TomtomGo
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- 08. Aug. 2011
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Auszug aus dem TÜV Süd "Ratgeber" (nur das Fettgedruckte ist entscheident):
Also wenn ich das richtig verstehe müssen Krafträder, die nach deutschem Recht zugelassen sind (bzw. kein EG), einen Abstand von 34cm zwischen den vorderen Blinkern haben. Dazu kommt (was hier nicht aufgelistet ist), dass ein Mindestabstand von 10cm zwischen Hauptscheinwerfer und Blinker einzuhalten ist.
1. Erfüllt das Original diese anforderungen überhaupt? Ich hatte nie originale Blinker drauf und habe nich drauf geachtet, aber jetzt auf Bildern sieht das nicht nach 10cm Abstand aus.
2. Wie ist das beim TÜV? Wird da gemessen? Sind diese 10cm überhaupt "entscheident"?
Habe bei einer lokalen TÜV Stelle angerufen um mich aufklären zu lassen, habe mit zwei Leuten gesprochen und keiner wusste von irgendwelchen Abständen. Leider kann ich nicht zu diesem TÜV zur "Untersuchung" gehen.
3. Könnte man das Problem umgehen, indem man mit Originalblinkern zum TÜV geht und diese dann durch E-geprüfte Blinker ersetzt? Somit müsste man nicht nochmal hin und die Rennleitung wird wohl kaum was von Abständen wissen, die nichteinmal einer TÜV-Stelle bekannt sind.
Wie seht Ihr das?
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Also wenn ich das richtig verstehe müssen Krafträder, die nach deutschem Recht zugelassen sind (bzw. kein EG), einen Abstand von 34cm zwischen den vorderen Blinkern haben. Dazu kommt (was hier nicht aufgelistet ist), dass ein Mindestabstand von 10cm zwischen Hauptscheinwerfer und Blinker einzuhalten ist.
1. Erfüllt das Original diese anforderungen überhaupt? Ich hatte nie originale Blinker drauf und habe nich drauf geachtet, aber jetzt auf Bildern sieht das nicht nach 10cm Abstand aus.
2. Wie ist das beim TÜV? Wird da gemessen? Sind diese 10cm überhaupt "entscheident"?
Habe bei einer lokalen TÜV Stelle angerufen um mich aufklären zu lassen, habe mit zwei Leuten gesprochen und keiner wusste von irgendwelchen Abständen. Leider kann ich nicht zu diesem TÜV zur "Untersuchung" gehen.

3. Könnte man das Problem umgehen, indem man mit Originalblinkern zum TÜV geht und diese dann durch E-geprüfte Blinker ersetzt? Somit müsste man nicht nochmal hin und die Rennleitung wird wohl kaum was von Abständen wissen, die nichteinmal einer TÜV-Stelle bekannt sind.
Wie seht Ihr das?