AW: 5W-Kontrollleuchte
die Kontrollleuchte darf maximal 5W haben.
Hallo Elmar,
für den
TBB44 möchte ich das bezweifeln. Zumindest bei dessen Version 1 wird die BKL nämlich direkt von einem Kleinleistungstransistor (BC327) angesteuert. Dessen
maximaler Kollektorstrom (Beginn des "roten Bereichs") ist mit 800 mA spezifiziert. Der Wert stellt die absolute Obergrenze dar und sollte keinesfalls im Betrieb ausgenutzt werden (erhöhte Ausfallgefahr). Nimmt man als Sicherheitsmarge (Pi mal Daumen) 10% Abschlag an, bleibt also ein Laststrom von max. 720 mA.
Da wir hier von einer Glühlampe als Last reden, muss noch berücksichtigt werden, dass deren Kaltwiderstand nur etwa 1/10 des Nennwiderstand beträgt. Der Einschaltstrom ist also etwa das zehnfache des Nennstroms.
Man kann also an Klemme C nur eine solche Glühlampe als Last anschließen, deren Einschaltstrom "noch passt".
Bei der von Hella angegebenen Glühlampe 12V 1,2W liegt der Nennstrom bei 12V bei ca. 100 mA. Nimmt man die eben genannte Faustregel vom zehnfachen Nennstrom, wäre das bereits zu viel. Aber da die Kollektor-Emitter-Strecke des Transistors einen zusätzlichen Spannungsabfall verursacht (wie ein Widerstand wirkt), ist zu erwarten, dass der Einschaltstrom noch im erlaubten Bereich liegt. (Müsste ich mal bei Gelegenheit messen.)
Zum Vergleich: Bei einer Glühlampe 12V 5W ist der Nennstrom bereits etwas über 400 mA. Der Einschaltstrom liegt im Bereich mehrerer A und dürfte den armen Transistor ziemlich sicher schon innerhalb der ersten Blinktakte schrotten.
Anders sieht das beim alten
TBB26 aus. Da wird Klemme C über ein Relais geschaltet. Dessen Kontakte sind zwar nicht unbedingt das, was ich als "Hochstromkontakt" bezeichnen würde, aber eine Glühlampe 12V 5W überleben sie zumindest für eine gewisse Zeit. (Danach dürfte der Kontaktabbrand deutlich sichtbar sein.)
Beste Grüße
Stefan