuges nach fünf Jahren gelöscht wurden.
Um sowas anzumelden, braucht man also eine Vollabnahme beim TÜV.
Da fährt man also hin, nachdem man sich möglichst mit einer Briefkopie eines baugleichen Fahrzeuges "bewaffnet" hat.
Der TÜV nimmt dann den restaurierten Oldtimer ab und die Zulassungsstelle trägt dann bei der Anmeldung den 1. Juli des Baujahres als Datum der EZ ein.
Abgesehen davon, dass es z.B. 1928 noch gar keine Kfz.-Briefe gab, kann natürlich auch für was Neueres (z.B. Bj. 1955 ;;-)), das lange abgemeldet war, wo vielleicht sogar der letzte Besitzer verstorben oder ausgewandert ist, ein solches Vorgehen erforderlich sein.
Da es heute das Wunschfahrzeug von 1980 natürlich nicht mehr als Neufahrzeug gibt, musste man eben ein Fahrzeug dieses Jahres mit viel Mühe neuwertig und nur mit Originalteilen aufbauen.

Alln´s chlor?

Habe die Ehre! )(-:
Jochen
 
Zuletzt bearbeitet:
ok muß ich akzeptieren.
warte ich halt noch 7 Jahre dann ist eh wurst bei einem H-Kennzeichen, oder doch nicht?

Moin Peter,
die AU-Pflicht hat nichts mit der Zulassungsart zu tun. Auch Oldie mit H-Kennzeichen werden abgasgeprüft. Das hängt nur am Datum der Erstzulassung.

Habe die Ehre! )(-:
Jochen
 
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